Bei uns fällt vorübergehend der Stallhelfer aus- Idee ist, dass die Einsteller sich in der Zeit selbst organisieren und die Pferde rein und rausbringen.
Wer haftet, wenn
a) an einem Pferd ein Schaden entsteht (durch sorglosen Umgang/ falsche Gruppenzusammenstellung o. ä. )
b) ein Mensch zu Schaden kommt (ggf. ja ohne nachweisbares Verschulden durch das Pferd)
Ich bin mir da nicht so sicher, ob da nicht Ärger droht...
Wer haftet, wenn
a) an einem Pferd ein Schaden entsteht (durch sorglosen Umgang/ falsche Gruppenzusammenstellung o. ä. )
b) ein Mensch zu Schaden kommt (ggf. ja ohne nachweisbares Verschulden durch das Pferd)

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