Steuern beim Pferdeverkauf??

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  • dressurpony2007
    • 25.12.2009
    • 92

    Steuern beim Pferdeverkauf??

    Guten Morgen,

    vielleicht kann mir einer von euch meine Frage beantworten:

    Muss ich bzw. ab wann muss ich als Privatperson, die ihr Pferd verkauft, auf den Verkauf Steuern zahlen?

    Beim Verkauf von Autos oder bei Ebay (immer als Privatperson) gelten da ja gewisse Höchstgrenzen (Anzahl der Verkäufe pro Jahr bzw. Höchstgewinn).

    Gibt es sowas beim Pferdeverkauf auch und wenn ja, wo liegen diese Grenzen?

    Vielen Dank schonmal! :-)
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    "Auf den Verkauf Steuern zahlen" ? Was sind denn das für Steuern, die Du meinst ?

    Einkommenssteuern zahlt man auf erzielte Gewinne. Erzielst Du denn beim Verkauf einen Gewinn ? (grob: Verkaufspreis - alle entstandenen Kosten).

    Bist Du umsatzsteuerpflichtig ?
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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    • Worldburg
      • 06.04.2009
      • 259

      #3
      Es kommen die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer in Frage. Gewerblich tätig ist jemand, der nachhaltig mit gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe betreibt. Bei Häusern / Wohnungen ist dies ab 3 Objekten der Fall. Solltest Du also Pferde kaufen, sie eine kurze Weile reiten und mit der Absicht Gewinn zu machen wieder verkaufen, fällst Du unter die Gewerblichkeit. Umsatzsteuer fällt an, wenn Du mehr als 17.500 € umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr tätigst. Sonst bist Du Kleinunternehmer und von der USt befreit.

      Kommentar

      • dressurpony2007
        • 25.12.2009
        • 92

        #4
        @ Worldburg: Vielen Dank. Gilt es bei Pferden auch ab 3 Pferden (wie bei Immobilien) oder ist da der Umsatz von max. 17.500 € relevant?? Beispiel: Ich würde in 2011 zwei Pferde zu je 5.000 € verkaufen. Ich betriebe weder einen Ausbildung-, noch einen Handelsstall und ich habe beruflich nichts mit Pferden zu tun. Es handelt sich also in beiden Fällen um Privatverkäufe aus privaten Gründen. Bitte entschuldige meine Nachfragerei, ich bin blond und brauche zum Verstehen etwas länger. :-) :-)

        @ carolinen: Es geht rein darum, wenn ich als Privatperson, mein Reitpferd verkaufen möchte. Ich habe beruflich nichts mit Pferdehandel oder Pferdeausbildung zu tun, sondern betreibe die Reiterei rein als Hobby. Trotzdem kann es ja mal vorkommen, dass man ein Pferd verkaufen möchte. :-)

        Kommentar

        • IceCream
          • 06.08.2011
          • 639

          #5
          Zitat von Worldburg Beitrag anzeigen
          Es kommen die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer in Frage. Gewerblich tätig ist jemand, der nachhaltig mit gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe betreibt. Bei Häusern / Wohnungen ist dies ab 3 Objekten der Fall. Solltest Du also Pferde kaufen, sie eine kurze Weile reiten und mit der Absicht Gewinn zu machen wieder verkaufen, fällst Du unter die Gewerblichkeit. Umsatzsteuer fällt an, wenn Du mehr als 17.500 € umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr tätigst. Sonst bist Du Kleinunternehmer und von der USt befreit.
          Bedeutet aber doch auch, dass der Gewinn, der mit dem Pferdeverkaufkauf erzielt wurde, mit dem normalen Einkommen summiert wird, oder nicht? Ein normaler Arbeitnehmer, der ein Pferd verkauft, ist also eigentlich immer über den 17.500 Euro und muss entsprechend USt zahlen....- oder liege ich da falsch?

          Kommentar

          • hope
            • 02.05.2006
            • 124

            #6
            Nein, Dein normales Einkommen hat ja wahrscheinlich nichts mit gewerbemäßigem Pferdehandel zu tun?!

            Wenn Du privat Pferde verkaufst und das nur ein Hobby ist, und keine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, dann fällt es nicht unter Handel.
            Wenn es regelmäßig ist, schon, dann wird wahrschleinlich das Finanzamt mal klopfen. Wenn man lediglich in einem Jahr 1 oder 2 Pferde verkauft, sei es auch für je 20.000 Euro. Es wird ja kein Gewerbe betrieben (sondern Hobby, es werden ja nicht jeden Monat Pferde verkauft).
            USt darf ebenfalls nicht erhoben werden (Du hast kein Gewerbe angemeldet, somit darfst Du keine USt berechnen).
            Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe.
            (René Descartes)

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            • IceCream
              • 06.08.2011
              • 639

              #7
              Zitat von hope Beitrag anzeigen
              Nein, Dein normales Einkommen hat ja wahrscheinlich nichts mit gewerbemäßigem Pferdehandel zu tun?!

              Wenn Du privat Pferde verkaufst und das nur ein Hobby ist, und keine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, dann fällt es nicht unter Handel.
              Wenn es regelmäßig ist, schon, dann wird wahrschleinlich das Finanzamt mal klopfen. Wenn man lediglich in einem Jahr 1 oder 2 Pferde verkauft, sei es auch für je 20.000 Euro. Es wird ja kein Gewerbe betrieben (sondern Hobby, es werden ja nicht jeden Monat Pferde verkauft).
              USt darf ebenfalls nicht erhoben werden (Du hast kein Gewerbe angemeldet, somit darfst Du keine USt berechnen).
              Was ich meinte ist, dass ich den Gewinn, den ich durch den Pferdeverkauf erziele, am Ende in der Lohnsteuererklärung angeben muss. Dieser wird dann entsprechend versteuert. Ich kann halt nicht einfach den kompletten Gewinn - an der Steuer vorbei- behalten....

              Kommentar

              • Worldburg
                • 06.04.2009
                • 259

                #8
                Den Gewinn beim Pferdeverkauf muß ich nur steuerlich in meiner Einkommensteuererklärung erklären, wenn ich damit gewerbliche Einkünfte erziele. Als Privatmann (wie hope sagt ) ist der Gewinn nicht einkommensteuerpflichtig

                Kommentar

                • dressurpony2007
                  • 25.12.2009
                  • 92

                  #9
                  @ carolinen: Vielen Dank für deine PN. Ich kann dir leider nicht antworten, da ich kein Premium bin. Bei einem mögl. Verkauf werde ich deinen Rat befolgen. :-)

                  Kommentar

                  • Syrah
                    • 01.05.2009
                    • 1741

                    #10
                    Unser Steuerberater sagt immer, wir sollen, für den Fall der Fälle, die Rechnungen/Belege der letzten fünf Jahre aufheben. So haben wir bis jetzt zwei sehr dicke Ordner, die ich die 'Tränen des Finanzamts'-Ordner nenne... Nachdem ich die Jahre davor immer nur so 'Pi mal Daumen' gerechnet hatte, war ich gelegentlich ernsthaft davon überzeugt, zumindest mit einer 'Nullnummer', kostentechnisch, rauszukommen. Totaler Humbug. Wir wären höchst erfreut, wenn das Finanzamt käme und wir Steuern zahlen DÜRFTEN. Dann könnten wir nämlich auch unsere Kosten gegenrechnen (und ich meine 'Verluste aus gewerblicher Tierzucht von 200?) und spätestens dann wüsste das Finanzamt, wie die Ordner zu ihrem Namen kommen.

                    Rechtlich betrachtet ist jeder, der in gewisser Regelmäßigkeit (das kann auch schon bei einem Fohlen pro Jahr der Fall sein), gewerblich. Also, falls es um Gewährleistung geht, etc. Für's Finanzamt ist das was ganz anderes.

                    Aber ich kann nur jedem empfehlen, und sei's auch nur 'spasseshalber', alle Belege aufzubewahren. Da kommt mehr zusammen, als einem lieb ist. Hat zwei positive Effekte: Erstens, man sieht alles realistischer und zweitens, wenn das Finanzamt doch mal der irrigen Ansicht ist, da wäre was zu holen, kann man das Gegenteil beweisen.
                    Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
                    www.gestuet-hilken.de

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