Hallo....
grundsätzlich kann meines Wissen die Pferdehalfpflicht nur vorzeitig gekündigt werden, wenn das Pferd verkauf wird oder verstirbt.
Wie sieht es rechtlich im Falle eines Pferdetausches aus?
Meine Versicherung traf hierzu folgende Aussagen:
- bei einem Tausch läuft die Versicherung automatisch weiter
- ohne Änderungen und Einschränkungen
- sie bräuchte die Daten des neuen Eigentümers, da die Versicherung auch automatisch für das alte Pferd weiter läuft
Das kann doch so nicht stimmen? Die Versicherung läuft automatisch für das neue Pferd weiter und für das alte Pferd soll der neue Besitzer zur Kasse gebeten werden
Mich würde auch noch interessieren, wenn ich eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen habe über fünf Jahre, kann ich diese ja dann auch vorzeitig kündigen, wenn sie bereits 3 Jahre läuft. Nach 3 Jahren hat man Sonderkündigungsrecht. Wenn die Versicherung bei einem Tausch also automatisch weiterläuft, muss dieses Recht ja auch gelten?
Nebenbei erwähnt.....als Vergleich stellte mir die Versicherung ein (unglückliches) Beispiel anhand eines Autotausches dar. Wo sicherlich Änderungen vorzunehmen sind, allein wg der Schadensklasse.
Ich bin gespannt, was hierbei rauskommt!
LG
grundsätzlich kann meines Wissen die Pferdehalfpflicht nur vorzeitig gekündigt werden, wenn das Pferd verkauf wird oder verstirbt.
Wie sieht es rechtlich im Falle eines Pferdetausches aus?
Meine Versicherung traf hierzu folgende Aussagen:
- bei einem Tausch läuft die Versicherung automatisch weiter
- ohne Änderungen und Einschränkungen
- sie bräuchte die Daten des neuen Eigentümers, da die Versicherung auch automatisch für das alte Pferd weiter läuft
Das kann doch so nicht stimmen? Die Versicherung läuft automatisch für das neue Pferd weiter und für das alte Pferd soll der neue Besitzer zur Kasse gebeten werden

Mich würde auch noch interessieren, wenn ich eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen habe über fünf Jahre, kann ich diese ja dann auch vorzeitig kündigen, wenn sie bereits 3 Jahre läuft. Nach 3 Jahren hat man Sonderkündigungsrecht. Wenn die Versicherung bei einem Tausch also automatisch weiterläuft, muss dieses Recht ja auch gelten?
Nebenbei erwähnt.....als Vergleich stellte mir die Versicherung ein (unglückliches) Beispiel anhand eines Autotausches dar. Wo sicherlich Änderungen vorzunehmen sind, allein wg der Schadensklasse.
Ich bin gespannt, was hierbei rauskommt!
LG