Zwei Reiter kommen beim Ausreiten an einer Herde Schafe vorbei. Reiter A geht vorne weg. Das Pferd von Reiter B scheut und rennt nach links weg in eine Wiese. Beide Reiter fallen runter. Reiter A bricht sich das Schlüsselbein und hat Reiter B nun wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Kann man in so einem Fall überhaupt jemanden wg. fahrlässiger Körperverletzung anzeigen. Und ist es ratsam sich einen Anwalt Schwerpunkt Pferderecht zu nehmen oder eher Zivilrecht.
Hinzu kommt, dass Reiter A ohne Helm unterwegs war und nicht krankenversichert war.
Kann man in so einem Fall überhaupt jemanden wg. fahrlässiger Körperverletzung anzeigen. Und ist es ratsam sich einen Anwalt Schwerpunkt Pferderecht zu nehmen oder eher Zivilrecht.
Hinzu kommt, dass Reiter A ohne Helm unterwegs war und nicht krankenversichert war.
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