Nachweis der Ausbildertätigkeit

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  • samira127
    • 20.07.2005
    • 2670

    Nachweis der Ausbildertätigkeit

    Hi

    Könnt Ihr mir sagen was ich machen muss um die einjährige Ausbildertätigkeit nach dem Trainer C nachzuweisen? Ich habe jetzt gerade meinen Trainer C Schein gemacht und hoffe das ich nächstes Jahr den Trainer B nachziehen kann nur weiß ich nicht genau wie ich diese Ausbildertätigkeit nachweisen kann.

  • #2
    Verein oder Arbeitgeber um Zeugnis bitten?

    Kommentar

    • samira127
      • 20.07.2005
      • 2670

      #3
      @ kareen
      und wer darf arbeitgeber sein? muss das ein großer stall sein oder gehen da auch kleine privatställe und muss man einen richtigen arbeitsvertrag haben?

      Kommentar

      • Veracruz9
        • 26.03.2002
        • 3848

        #4
        Ansonsten musst du ja an sich auch Buchführung machen (du wirst ja Geld für deinen Untericht nehmen und das melden), und das kannst du denke ich auch als Nachweis nehmen.

        Sonst ruf doch einfach an, und frag nach.
        Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

        Kommentar


        • #5
          Da Tätigkeit im Verein allgemein akzeptiert ist und bei weitem nicht jeder Verein über irgendwelche Meister verfügt, die die Tätigkeit der Ausbilder begleiten würde ich erstmal die Tätigkeiten einreichen, die Du gehabt hast. Wenn die Tätigkeit außerhalb eines Vereins gewesen ist macht es sich an der Stelle sicherlich bezahlt, alles ordentlich versteuert zu haben
          Über weitere Nachweise würde ich mir erst dann Gedanken machen, wenn die FN aus irgendwelchen Gründen den Nachweis nicht anerkennt. Im Allgemeinen sind sie doch froh über jeden, der sich weiterbilden will. Glaube daher nicht, dass Dir wenn sonst alle Bedingungen erfüllt sind jemand einen Strick daraus drehen wird, dass Du in keinem Meisterbetrieb warst. Einen ordentlichen Rahmen (Stuer, Versicherung...) muss so eine Tätigkeit ja ohnehin haben von daher weiß ich jetzt nicht, wo Du Probleme erwartest?

          Kommentar

          • Dressage1
            • 08.06.2008
            • 499

            #6
            Also bei mir war es damals so, dass wir im Verein ordnungsgemäß angemeldet, diese Stunden absolvierten. Dies wurde uns dann vom Verein als freies Zeugnis bestätigt. Und damit war gut.
            Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

            Kommentar

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