Pferdekauf- Rückgabe und krank

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  • jaeci
    • 14.09.2011
    • 6

    Pferdekauf- Rückgabe und krank

    Hallo,

    ich habe eine Zuchtstute und züchte unregelmäßig ein Fohlen. Jetzt gebe ich die Zucht auf und bin dabei den Pferdebestand zu verkleinern. Ich habe bisher vor 5 Jahren ein einziges Pferd verkauft.

    Nun habe ich vor ca. 4 Wochen eine junge longierte Stute (sonst roh) verkauft. Die Stute wurde angesehen und drei Tage später kam der Anruf zum TÜV. Die Stute wurde komplett geröngt, es wurde ein kleiner CHip gefunden, Röntgenklasse 2-3. Keine sonstige Untersuchung. Die Dame,die das Pferd gekauft hat hat im Auftrag gekauft, wir kennen die tatsächliche Besitzerin nicht.

    Die Stute war die ersten Tage sehr brav, wurde sogar ausgeritten. Dann hat die Stute angefangen sehr stark zu bocken. Die Käufer haben die Stute untersuchen lassen. Die Schultermuskeln einer Seite sollen hart gewesen sein, dann wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und die Stute soll eine Zyste in der Schulter haben und unreitbar sein. Jetzt möchte die Dame die die Stute gekauft hat, das Pferd zurückgeben.

    Ich möchte das Pferd nicht zurücknehmen. Die Stute war vorher nie lahm oder sonstiges. Leider weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
    Es gibt keinen Vertrag.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Danke.
  • Francis_C
    • 29.12.2009
    • 8557

    #2
    Nur nochmal zum Verständnis :

    Die Stute war bei Verkauf ungeritten und bei den Käufern wurde sie sofort geritten?

    Beim TÜV wurde auch der Rücken geröntgt? Also gibt es ein Bild von der Stelle , wo jetzt die Zyste sein soll?

    Hast Du den Befund der Untersuchung des TA mit Zyste in der Schulter?
    Avatar: Riddick C von Rock Forever NRW (*2011)

    Kommentar

    • jaeci
      • 14.09.2011
      • 6

      #3
      Hallo, ja die Stute war ungeritten. Sie kannte lediglich auf dem Sattel liegen. Der TÜV war ein großer Röntgen TÜV ohne Rücken, das heißt von der besagten Stelle gibt es kein Bild. Die Tierarzt Diagnose habe ich noch nicht, werde am Montag mich kümmern.

      Viele Grüße

      Kommentar

      • Meister06
        • 07.07.2010
        • 1359

        #4
        Wir hatten auch einen Fall mit Schulter zyste, war eine stute die ich für den Züchter angeritten verkauft habe, der Züchter hat sie zurück genommen weil sowas angeboren ist ?!? Hat sie vorne 2 ungleiche hufe? Flach und je steil??

        Kommentar

        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #5
          Tja, da würde ich dann wohl mal einen Anwalt aufsuchen und vorher überlegen, welche Zeugen ich für welche Aussagen habe.
          Mit dem Anwalt klären, ob Du wohl ein gewerblicher Verkäufer oder nicht bist (wer muss wem was beweisen). Klären wer nun tatsächlich gekauft hat.
          Die jetzigen Besitzer können schliesslich nur an denjenigen herantreten, der das Pferd ihnen verkauft hat.
          Wie kann man so ein Kuddel Muddel ohne schriftlichen Vertrag machen ???

          Die Aussage "Es gibt keinen Vertrag" ist nicht richtig. Es gibt einen Vertrag, allerdings nicht in Schriftform.
          Viel Erfolg. Eine Anwältin für Pferderecht findet sich hier im Forum.
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • Müller-Klein
            • 01.01.2000
            • 162

            #6
            Hallo !

            Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass Sie nicht unternehmerisch tätig sind. Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag ? Wenn ja müsste ich wissen, ob die Gewährleistung WIRKSAM ausgeschlossen wurde. (Dafür müsste ich den Kaufvertrag einsehen). Wenn dies zu bejahen ist, müssen Sie das Pferd nicht zurücknehmen, weil sie nicht arglistig gehandelt haben und Kenntnis von der Zyste hatten. Gehen wir davon aus, dass Sie die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen haben, muss erst einmal geprüft werden, was für eine Erkrankung genau vorliegt und wie lange sie nach der Übergabe festgestellt wurde. Ist es überhaupt ein Mangel im juristischen Sinn ? Dazu müsste ich mehr wissen. Die nächste Frage, die sich stellt ist, ob eine Nachbesserung in Form einer Heilbehandlung möglich ist (auch Zysten können in Einzelfällen operativ "gefüllt" - laienhaft gesprochen - werden). Alternativ stellt sich die Frage, ob nicht ein anderes gleichwertiges Pferd von Ihnen im Rahme Ihrer Bestandsverkleinerung geliefert werden kann. Die Art der Nacherfüllung obliegt nämlich dem Verkäufer. Hier hat der Käufer kein Wahlrecht. Er kann allenfalls einräumen, dass er kein anderes Pferd haben will, oder aber das angebotene Pferd nicht gleichwertig ist. Die Rechtsprechung ist sehr uneinheitlich zur Frage, ob eine Nachlieferung durch ein anderes Pferd per se nicht in Betracht kommt. Hier gibt es von verschiedenen Oberlandesgerichten unterschiedliche Rechtsansichten. Vielleicht können Sie ein wenig mehr zum Fall schildern, dann kann ich auch mehr dazu sagen !

            Kommentar

            • jaeci
              • 14.09.2011
              • 6

              #7
              Hallo, vielen Dank für die Antwort.

              Kommentar

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