Aus aktuellem Anlass würde mich mal interessieren, was eure Tierärzte an Anfahrtskosten nehmen.
Die Regelung aus der GOT ist mir bekannt.
Aber was nehmen die TÄs denn nun wirklich?
Ich habe noch nie soviel bezahlt wie theoretisch abgerechnet werden könnte. Beide TÄs, die ich für mein Pferd habe, scheinen da eher gewissen Pauschalpreise abzurechnen.
Bei dem einen TA aus der Nähe habe ich immer zwischen 6 und 14 EUR auf der Rechnung gehabt (Praxisentferung ca. 14 km), davon abhängig, ob er nur für mich kam oder ob er auch andere Patienten bei uns im Stall hatte.
Bei dem zweiten TA (unser "Orthopäde" sozusagen) zahle ich 20 oder 10 EUR, je nachdem ob er für mich alleine kommt oder ob er noch andere Patienten im Stall/Nachbarstall hat. Praxisentferung hier ca. 80 km. Er hat einen festen Wochentag, an dem er in unserer Ecke unterwegs ist. Notfallmässig an einem anderen Wochentag habe ich ihn (zum Glück!) noch nie rufen müssen, war immer so machbar, dass er an dem passenden Wochentag kommen konnte.
Hintergrund meiner Frage: eine Bekannte hatte bei einem TA, den sie erstmalig für ihr Pferd geholt hatte, 54 EUR Anfahrtskosten
auf der Rechnung. Die relativ neu eröffnete Praxis ist 18 km vom Stall entfernt.
So eine Summe für die Anfahrtskosten hatte ich echt noch nie ...
Die Regelung aus der GOT ist mir bekannt.
§9 Entschädigungen, Wegegeld
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(2) Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer
1. bei Tag 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro,
2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 3,40 Euro, mindestens jedoch 11,40 Euro.
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen. Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemißt sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen der Sätze nach Satz 1.
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(2) Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer
1. bei Tag 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro,
2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 3,40 Euro, mindestens jedoch 11,40 Euro.
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen. Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemißt sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen der Sätze nach Satz 1.
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Ich habe noch nie soviel bezahlt wie theoretisch abgerechnet werden könnte. Beide TÄs, die ich für mein Pferd habe, scheinen da eher gewissen Pauschalpreise abzurechnen.
Bei dem einen TA aus der Nähe habe ich immer zwischen 6 und 14 EUR auf der Rechnung gehabt (Praxisentferung ca. 14 km), davon abhängig, ob er nur für mich kam oder ob er auch andere Patienten bei uns im Stall hatte.
Bei dem zweiten TA (unser "Orthopäde" sozusagen) zahle ich 20 oder 10 EUR, je nachdem ob er für mich alleine kommt oder ob er noch andere Patienten im Stall/Nachbarstall hat. Praxisentferung hier ca. 80 km. Er hat einen festen Wochentag, an dem er in unserer Ecke unterwegs ist. Notfallmässig an einem anderen Wochentag habe ich ihn (zum Glück!) noch nie rufen müssen, war immer so machbar, dass er an dem passenden Wochentag kommen konnte.
Hintergrund meiner Frage: eine Bekannte hatte bei einem TA, den sie erstmalig für ihr Pferd geholt hatte, 54 EUR Anfahrtskosten

So eine Summe für die Anfahrtskosten hatte ich echt noch nie ...

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