Zitat von Fidermark1
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Zahnbehandlung - Dauer bis wieder normal gefressen wird?
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Na ist doch wahr... Und wenn ein Pferd nach einer Zahnbehandlung länger als 24 Stunden das Rauhfutter verweigert, muß ihm echt happig was gemacht worden sein. Zahn rausgestemmt oder so... Aber doch nicht nach Haken wegschleifen! Da kann es sein, daß sie mal noch eine Weile ein bißchen Aua haben, weil sie so lange das Maul aufsperren mußten (=Muskel und Kiefergelenk), aber doch nicht mehrere Tage!
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So extrem empfand ich die Behandlung nicht.
Die Wolfszähne waren nicht sehr groß, und auch nicht tief verwurzelt.
Wieviel er weggeschliffen hat weiß ich nicht genau, war aber auch nicht wenig (denke 3-4 Handvoll "Müll" die er rausgeschliffen hat). Das Prozedere dauerte insg. auch keine 20 Minuten ... Heute um einiges mehr.
Hoffe das es damit nun getan war, und dieser TA hat zum ersten und letzten Mal unser Tier behandelt. Da nützen mir auch etliche mehr als positive Lobeshymnen über ihn nichts
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Zitat von Fidermark1 Beitrag anzeigenSo extrem empfand ich die Behandlung nicht.
Mein TA mit Weiterbildung achtet jedenfalls sehr stark darauf, dass er nicht zu viel auf einmal macht.
Schneidezähne werden zum Schluss auch IMMER angeschaut und nach Bedarf gemacht und an das restliche Gebiss angeglichen!
Aber im Prinzip ist ja das WIE und WARUM zweitrangig, was wichtig ist: Wie gehts dem Pferd jetzt nach der 2. Behandlung?
P.S. Ich würde es auch so machen wie von Ratte beschrieben, falls der TA die Korrektur in Rechnung stellen sollte!!!
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Wie geht es der Stute heute ? Hoffentlich hat das kürzen der Schneidezähne etwas gebracht ?! Unser Pferdezahnarzt guckt am Ende jeder Behandlung alles nach, da wird der Kiefer hin und her geschoben, Maul auf und zugemacht, Kiefergelenk soweit möglich kontrolliert, Schneidezähne, etc.
Hoffentlich war der 2. Besuch des Pferdezahnarztes bei Deiner Stute kostenlos und hat der Stute geholfen !
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Hallo,
die Rechnung warte ich mal ab - vielleicht beziffert er die 2. Behandlung ja nicht *hoff*
Der Stute geht es gut, Temperament hatte sie heute für 10.
Müsli wird nach wie vor verschlungen, als wir eben am Stall waren hat sie zaghaft ein Heuhälmchen in der Schnute. Tagsüber hat sie aber nichts davon gefressen.
Mal sehen wie es morgen ausschaut.
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Lasst noch mal einen anderen TA drauf schauen. Hier in Schleswig-Holstein hab ich schon in Ställen Pferde mit verbrannter Zunge gezeigt bekommen, dem die Zähne gemacht worden waren. Teile der Zunge mussten sogar amputiert werden. Ist durch die Sch... elektrischen Raspeln passiert. Selbiger Doktor hat wohl noch an anderen Pferden gepfuscht.
Bei einem unserer Pferde hat unser Haustierarzt mal auf gut Glück sediert und geraspelt mit dem Ergebnis, dass er ein astreines Gebirge in den Backenzähnen geschaffen hat.
Aber ich kenne einen ganz tollen Pferdezahnarzt in Niedersachsen. Bei den meisten Pferden braucht der nicht mal eine Sedierung, führt Karteikarten für die Pferde und arbeitet so richtig mit System an einem optimalen Ergebnis. Und er ist ehrlich, wenn er sagt, wann er wieder kommen muss. Bei schwierigen Fällen auch mal alle halbe Jahr, ansonsten etwa einmal im Jahr. Der hat bisher selbst die Härtefälle wieder hin gekriegt.
Man sollte schon sehr genug aussuchen, wen man die Zähne machen lässt. Ist genau wie mit einem guten Schmied.
Ich drück die Daumen,dass alles wieder schnell in Ordnung kommt. Und dem Meister da würd ich nicht noch mal an mein Pferd lassen. Handwerkliche Fähigkeiten wird der kaum so schnell nachgeholt haben können.
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Zitat von Fidermark1 Beitrag anzeigenDie Folgebehandlung wurde übrigens komplett in Rechnung gestellt!!
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Das ist ja wirklich eine Frechheitda lässt sich der tolle Pferdezahnarzt auch noch seinen Fehler bezahlen ! Gott sei Dank hast Du sofort reagiert und ihm hoffentlich das Passende in dem Einschreiben zurückgeschickt ?! Vielleicht gibt es einige TA's hier im Forum, die so eine Frage beantworten können: .... wie wird eine "Fehlbehandlung" aus Kulanzgründen normalerweise gehandhabt ? Jeder kann ja mal einen Fehler machen, aber dann muss man auch für den Fehler grade stehen.....
Wichtig ist natürlich zu erstmal das es Deiner Stute besser geht !!!!
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Bis dato wurde mein Einschreiben (Einwurf-Einschreiben) gekonnt ignoriert, und heute hatte ich eine Mahnung der kompletten Behandlung inkl. Nachbehandlung in der Hauspost
Der Tierarzt ist telefonisch für mich nicht zu erreichen, bin gespannt ob er sich per Rückruf meldet (Sprechstundenhilfe hat ihm etwas notiert).
Ich bin so stinksauer .... Eine absolute Unverschämtheit ist das.
Darf man sowas eigentlich öffentlich machen und Namen nennen??
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Ich wühl' das Thema nun doch nochmal hoch ...
Für die Behandlung in 02/2009 habe ich direkt nach Erhalt der Rechnung Anfang März ein Einschreiben an die Klinik gesandt.
Man mag es gar nicht glauben, aber am 29.07.2009 habe ich dann doch endlich mal eine schriftliche Antwort erhalten (nachdem ich telefonisch x-Mal versucht habe dort jemand zu erreichen).
Ich tippe den Brief mal eben ab und würde von Euch gerne wissen ob das wirklich standardmäßig so ist und ich die volle Rechnung inkl. Korrektur bezahlen muss:
"Sehr geehrte Frau xxx,
wir bitten Sie nochmals freundlichst, die gestellte Rechnung zu bezahlen.
Die Situation verhält sich folgendermaßen: Herr K** korrigierte Ihrem Pferd die Befunde an den Backenzähnen am 17.2.2009. Die Stute hatte in den folgenden Tagen Probleme mit der Rauhfutteraunahme, deshalb wurden an einem weiteren Termin (23.2.2009) die Schneidezähne gekürzt. Da es bei einem jungen Pferd fast nie einer Schneidezahnkorrektur bedarf, ist es absolut lege Artis zunächst nur die Backenzähne zu behandeln und die Schneidezähne bei Bedarf in einer zweiten Sitzung zu kürzen."
Ich finde das eine absolute Frechheit ... "Junge Stute" ... Das Mädel war 9!!
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Würdet Ihr folgendes Antwortschreiben so versenden, oder habt Ihr Verbesserungsvorschläge?
" Sehr geehrte Frau xxx,
Ihre schriftliche Antwort vom 29.7.2009 auf mein Einschreiben vom 13.3.2009 dieses Jahres habe ich erhalten. Vielen Dank dafür. Zwischenzeitlich habe ich mehrfach in Ihrer Praxis angerufen zwecks Klärung der Angelegenheit, leider jedoch nie den zugesagten Rückruf erhalten.
Ihrem Antwortschreiben entnehme ich eine Fehlinformation Ihrerseits. Bei der Stute handelt es sich nicht um ein junges Pferd, sondern um eine 9jährige Stute.
Das diesmal eine Schneidezahnkorrektur durchgeführt wurde ist richtig, dies jedoch lediglich aufgrund des massiven Behandlungsfehlers durch Dr. xxx, da er die Backenzähne zu stark gekürzt hatte und anschließend keine Prüfung des Zahnschlusses vornahm. Aufgrund dessen kam es ja überhaupt erst dazu dass die Stute 10 Tage nicht fressen konnte!
Die Schneidezahnkorrektur war vor der Behandlung weder notwendig noch gewünscht, sondern ausschließlich durchgeführt damit das Pferd überhaupt wieder Nahrung aufnehmen konnte da die Backenzähne zu stark abgeschliffen wurden.
Nach der ersten Behandlung am 17.2.2009 sagte Herr xxx mir im Beisein von zwei weiteren Pferdebesitzern das diese Routinebehandlung keinerlei Nachkontrolle bedarf und die Stute in wenigen Tagen wieder voll reitbar ist.
Fakt ist leider das die Zahnbehandlung vor dem geplanten Verkauf erfolgte und die Stute aufgrund der falschen Behandlung am 17.2.2009 nach 10 Tagen in einem erbärmlichen Zustand war und an ein normales Training nicht zu denken war. Uns entstand ein großer finanzieller Verlust, nicht zuletzt dadurch das die Käufer aufgrund des Ernährungszustandes – bedingt durch die Zahnbehandlung und dadurch erfolgte Abmagerung (Stute hat 10 Tage nicht fressen können) – vom Kauf zurückgetreten sind.
Davon abgesehen hätte dem Pferd einiges an Leid erspart bleiben können wenn der Zahnschluss nach Beendigung der ersten Behandlung kontrolliert worden wäre. Hier hätte Dr. xxx auffallen müssen das die Zahnstellung nicht korrekt ist und eine Futteraufnahme nicht gewährleistet ist.
Ich bitte in beidseitigem Interesse die Angelegenheit kurzfristig ohne Einschaltung Dritter Personen klären zu können.
Mit freundlichem Gruß"
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Ich würde da nur kurz und knapp schreiben dass gerade bei so umfangreichen Arbeiten der Tierarzt abschliessend seine Arbeit überprüft und der fehlende Zahnschluss für ihn hätte ersichtlich sein müssen und demzufolge auch die Anpassung der Schneidezähne in der gleichen Behandlung hätte erfolgen müssen.
Du listest ihnen entstandene Zusatzkosten / Schwierigkeiten auf und sagst dass du kulanterweise keinen Schadenersatz eingefordert hast.
Hast du die Erstbehandlung nicht bezahlt? Die solltest du überweisen. Über die zweite müssten sie einen Mahnbescheid beantragen bei dem du die Möglichkeit des Widerspruchs hast, das auch gleich fristgerecht erledigen. Die werden selbst wenn sie sich im Recht fühlen wegen der paar Euronen keine Gerichtsverhandlung anberaumen.
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@Fidermark1
aus welcher Gegend kommst du nochmal ?....bei uns hier ist ein Pferdezahn-Guru, der schon öfter so viel abgenommen hat, dass die Pferde wochenlang nicht richtig fressen konnten....komm aber leider nicht mehr auf den Namen...
Wolfszähne haben flache Wurzeln und fast alle Ta/Pferdezahnärzte sagen: "kein Problem mit Rausnehmen und späterer Futteraufnahme"....Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist. Aber er hat viel mehr Spass dabei!
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