Hallo, hat man wenn man ein Pferd auf der Auktion eines Zuchtverbandes ersteigert als Käufer absolut keine Rechte, auch wenn man zb beweisen könnte dass das Pferd die Krankheit/Mangel schon länger hat?
Auktionskauf
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Hallo !
Das kommt auf den Verband an und ob vorher schon Kenntnis vom Mangel bestand! Einige Verbände haben unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass der darin befindliche Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, bzw. die Beschränkung der Gewährleistung. Wenn dies der Fall ist, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Kann nachgewiesen werden, dass Mitarbeiter des Verbandes oder der Aussteller Kenntnis vom Mangel hatte, dann bestehen in jedem Fall Ansprüche wegen arglistiger Täuschung des Käufers.
Man kann die Frage daher leider nur pauschal beantworten, ich bräuchte nähere Informationen !
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