Hallo Frau Müller-Klein,
wie muss denn die genaue Formulierung im Kaufvertrag lauten, damit die Anzahlung auf ein Pferd nicht nur als Reservierung, sondern als echte Anzahlung gilt, die dann bei Nichtabnahme einbehalten werden darf?
Bis zu welchem Prozentsatz ist dies möglich?
Spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Privat-Gewerblich Konstellationen handelt oder gilt das bei allen Arten von Käufern/Verkäufern?
Gibt es hierzu auch (Kullanz-)Fristen, oder darf der Einbehalt frei im Vertrag geregelt werden?
wie muss denn die genaue Formulierung im Kaufvertrag lauten, damit die Anzahlung auf ein Pferd nicht nur als Reservierung, sondern als echte Anzahlung gilt, die dann bei Nichtabnahme einbehalten werden darf?
Bis zu welchem Prozentsatz ist dies möglich?
Spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Privat-Gewerblich Konstellationen handelt oder gilt das bei allen Arten von Käufern/Verkäufern?
Gibt es hierzu auch (Kullanz-)Fristen, oder darf der Einbehalt frei im Vertrag geregelt werden?