Bisher keine Einigung. Mehrere Termine sind verstrichen. Geht jetzt zum Anwalt.
Wickelballen sind schimmelig
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Probier mal ob du jemanden findest, der es in die Biogasanlage kippen kann.
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Oh mann, du hast mein herzliches Beileid... Ich hatte in meiner Anfangszeit auch ein paar solche Erlebnisse.... Nicht einmal mit Wickelballen... Ein Nachbar von mir hatte traumhafte Heurundballen angeliefert... Tja, die waren wohl zu feucht gepresst worden... In der Mitte grauenvoll... Ein anderer hatte mir gutes heu versprochen und was dann kam wurde von meinen Pferden nicht mal als Heu identifiziertDer Typ war sowieso der Hammer... Ich hatte eigentlich ein Agreement mit Ihm das er alle paar Wochen Heu über den ganzen Winter liefern sollte weil ich keine tolle Lagermöglichkeit habe, aber nach der ersten Lieferung begann ich echt zu zweifeln, ob ich das meinen Pferden antun sollte... Und jetzt kommts... 3 Wochen später brannte seine Scheune ab
Ich glaube immer noch das das ganze Betrug war... Er hat vermutlich das Schreckliche Heu bei der Versicherung als Super Heu angegeben..... Aber dann hab ich Gottseidank meinen jetzigen Lieferanten kennengelernt... Von dem bekomme ich seit über 20 Jahren alles an Rauhfutter was ich brauche... Immer erstklassige Qualität (er hat selber Pferde und ich glaube er hat seine Landwirtschaft nur um gutes Futter für die Pferde zu produzieren...) auch in Jahren wo es nichts gibt, hat er noch tolle Qualität... Ich hab mir abgewöhnt nach dem optimalen Preis zu schauen... Ich glaub Kontinuität hat auch Vorteile... Aber ich hoffe, das die Situation sich bald klärt... Bei mir wurde der Schrott übrigens wieder abgeholt...
Allegra von Flake aus der Amica
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Hallo !
Zunächst ist der Verkäufer zur Nacherfüllung unter Fristsetzung aufzufordern. Wenn die Frist um ist, kann der Rücktritt erklärt werden. Kommt es dann zum Rechtsstreit, muss ein Sachverständiger klären, was die Ursache der Mangelhaftigkeit der Ballen ist. Ggf. ist auch der Lohnunternehmer Schuld, weil er falsch gepresst hat. Dann ist ihm vorsorglich der Streit zu verkünden. Sollte sich herausstellen, dass alleine er Fehler gemacht hat, kann er in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist dann aber, dass Sie ihn auch beauftragt haben. Sonst bestehen nur Ansprüche gegen den Verkäufer !
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