Eine Bekannte von mir organisiert gelegentlich Ausritte von Jugendlichen mit deren eigenen Ponys von ihrem Hof aus. Die Ponys stehen bei ihr im Stall und die Jugendlichen versorgen auch die Pferde selbst. Eine Reitlehrerhaftpflicht ist vorhanden.
Dass sie bei den organisierten Ausritten, für die meistens auch eine Gebühr für Verpflegung etc. anfällt, natürlich die Aufsichtspflicht hat und Verantwortung trägt, ist schon klar. Wie aber ist die Rechtslage, wenn die Kids schon im Gelände unterwegs sind (die meisten haben die Erlaubnis ihrer Eltern dazu) und meine Bekannte dazukommt und eine Weile mit denen ausreitet? Ist sie dann sofort auch wieder verantwortlich für die ganze Bande und vor allen Dingen haftbar, wenn etwas passiert?
Könnte sie mit einer Haftungs-Ausschluss-Erklärung, die von den Eltern unterschrieben ist, das Risiko einschränken? Wie müsste diese Erklärung aussehen, gibt es Links?
Wie gesagt, es geht darum, wenn sie "privat" im Gelände unterwegs ist und eine Gruppe begleitet.
Dass sie bei den organisierten Ausritten, für die meistens auch eine Gebühr für Verpflegung etc. anfällt, natürlich die Aufsichtspflicht hat und Verantwortung trägt, ist schon klar. Wie aber ist die Rechtslage, wenn die Kids schon im Gelände unterwegs sind (die meisten haben die Erlaubnis ihrer Eltern dazu) und meine Bekannte dazukommt und eine Weile mit denen ausreitet? Ist sie dann sofort auch wieder verantwortlich für die ganze Bande und vor allen Dingen haftbar, wenn etwas passiert?
Könnte sie mit einer Haftungs-Ausschluss-Erklärung, die von den Eltern unterschrieben ist, das Risiko einschränken? Wie müsste diese Erklärung aussehen, gibt es Links?
Wie gesagt, es geht darum, wenn sie "privat" im Gelände unterwegs ist und eine Gruppe begleitet.