Unerwünschte Arzneimmittelwirkung - hier Wurmkur

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  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14682

    #21
    Ach nee , ... Tieraerzte vor Ort dürfen nicht verdienen ??
    Dafür aber abgabepflichtige Tierarzneimittel im Ausland bestellen.
    Mist , kann man nach Brexit auch weiterhin in Little Britain bestellen oder lieber gleich in Ireland oder eventuell Schottland ?

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    • Ramzes
      • 15.03.2006
      • 14682

      #22


      Im übrigen kann man***frau*** vom Fach online melden

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      • Kareen
        PREMIUM-Mitglied
        • 06.01.2001
        • 7463

        #23
        Man kann auch an den Hersteller melden, so geschehen. Dieser ist verpflichtet die Meldung ans BVL weiterzuleiten. Ob das gemacht wurde werde ich zu gegebener Zeit erfragen und die Meldung sonst selbst einreichen. In einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lieferant/Hersteller und Nutzer gebietet es meiner Auffasung nach zunnächst mal der Anstand, sich zuerst an den Verursacher zu wenden, schließlich sitzt dieser auch unmittelbar am Hebel, z.B. eine Chargenprobe zu ziehen, Nachforschungen anzustellen oder notfalls sogar Produkte zurückzurufen.
        Was jetzt die Frage einer UAW mit dem Versandhandel von Arzneimitteln zu tun hat (den ich im übrigen soweit ich weiß nie irgendwo befürwortet habe???) erschließt sich mir übrigens nicht. TÄ dürfen übrigens nur in ganz genau geregelten Ausnahmefällen im Ausland bestellen. Abgabepflichtige Medikamente gibt's auch nicht, sondern nur apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige und frei verkäufliche. Vielleicht mal wieder ein klassischer Fall von Ramzes'scher Apropososis obsessiva oder 'alle doof außer ich'? Hatten wir ja auch lange nicht.

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        • Drenchia
          • 21.12.2012
          • 3678

          #24
          Es geht um Produkthaftung und nicht um Anstand. Zwei Pferde sind tot und es wurde keine Sektion veranlaßt. Nicht schlecht. Ohne Sektion gibts auch keinen Verursacher, aber das ist ja ein bekanntes Prozedere.

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          • Kareen
            PREMIUM-Mitglied
            • 06.01.2001
            • 7463

            #25
            Nein. In erster Linie geht es da mal um öffentliche Schutzgüter (Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz). Eine Sektion wurde beauftragt aber nicht durchgeführt. Das ist etwas deutlich anderes. Ich würde es sehr begrüßen, wenn in der Diskussion nicht ohne Kenntnis des Sachverhalts irgendwelche Vermutungen in den Raum gestellt würden. Es ist übrigens nicht zwangsläufig eine Sektion notwendig um Ursächlichkeit zu beweisen. Weiter gehe ich da nicht ins Detail weil ich nicht ausschließen möchte, dass der Fall gerichtlich aufgerollt wird und die persönlichen Rückmeldungen allein aufgrund dieses Beitrages bestätigen mir was ich schon befürchtet habe, nämlich, dass es sich beileibe nicht um ein Einzelphänomen handelt. Allein deshalb und da sich abzeichnet, dass der Hersteller seiner Verpflichtung zur Aufklärung eben nicht nachkommt erscheint es richtig und notwendig, die Vorgänge öffentlich zu machen.
            Darüber hinaus ist es auch wo Produkthaftung berührt ist der richtige weil kürzere Weg, sich direkt an den Hersteller zu wenden um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn dieser seiner Verantwortung nicht nachkommt ist das eine andere Sache.

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            • Ramzes
              • 15.03.2006
              • 14682

              #26
              Kareen, und was hat Entwurmung mit Energiepflanzen und Biodiesel zu tun ? KAKAREEN Apropososis ?

              Kommentar

              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14682

                #27
                Zitat von Drenchia Beitrag anzeigen
                Es geht um Produkthaftung und nicht um Anstand. Zwei Pferde sind tot und es wurde keine Sektion veranlaßt. Nicht schlecht. Ohne Sektion gibts auch keinen Verursacher, aber das ist ja ein bekanntes Prozedere.
                Richtig , ...kann mir beim besten Willen nicht vorstellen , wie ohne ein forensisches Oduktionsgutachten eine Grundlage für Klage und Gerichtsverhandlung aufgrund von Vermutungen zu einem für den Kläger erfolgreiches Schadensersatzurteil führen soll .

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                • Drenchia
                  • 21.12.2012
                  • 3678

                  #28
                  [QUOTE=Kareen;n4852559Eine Sektion wurde beauftragt aber nicht durchgeführt. [/QUOTE]

                  unter #8 steht aber "Eine Obduktion war leider nicht möglich da das Pferd zu diesem Zeitpunkt wieder bei uns war und nicht transportfähig. Ein totes Pferd transportieren darf man auch nicht und die Amts-TÄ am Standort der Verwertungsanlage führen seit einigen Jahren nur noch Öffnungen von Tieren aus dem eigenen Landkreis durch." Könnte mit Phantasie auch ein Haftungsfall sein, aber eben keine Produkthaftung.

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                  • Ramzes
                    • 15.03.2006
                    • 14682

                    #29
                    Es ist mir auch nicht bekannt , warum ein totes Pferd nicht transportfähig sein soll . Wie sonst soll ein totes Pferd zur Obduktionsstelle kommen ?
                    Bestimmt hätte Dir Kareen sogar ein " böser " Biogasbauer oder ein guter mit BIO - Biogasanlage aus der Nachbarschaft mit Teleskoplader beim Aufladen in den Hänger ohne Mittelwand geholfen , Liegendtransport halt .

                    Kommentar

                    • Ramzes
                      • 15.03.2006
                      • 14682

                      #30
                      Zitat von Kareen Beitrag anzeigen
                      Sagen wir mal so, die behandelnde Klinik hat gewissermassen unabgesprochen einen Wiederholungsversuch durchgeführt der zum selben Ergebnis geführt hat. Eine Obduktion war leider nicht möglich da das Pferd zu diesem Zeitpunkt wieder bei uns war und nicht transportfähig. Ein totes Pferd transportieren darf man auch nicht und die Amts-TÄ am Standort der Verwertungsanlage führen seit einigen Jahren nur noch Öffnungen von Tieren aus dem eigenen Landkreis durch. Ich kann daher allen die so einen ähnlichen Fall erleben nur raten, sich direkt ans LAVES damit zu wenden, denn - wie ich heute weiß - unterhält das eine eigene Pathologie. Die PM-Diagnostik die mit den noch gewonnenen Proben (Blut, Liquor, Abstriche...) noch durchgeführt wurde war jedenfalls erwartungsgemäß negativ so dass in Verbindung mit dem wiederholten Auftreten kaum ein anderer Erklärungsansatz greifen kann. Die Symptome die auftreten wenn Moxi die Blut-Hirnschranke Übertritt sind schon sehr spezifisch und hätten in der Klinik diagnostisch weiter beleuchtet werden sollen. Die toxische Wirkung der Wirkstoffklasse ist relativ gut bekannt, nur wird bislang stets behauptet, dass es sich dabei meist um Überdosierungen handelt. Aus dem Humanbereich gibt es für Ivermectin (anderer Wirkstoff, selbe Klasse) sogar eine recht ausführliche Arbeit zu neurologischen Problemen mit Anreicherung im Gehirn (Cave: Lipophil) nach der Anwendung beim Menschen. Das andere Besorgnis erregende Phänomen sind die scheinbar deutlich zunehmenden Resistenzen gegen sowohl Ivermectin als auch Moxidectin, von der in der Literatur proklamierten Eizahlreduktion weit über die Eliminationszeit hinaus ist jedenfalls in vielen Gegenden nichts zu sehen. Das wird einem wenn man nicht aufpasst gefährlich auf die Füße fallen. Neue Wirkstoffe sind nicht in Sicht, eine Rückkehr zu den früher üblichen Haltungsformen mit sehr viel mehr Fläche und sehr viel mehr Mischbeweidung auch nicht möglich. Meiner Einschätzung nach werden die kl. Strongyliden ein in Zukunft noch größerer Faktor geben den es im Auge zu behalten gilt.
                      Was für ein unabgesprochener Wiederholungsversuch ?
                      Als Tierärztin , wahrscheinlich sogar an TiHo Hannover studiert , muss doch bekannt sein , dass an der Pathologie auch (forensische) Obduktionsstelle besteht .
                      Erkrankungen , Behandlungen , Medikamente ?
                      Informationen, die nicht auf dem Bepackzettel stehen , sind beim Vertriebsinhaber etc. zu erfragen .
                      Zum Beispiel ,...wird die Wirkung von Bachblüten Nr.10
                      durch Equest beeinträchtigt ? ...Ironie aus
                      Aauffällige Arzneimittel Nebenwirkungen sind an die erwähnte Stelle zu richten .

                      https://www.bundestieraerztekammer.d...,.vet%2Duaw.de.
                      Hier noch mal ...sogar in Neonfarbe unterlegt .lol
                      Zuletzt geändert von Ramzes; 29.10.2020, 17:43.

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                      • Ramzes
                        • 15.03.2006
                        • 14682

                        #31
                        https://www.scielo.br/scielo.php?scr...82006000100048
                        2006
                        MDR 1 Gen im Intestinaltrakt von Pferden entdeckt

                        Hieraus ergibt sich die Frage , ob es bei vereinzelten Pferden einen Gendefekt geben könnte ...

                        Vorrausgesetzt , ALLE anderen Möglichkeiten einer Todesursache wären forensisch abgeklärt.
                        s. Obduktion , Blut , Gewebeproben , toxikologische Untersuchungen etc.

                        Bei Hunderassen ist Defekt bekannt und per Gentest detektierbar .

                        Pruritus verstehen: Ursachen, Arten und Behandlungsmöglichkeiten bei Hunden und Katzen, für eine optimale Lebensqualität und wirksame Therapieansätze.



                        Zuletzt geändert von Ramzes; 29.10.2020, 17:41.

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                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14682

                          #32


                          Hier 2020 veröffentlichte Studie zu den Resistenzgenen verschiedener Wurmparasiten Pferd

                          Kommentar

                          • Schimmeltier
                            • 15.01.2019
                            • 1100

                            #33
                            Danke, Ramzes für die interessanten und ausführlichen Querverweise;( ....auch wenn mein englisch leider nicht für die ellenlangen Texte ausreichend ist); das Phänomen der zunehmenden Resistenz der lieben Würmer auf die gängigen Wurmmittel ist hier ja nicht das eigentliche Problem.
                            Die spannende Frage ist für mich nun, muss ich die Schädigung und evtl. den Tod eines Pferdes als (wenn auch äußerst) geringes Restrisiko quasi "gottgegeben" prinzipiell in Kauf nehmen bei einem so banalen Medikament wie ein Wurmmittel, oder trifft den Hersteller des Medikaments vielleicht doch ein Verschulden? -- Sei es durch fehlende Information beim Beipackzettel, mauern bei Informationen über die Unverträglichkeit, oder dass z.b. tatsächlich mal eine Charge eines Medikament fehlerhaft hergestellt und geliefert wurde.

                            In dieser Sache jemanden eine Schuld nachweisen zu können, stelle ich mir schwierig vor; undankbar ist es wahrscheinlich auch.
                            Ich drücke dir, Kareen, die Daumen in dieser unerfreulichen Geschichte und wünsche deinen 4- beinern jedenfalls eine eiserne Gesundheit!

                            Kommentar

                            • Kareen
                              PREMIUM-Mitglied
                              • 06.01.2001
                              • 7463

                              #34
                              Danke Dir. Ich würde nicht diesen Weg wählen wenn die Fälle nicht 'wegignoriert' würden. Man hat ja auch eine Verantwortung seinen Mitgeschöpfen gegenüber, ob sie nun zwei- oder vierbeinig sind und wenn auch nur ein Wiederholungsfall durch die Veröffentlichung verhindert werden kann dann ist das die Mühe und den Ärger für mich wert.
                              Ich denke durchaus, dass seitens der Überweisungsklinik Fehler gemacht wurden die unentschuldbar sind und eine Haftung nach sich ziehen und dies ist auch anhand der Dokumentation belegbar. Was den Hersteller angeht ist nicht unbedingt überraschend, dass dieser eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellt, dies ist in größeren Unternehmen gang und gäbe, Versicherungen und Pharmakonzerne, eigentlich jede Branche die mit Risikobewertung zu tun hat tun sich da nicht ganz viel und es wird schlicht gerechnet was mehr kostet, einen Vorfall zu prüfen oder ihn einfach ad acta zu legen.

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                              • Minor
                                • 03.07.2020
                                • 90

                                #35
                                Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
                                Es ist mir auch nicht bekannt , warum ein totes Pferd nicht transportfähig sein soll . Wie sonst soll ein totes Pferd zur Obduktionsstelle kommen ?
                                Bestimmt hätte Dir Kareen sogar ein " böser " Biogasbauer oder ein guter mit BIO - Biogasanlage aus der Nachbarschaft mit Teleskoplader beim Aufladen in den Hänger ohne Mittelwand geholfen , Liegendtransport halt .
                                Bei uns ist ein Transport von Tierkadavern ausschließlich durch die zuständigen Entsorger zulässig, keinesfalls durch den Besitzer/Privatpersonen/TÄ.
                                (Was leider dazu führt, dass z. B. Rinder dreiviertel tot in wirklich erbarmungswürdigem Zustand noch auf den Anhänger geschleift werden, um bloß den Entsorger nicht bezahlen zu müssen...)

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                                • Kareen
                                  PREMIUM-Mitglied
                                  • 06.01.2001
                                  • 7463

                                  #36
                                  TKBGes, genauer gesagt §§10 (3) und 11 (1). Verbringung nur in flüssigkeitsdichtem, geschlossenen Behältnis das für keinen anderen Zweck verwendet wird. Ich kenne niemanden der ein solches besitzt geschweige denn vermietet oder Transport von Tierkadavern gewerblich anbietet. Die TKB tut es auch nicht und die TiHo schon gar nicht, die fährt ausschließlich lebend und was nicht mehr stehfähig ist darf auch nicht gefahren werden. Sprich was dort nicht lebend angekarrt werden kann muss entweder so handlich sein, dass man es in einer Plastikkiste im Auto/Kleinlaster transportiert bekommt oder es darf nicht transportiert werden. Scheinbar hat Ramzes noch nicht bei allzuvielen Transporten von toten Pferden mitgewirkt. Kadaver mit dem Teleskoplader in einen Zweipferdeanhänger manövrieren, das macht er/sie/es uns dann sicherlich gerne mal vor. Nur her mit der Telefonnummer, ich rufe dann um Hilfe beim nächsten Mal.
                                  PS Ich gebe zu, dass der Sachverhalt schwierig zu durchblicken und komplex ist wenn man nicht die gesamte Chronologie dazu hat aber der Sektionsauftrag war bei der Überweisung erteilt worden für den Fall des Versagens des Therapieversuches und da das arme Tier leider bei der Rücküberweisung alles andere als geheilt war lässt das nur den Rückschluss zu, dass man den Auftrag lieber los sein wollte weil klar war, dass es nicht wieder werden würde.
                                  Daheim im Stall war dann aus dem o.g. Grund keine Sektion möglich (vor Ort ist sie in D auch Tierärzten verboten und Transport ist nicht außerhalb der besagten TKB-Laster nicht erlaubt, s.o.)
                                  Vielleicht erst kundig machen bevor man irgendwelche vollmundigen Tips gibt att. R.

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                                  • Bohuslän
                                    • 26.03.2009
                                    • 2442

                                    #37
                                    Vielen Dank an Kareen!
                                    So was braucht kein Mensch. Erst recht kein Stallbetreiber, der 365/24 um das Wohl der ihm anvertrauten Tiere bemüht ist. Die Energie und Zeit, die notwendig ist um dem nach zu gehen muss man sich stehlen und man macht sich damit häufig nicht wirklich beliebt.
                                    Ich habe und werde auch in Zukunft einen großen Bogen um Moxidectin machen. Für mich war es bisher der Notnagel, auf den ich GsD noch nie zurückgreifen musste. Ich kann nur hoffen, dass es lange so bleibt *aufholzklopf*.
                                    http://www.reutenhof.de

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                                    • Be_ttersweet
                                      • 25.11.2016
                                      • 183

                                      #38
                                      Auch von mir herzlichen Dank Kareen für diesen Thread (und überhaupt für deine immer sehr informativen Beiträge) und alles erdenklich Gute deinen Vierbeinern!

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                                      • Ramzes
                                        • 15.03.2006
                                        • 14682

                                        #39
                                        Tierkörperbeseitigung Endstation und Verbringung zur Obduktionsstelle frisch verstorben sind zwei verschiedene Dinge .. Keine Ahnung ?
                                        Selbst schon in die Veterinär Pathologie Universität
                                        nach Anmeldung frisch verbracht . Im Kühlraum Lager für die Kandidaten. Vorletzte Woche Nachbarschaft Pferd zur LUA . Ansonsten logischerweise Kadaverabholung TKB .

                                        https://www.cvua-mel.de/index.php/ti...gie-histologie

                                        Liste der Obduktionsorte beim jeweiligen Landesverband Pferdesport im Download
                                        Zuletzt geändert von Ramzes; 30.10.2020, 22:59.

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                                        • Ramzes
                                          • 15.03.2006
                                          • 14682

                                          #40
                                          Sec Anim übernimmt auch Transporte zu Obduktionsstelle in speziellen Mehrkammerfahrzeugen .
                                          In einigen Bundesländern die zuständige Firma für TB .
                                          https://lhl.hessen.de/veterin%C3%A4r...ung-von-tieren
                                          Z.B.Hessen
                                          Ansonsten übernimmt per Auftrag als Dienstleister die zuständige TBA mit speziellen Behälter den Transport zur Obduktionsstelle .
                                          Für Niedersachsen Pferd ist das TiHo Hannover , wie schon erwähnt.

                                          Sächsisches Landesrecht Verwaltungsvorschrift: Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen

                                          Einige Bundesländer - Tierseuchenkasse haben Sektionsprogramme mit Beihilfen im Rahmenprogramm.
                                          Zuletzt geändert von Ramzes; 31.10.2020, 07:35.

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