Dies ist der Kaufvertrag meiner Freundin für ihren neuen Sportpartner. Vielleicht kennt sich ja jemand rechtlich mit Kaufverträgen aus und kann hier noch was ergänzend erwähnen wie z.B. : Fehlt irgendwas? Würdet ihr noch was mit aufnhemen in den Vertrag? Etwas streichen?
Vielen Dank schon mal.
...wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand
1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd ...
2. Das Pferd wird im Einzelnen durch nachstehende Merkmale definiert:
Alter:
Geschlecht:
Farbe:
Lebensnummer:
Abstammung:
Mitverkauft und mit übergeben werden folgende Papiere:
Equidenpass und AbstammungsnachweisSeite 1 von 3
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt:
Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens zum
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:
§ 3 Beschaffenheitsvereinbarung
sportliche Beschaffenheit: Das Pferd ist angeritten und noch nicht im Sport vorgestellt.
3. gesundheitliche Beschaffenheit : mit tierärztlicher Ankaufuntersuchung.
3.1 Vor Abschluss dieses Vertrages ist eine vom Käufer in Auftrag gegebene Ankaufuntersuchungdurch den Tierarzt ..veranlasst worden.
Zwischen den Parteien wird der Gesundheitszustand vereinbart, der sich aus der tierärztlichenUntersuchung ergibt. Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigtenGutachtens wird zum Bestandteil dieses Vertrages gemacht und dient als eine einvernehmlicheFeststellung der gesundheitlichen Beschaffenheit des Pferdes, soweit das Gutachten bei Abschlussdes Kaufvertrages der Käuferseite vorgelegen hat und vom Tierarzt mangelfrei erstellt wurde. VomTierarzt auftragsgemäß nicht durchgeführte Untersuchungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung über die Beschaffenheit des Pferdes.
3.2 Impfungen: Die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten Equidenpass.
3.3 bekannte Krankheiten: Keine.
Dem Verkäufer sind während seiner Besitzzeit keine Krankheiten des Pferdes bekannt geworden.
3.4 Röntgenologische Veränderungen: Befund/Bericht liegt dem Käufer vor
§ 4 Ausschluss der Mängelhaftung
Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Insoweit erfolgt der Verkauf untervollständigem Ausschluss jeglicher Haftung für sichtbare und insbesondere auch für versteckteMängel. Von der Beschränkung der Sachmängelhaftung ausgenommen ist eine Haftung desVerkäufers bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gilt die vorstehendeRechtsbeschränkung auch nicht für eine Haftung des Verkäufers bei grob fahrlässig verursachtenSchäden und nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die auf einefahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers bzw. einer vorsätzlichen oder fahrlässigenPflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt dieRechtsbeschränkung nicht bei Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicherVertragspflichten.
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§ 5 Eigentumsübergang
1. Mit Abholung am ...des Pferdes beim Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangesund der Verschlechterung auf diesen über.
2. Folgende Dokumente: Abstammungsnachweis, Equidenpass und Wiegepass werden bei Abholungdes Pferdes übergeben
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Kaufpreiszahlungausdrücklich vor. Der Verkäufer erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass erunbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.
§ 6 Schriftform
1. Sämtliche Abreden im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Kaufvertrages sind in diesemVertrag schriftlich niedergelegt.
2. Verkäufer und Käufer erklären übereinstimmend, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffenworden sind. Insbesondere hat der Verkäufer mündlich keine Garantien übernommen oder sonstigeGewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für eineÄnderung des Erfordernisses der Schriftform.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Kaufvertrages rechtsunwirksam sein oderwerden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine derartigeBestimmung ist vielmehr durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, durch die der von denParteien angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer Weise erreicht werden kann
§ 8 Sonstige Regelungen
-Sollte im Falle eines Verkaufes des Pferdes... anstehen, erhält die Verkäuferin das Vorkaufsrecht.
-Die Verkäuferin behält sich das Besuchsrecht nach Absprache mit der Käuferin vor.
Vielen Dank schon mal.
...wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand
1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd ...
2. Das Pferd wird im Einzelnen durch nachstehende Merkmale definiert:
Alter:
Geschlecht:
Farbe:
Lebensnummer:
Abstammung:
Mitverkauft und mit übergeben werden folgende Papiere:
Equidenpass und AbstammungsnachweisSeite 1 von 3
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt:
Der Kaufpreis ist fällig bis spätestens zum
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:
§ 3 Beschaffenheitsvereinbarung
sportliche Beschaffenheit: Das Pferd ist angeritten und noch nicht im Sport vorgestellt.
3. gesundheitliche Beschaffenheit : mit tierärztlicher Ankaufuntersuchung.
3.1 Vor Abschluss dieses Vertrages ist eine vom Käufer in Auftrag gegebene Ankaufuntersuchungdurch den Tierarzt ..veranlasst worden.
Zwischen den Parteien wird der Gesundheitszustand vereinbart, der sich aus der tierärztlichenUntersuchung ergibt. Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigtenGutachtens wird zum Bestandteil dieses Vertrages gemacht und dient als eine einvernehmlicheFeststellung der gesundheitlichen Beschaffenheit des Pferdes, soweit das Gutachten bei Abschlussdes Kaufvertrages der Käuferseite vorgelegen hat und vom Tierarzt mangelfrei erstellt wurde. VomTierarzt auftragsgemäß nicht durchgeführte Untersuchungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung über die Beschaffenheit des Pferdes.
3.2 Impfungen: Die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten Equidenpass.
3.3 bekannte Krankheiten: Keine.
Dem Verkäufer sind während seiner Besitzzeit keine Krankheiten des Pferdes bekannt geworden.
3.4 Röntgenologische Veränderungen: Befund/Bericht liegt dem Käufer vor
§ 4 Ausschluss der Mängelhaftung
Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Insoweit erfolgt der Verkauf untervollständigem Ausschluss jeglicher Haftung für sichtbare und insbesondere auch für versteckteMängel. Von der Beschränkung der Sachmängelhaftung ausgenommen ist eine Haftung desVerkäufers bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gilt die vorstehendeRechtsbeschränkung auch nicht für eine Haftung des Verkäufers bei grob fahrlässig verursachtenSchäden und nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die auf einefahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers bzw. einer vorsätzlichen oder fahrlässigenPflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt dieRechtsbeschränkung nicht bei Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicherVertragspflichten.
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§ 5 Eigentumsübergang
1. Mit Abholung am ...des Pferdes beim Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangesund der Verschlechterung auf diesen über.
2. Folgende Dokumente: Abstammungsnachweis, Equidenpass und Wiegepass werden bei Abholungdes Pferdes übergeben
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Kaufpreiszahlungausdrücklich vor. Der Verkäufer erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass erunbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.
§ 6 Schriftform
1. Sämtliche Abreden im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Kaufvertrages sind in diesemVertrag schriftlich niedergelegt.
2. Verkäufer und Käufer erklären übereinstimmend, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffenworden sind. Insbesondere hat der Verkäufer mündlich keine Garantien übernommen oder sonstigeGewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für eineÄnderung des Erfordernisses der Schriftform.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Kaufvertrages rechtsunwirksam sein oderwerden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine derartigeBestimmung ist vielmehr durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, durch die der von denParteien angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer Weise erreicht werden kann
§ 8 Sonstige Regelungen
-Sollte im Falle eines Verkaufes des Pferdes... anstehen, erhält die Verkäuferin das Vorkaufsrecht.
-Die Verkäuferin behält sich das Besuchsrecht nach Absprache mit der Käuferin vor.