Reitstundenabonnement

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  • Gerry
    • 08.08.2002
    • 290

    Reitstundenabonnement

    Hallo!

    Wie werden bei einem Reitstundenabonnement Ausfälle von Reitstunden geregelt, die vom Stallbetreiber nicht erteilt wurden. Gibt es einen Anspruch auf Ausgleich.

    Ich habe die Auskunft erhalten, bis zu einem gewissenen Maße gehe dies zu Lasten des Reitschülers - sprich: Pech gehabt.

    Vielen Dank.

    Gruß
    Gerry
    Zuletzt geändert von Gerry; 14.01.2009, 07:50.
  • zuckerschnute
    PREMIUM-Mitglied
    • 21.01.2007
    • 3953

    #2
    Ich kenne es so, dass nur Stunden bezahlt werden müssen, die tatsächlich angeboten werden... Alles andere wäre ja auch ein schlechter Scherz.

    Allerdings weiß ich natürlich nicht was sich genau hinter einem "Reitstundenabonnement" verbirgt.

    Kommentar

    • Gerry
      • 08.08.2002
      • 290

      #3
      Hallo!

      Hinter einem Reitstundenabonnement verbirgt sich folgendes:

      Du bezahlst einen monatlichen Pauschalbetrag für Deine z. b. einmal wöchentlich stattfindende Reitstunde und sparst über diesen Weg beispielsweise 3 Euro. Der Vorteil für den Reitlehrer ist, daß er genau weiß, welche Stunde wie ausgelastet ist. Du als Reitschüler hast andererseits einen leichten finanziellen Vorteil von 3 Euro.

      Gruß
      Gerry

      Kommentar

      • Sunshine & Liberty
        • 23.11.2007
        • 901

        #4
        Der leichte Finanzvorteil fällt aber weg, wenn regelmäßig Stunden ausfallen.

        Handelt es sich denn um mehrere Stunden, die ausgefallen sind oder nur mal um eine?

        Kommentar


        • #5
          Was für eine seltsame Argumentation!
          Der Reitschüler zahlt für eine Leistung. Wird diese Leistung nicht erbracht, muß er dafür auch nicht zahlen (wobei ich echt keinen Aufstand machen würde, wenn der RL einmal im Jahr wegen eines Notfalls nicht kann oder so...), es sei denn, es ist in einem schriftlichen Vertrag anderweitig geregelt (z. B. "der Schüler hat bis zu 3 Ausfälle pro Jahr hinzunehmen, ohne daß ein Anspruch auf Erstattung besteht" o. ä.).
          Wenn der RL zum eigentlichen Termin nicht kann, muß er halt einen Ausweichtermin mit dem Schüler ausmachen.

          Kommentar

          • GipsyRoyal
            • 19.08.2008
            • 517

            #6
            Wurden denn für die ausgefallenen Stunden Ersatztermine angeboten?
            Gruß

            Tine

            Kommentar

            • Veracruz9
              • 26.03.2002
              • 3848

              #7
              Bei uns läuft es so, dass alle Stunden im Vorraus bezahlt werden, da Reitstundenpreis/Anzahl Schüler.
              Und da werden Feiertage vorherabgezogen, und bei eventuellen Ausfällen entweder Ersatz kommt, oder aber man bekommt das Geld wieder.


              Im Schulbetrieb kostet jede Stunde 12,50, bzw. 10€ bei vereinsmitgliedern.
              Egal ob es 5 Leute sind oder 1 Leut.
              Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

              Kommentar


              • #8
                Ach so.
                Eine Ausnahme könnte sowas wie "höhere Gewalt" sein. Bei den jetzigen Temperaturen sind sicherlich viele Hallenböden gefroren. Wenn deshalb eine Stunde ausfällt würde ich das als "Pech gehabt" verbuchen. Wenn sich das über Wochen hinzieht, müßte allerdings eine Lösung gefunden werden, die für alle Beteiligten gangbar ist.

                Kommentar

                • minister
                  • 28.08.2008
                  • 47

                  #9
                  Bei uns wird nur die Reitstunde bezahlt, die auch tatsächlich konsumiert wurde. Es kommt sehr selten vor, dass sich jemand für eine Reitstunde anmeldet und dann nicht kommt bzw. sich nicht rechtzeitig abmeldet (viel zu viel Respekt vor unserm RL )

                  Kommentar

                  • Gerry
                    • 08.08.2002
                    • 290

                    #10
                    Hallo!

                    Der Sachverhalt ist folgendermaßen:

                    Unser Sohn hat Mittwochs ein Reitstundenabonnement - wie bereits eingangs geschildert.
                    Weihnachten und Silvester fielen in letztem Jahr bekanntermaßen auf diesen Wochentag. Beide Reitstunden fielen aus. Eine wurde "kulanterweise" insofern zurückerstattet, dass ein Nachreiten möglich war. In der nächsten Reitstunde (Anfang d. J.), war unser Sohn einziger Reitschüler, da alle anderen (warum auch immer) nicht kamen.
                    Man sagte mir, aufgrund der Situation würde ein geführter Geländeritt stattfinden. Ich nutzte die Zeit, um im nahegelegenen Ort Einkäufe zu tätigen. Als ich nach einer Stunde zurückkam, erfuhr ich, dass der Ritt bereits nach 25 Minuten mit der Begründung beendet wurde, dem Pferd sei es zu kalt.

                    Unsere Tochter hat an demselben Wochentag ein Voltiabonnement. Auch bei ihr fielen die Stunden an den Weihnachts- und Silvestertagen aus - jedoch ohne Ersatz. An dem ersten Mittwoch im Januar bekam ich mitgeteilt, dass erneut die Stunde ausfiel. Dies sei bereits im Dezember mitgeteilt worden. Dann habe man wohl vergessen, mich zu informieren.

                    Ähnliches kam bereits im Herbst 2008 vor - hier auch ohne Erstattung.


                    Ich habe genau die gleiche Auffassung, wie auch Ihr. Ich bin mittlerweile nur selbst schon verunsichert, weil wohl kein anderes betroffene Elternteil etwas sagt. Ich habe bereits versucht, mit der Stallbetreiberin zu sprechen, bekam leider nur die Antwort: Wir könnten unsere Kinder ja abmelden.

                    Dies werde ich wohl dauerhaft auch tun, sollte sich diese Situation wiederholen.
                    Schade ist nur, dass sich keine andere geeignete Reitschule in der Nähe befindet.

                    Gruß
                    Gerry

                    Kommentar

                    • minister
                      • 28.08.2008
                      • 47

                      #11
                      Oje, das ist ja hart, was Du das erzählt ... das würde es bei uns hier nicht geben - und auch nicht geben können - im Umkreis von 20 km sind drei Reitställe ...

                      D.h., wenn jemand krank ist, hat er ganz einfach Pech gehabt ...

                      "Ausritt" von 25 min Dauer??? Da war außer Schritt wohl nicht viel dabei ...

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Gerry Beitrag anzeigen
                        dass der Ritt bereits nach 25 Minuten mit der Begründung beendet wurde, dem Pferd sei es zu kalt.

                        Nacktpferde, oder was?! Ich habe in den letzten Wochen eine ganze Reihe frierender Zweibeiner getroffen - aber die Pferde waren alle quietschvergnügt.

                        Heiligabend wie auch Silvester sind Arbeitstage. Gut daran zu erkennen, daß die Läden geöffnet haben. Es gibt also keinen wirklichen Grund (= gesetzlicher Feiertag), an diesen Tagen keinen RU anzubieten. Da würde ich doch ein bißchen mehr Entgegenkommen vom Reitlehrer erwarten. Es ist ja o.k., wenn er an diesen Tagen nicht arbeiten möchte, aber dann müßte ein Ersatz her.

                        Anders wäre es, wenn Du das Abo für Donnerstags gehabt hättest. Dann wären's der 25.12. und der 01.01. gewesen. Da hättest Du dann tatsächlich einfach Pech gehabt, denn das sind gesetzliche Feiertage.

                        Kommentar

                        • Lillybel
                          • 05.02.2008
                          • 477

                          #13
                          Meine Kinder waren früher in der Kindersportschule und auch da fiel ab und zu was aus.
                          In den Ferien und an Feiertagen oder Silvester und Heiligabend fand natürlich auch nichts statt. Ich fand das völlig i.o., da der Preis und die Leistung ansonsten absolut stimmten. So kleinlich war ich da nicht. Es waren halt die Bedingungen, der Monatspreis war dafür sehr fair und beinhaltete diese Ausfälle schon.

                          Ich habe den Anschein, daß es hier allein um ein Aufrechnen des Geldes geht.
                          Diesen Ansatz finde ich beim Reiten noch weniger angebracht.

                          Mit dem Bezahlen des Monatsabos trage ich meinen Teil zur Versorgung der Pferde bei. Das dann auch noch ein Teil für den Reitbetrieb übrig bleibt ist ja mehr als legitim.
                          Wenn ich nun überlege, daß ich für ein eigenes Pferd im Vergleich zu einem Geliehenen jeden Monat mindestens 400 Euro investiere (Schmied, Tierarzt, Versicherung, Ausrüstung, Stallmiete, Anschaffung des Pferdes natürlich auch nicht zu vergessen) dann sind die Reitstunden auf Leihpferden einfach lächerlich billig.
                          Selbst wenn man 3mal die Woche reiten würde, käme man nicht annähernd auf die Kosten, die so ein Pferd verursacht.

                          Ich kann daher leider Deine Meinung überhaupt nicht teilen.

                          Anders sehe ich es allerdings bei Privatunterricht auf meinem eigenen Pferd. Die müßten natürlich nachgeholt werden. Aber darum ging es hier nicht oder?

                          Die Kosten der Reitstunde pro Woche kämen bei meiner obengenannten Rechnung übrigens noch dazu. Wären bei Kindern Minimum 60 Euro pro Monat, bei einem ausgebildeten Trainer.
                          Ich denke darum sagen die anderen Eltern nichts...
                          sigpic
                          www.reitschule-viernheim.de

                          Kommentar

                          • Vienna98
                            • 13.01.2007
                            • 6044

                            #14
                            @lillybell: also sooo einfach kann man das nicht abtun. Wenn Du ein Zeitungsabo hast, sparst Du auch nciht die Welt und Du kannst mir nicht erzählen, dass Du nix sagen würdest, wenn die Zeitung einfach dreimal nicht kommt ohne Ersatz. Ich muss Ratte zustimmen, wären es Feiertage gewesen, Pach gehabt. Aber so ist zumindest ein Nachholen wohl vertretbar.

                            Kommentar


                            • #15
                              Vor allem bedarf so etwas einer vorherigen Absprache. Wird bei Vertragsabschluß festgelegt, daß am 24. und 31.12. die Reitstunden ausfallen wegen is' nich', dann kann der Kunde das akzeptieren oder es eben bleiben lassen. Eben weil das keine Feiertage sind.

                              Daß man sich nicht anstellen sollte, wenn _mal_ eine Stunde ausfällt, ist eine ganz andere Geschichte. Aber wenn mir einer erzählen würde, er hätte einen Ausritt abgebrochen, weil dem PFERD kalt gewesen wäre, dann könnt' ich ihn ehrlich nur noch auslachen.

                              Kommentar

                              • rooby94
                                PREMIUM-Mitglied
                                • 08.03.2006
                                • 12630

                                #16
                                da kriegt man ja echt die krise!

                                wir handhaben das bei uns so: die kinder bekommen zehnerkarten. immer für die gleiche reitstunde und nur über die nächsten 10 wochen. wer nicht da ist, hat pech gehabt.
                                feiertage werden aber nicht mitgerechnet, die klammere ich von den zehnerkarten aus.
                                wenn bei uns -aus was für gründen auch immer- mal eine reistunde ausfällt, wird diese erstattet. ich kann doch kein geld für eine nicht erbrachte leistung verlangen!

                                manche eltern meckern bei uns so schon... was zb, wenn tochter am tag der reitstunde bei einem kindergeburtstag ist? oder bei oma? oder ne grippe hat?
                                da ändert sich nichts, da habe ich inzwischen ein dickes fell bekommen.
                                allerdings können die reiter einen PASSENDEN, bei uns aktuell reitenden, ersatzreiter schicken. sollen die sich privat um das geld für die reitstunden einigen.

                                wenn ich ein anderes system wähle (kinder können ihre reistunden nehmen, wann sie möchten- hatten wir früher) steht man zb bei heissem wetter manchmal mit nur einem reiter da- alle anderen sind im planschbecken. oder im winter ists zu kalt- auch nur die harten dabei.
                                aber die reithalle, der reitlehrer und vor allem die ponies stehen IMMER zur verfügung und garde die letztgenannten wollen auch jeden tag ihr futter....

                                also hat sich unser system inzwischen durchgesetzt und man kann gut planen.

                                bei den dressur- oder springstunden der fortgeschrittenen reiter ist es bei uns selbstverständlich auch so, dass nur die gegebenen stunden bezahlt werden.

                                Kommentar

                                • zuckerschnute
                                  PREMIUM-Mitglied
                                  • 21.01.2007
                                  • 3953

                                  #17
                                  Genauso sollte es sein rooby!

                                  Kommentar

                                  • Gerry
                                    • 08.08.2002
                                    • 290

                                    #18
                                    Die Aussage der Reithallenbetreiberin lautet:

                                    Das Ausfallen von Reit- oder Voltigierstunden ohne entsprechenden Ersatz - verursacht durch den Reithallenbetreiber - sei in einem gewissen Umfang im Rahmen eines Reitstundenabonnements statthaft.


                                    Es geht nicht um ein einmaliges Ausfallen einer Reitstunde - beispielsweise sind seit September letzten Jahres 7 Voltigierstunden der Tochter ohne unser Verschulden ersatzlos ausgefallen.
                                    Zuletzt geändert von Gerry; 15.01.2009, 21:12.

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      Hallo,
                                      also dass so viele Stunden ausfallen ist aber nicht gut!
                                      Bei uns werden nur Stunden bezahlt, die auch gegeben wurden, und wenn eine ausfällt, dann zahlt man nicht, und kommt halt dann wann anders!

                                      lg

                                      Kommentar

                                      • Veracruz9
                                        • 26.03.2002
                                        • 3848

                                        #20
                                        Seit September 7 Stunden, seit Anfang September sind 20 Wochen, bzw 20 Voltitage.
                                        Also ein Ausfall von mehr als 1/3.
                                        Das kann nicht sein.
                                        Wenn man sagt grundsätzlich findet an Feiertagen sowie am 24+31.12 kein Unterricht statt kann man ja damit Leben.
                                        Dann weiß man worauf man sich einlässt. Da hat man Jahre mit 50 Reitstunden, und Jahre mit 52 Reitstunden...

                                        Aber abgesehen davon wenn man von 10€ die Stunde ausgeht (was ja noch ganz günstig ist pro Reitstunde - keine Ahnung was Volti kostet) sind 5 ausgefallene Stunden 50€ also 100DM.

                                        Also der Wocheneinkauf für 2 Leute!

                                        Und auch wenn die Pferde unterhalten werden müssen und auch an Feiertagen fressen wollen - der Reitschüler ist Kunde, und ich als Kunde zahle nicht für etwas was ich nicht bekomme, außer es ist mein eigenes Verschulden.
                                        Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Limette, 09.08.2021, 18:20
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                                        Erstellt von Maschi, 10.10.2021, 16:46
                                        10 Antworten
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