Gerade in Zeitung gelesen.
Aktuelle EU-Verordnung verbietet künftig alte Saatgutsorten zu verwenden.
Laut Artikel 14 dieser Verordnung darf künftig nur mehr 0,5% der Gesamtmenge an ausgebrachtem Saatgut aus sogenannten alten Erhaltungssorten bestehen.
Alle Erhaltungssorten zusammen dürfen maximal 10% der Gesamtmenge ausmachen.
Es darf keines dieser Erhaltungssorten mehr gehandelt werden, weder verkauft noch verschenkt!
Es wird somit per Gesetz den großen Saatgutkonzernen eingeräumt, dass sie einen Marktanteil bei industriellem Saatgut von 90% erhalten.
Die Artenvielfalt wird extrem eingeschränkt. Der großflächige Anbau von regional typischen Saatgutsorten wird per Gesetzt verboten!
Bauern dürfen künftig nicht mehr ihr eigenes Saatgut verwenden.
Es wird den Bauern vorgeschrieben, welches Saatgut in welchen Mengen sie ausbringen MÜSSEN.
Die Bauern dürfen künftig auch nicht mehr ihr eigenes Saatgut produzieren, weil sie davon nur 0,5% in den Handel bringen, bzw. selber ausbringen dürfen. Den Rest müssen Sie zukaufen.
Das nennt sich EU-Erhaltungsrichtlinie und ist seit Mai 2012 in Kraft! Die Eu-Mitgliedsländer müssen bis Ende des Jahres dieses EU-Gesetz durch entsprechende Gesetzes-Novellen umgesetzt haben.
Künftig bedeutet das, dass die internationale Saatgutindustrie (bestehend aus hauptsächlich 3 Multikonzernen) nicht nur 65% Weltmarktanteil hält sondern diesen auf 90% ausbauen können wird.
Wir werden künftig bei diesen Grundnahrungsmitteln völlig abhängig von diesen Konzernen sein.
Monokultur statt Artenvielfalt. Abhängigkeit statt Unabhängigkeit.
Aktuelle EU-Verordnung verbietet künftig alte Saatgutsorten zu verwenden.
Laut Artikel 14 dieser Verordnung darf künftig nur mehr 0,5% der Gesamtmenge an ausgebrachtem Saatgut aus sogenannten alten Erhaltungssorten bestehen.
Alle Erhaltungssorten zusammen dürfen maximal 10% der Gesamtmenge ausmachen.
Es darf keines dieser Erhaltungssorten mehr gehandelt werden, weder verkauft noch verschenkt!
Es wird somit per Gesetz den großen Saatgutkonzernen eingeräumt, dass sie einen Marktanteil bei industriellem Saatgut von 90% erhalten.
Die Artenvielfalt wird extrem eingeschränkt. Der großflächige Anbau von regional typischen Saatgutsorten wird per Gesetzt verboten!
Bauern dürfen künftig nicht mehr ihr eigenes Saatgut verwenden.
Es wird den Bauern vorgeschrieben, welches Saatgut in welchen Mengen sie ausbringen MÜSSEN.
Die Bauern dürfen künftig auch nicht mehr ihr eigenes Saatgut produzieren, weil sie davon nur 0,5% in den Handel bringen, bzw. selber ausbringen dürfen. Den Rest müssen Sie zukaufen.
Das nennt sich EU-Erhaltungsrichtlinie und ist seit Mai 2012 in Kraft! Die Eu-Mitgliedsländer müssen bis Ende des Jahres dieses EU-Gesetz durch entsprechende Gesetzes-Novellen umgesetzt haben.
Künftig bedeutet das, dass die internationale Saatgutindustrie (bestehend aus hauptsächlich 3 Multikonzernen) nicht nur 65% Weltmarktanteil hält sondern diesen auf 90% ausbauen können wird.
Wir werden künftig bei diesen Grundnahrungsmitteln völlig abhängig von diesen Konzernen sein.
Monokultur statt Artenvielfalt. Abhängigkeit statt Unabhängigkeit.
Kommentar