Raus-/Reinstellen der eingestellten Pferde durch Einsteller - Haftung?

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  • Chalino
    • 23.06.2011
    • 108

    Raus-/Reinstellen der eingestellten Pferde durch Einsteller - Haftung?

    Bei uns fällt vorübergehend der Stallhelfer aus- Idee ist, dass die Einsteller sich in der Zeit selbst organisieren und die Pferde rein und rausbringen.

    Wer haftet, wenn

    a) an einem Pferd ein Schaden entsteht (durch sorglosen Umgang/ falsche Gruppenzusammenstellung o. ä. )
    b) ein Mensch zu Schaden kommt (ggf. ja ohne nachweisbares Verschulden durch das Pferd)

    Ich bin mir da nicht so sicher, ob da nicht Ärger droht...
  • Müller-Klein
    • 01.01.2000
    • 162

    #2
    Hallo !
    Das kann man nicht so pauschal beantworten. Wenn eine reine Gefälligkeit vorliegt, dann sieht der Gesetzgeber nur eine geringe Haftung vor, nämlich vornehmlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es muss dann im Einzelfall geklärt werden, welche Form der Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt. Bei besonders sorgfaltswidrigem Verhalten kann es tatsächlich zu einer Haftung der die Pferde herausbringendne Einsteller kommen, die Fälle sind aber eher selten.

    Kommentar

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