Spat Mangel

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  • Scar
    • 25.04.2008
    • 1

    Spat Mangel

    Hallo, weiß jemand ab wann Spat als Mangel im juristischen Sinn gilt?
    Ab wann man praktisch ein Pferd zurückgeben oder deswegen mindern kann.

    Nur wenn man beweisen kann, daß Spat lahmheitsverursachend bereits bei Übergabe vorhanden war? Wird Spat nur dann als Erkrankung angesehen, wenn er Lahmheit auslöst?
    Wäre dankbar für Tips, Urteile etc.

    VG
    Scar
  • hundefan
    • 09.02.2008
    • 49

    #2
    Spat Mangel

    Hallo, meiner Meinung nach ist Spat kein Mangel wenn das Pferd zum Zeitpunkt des Kaufes lahmfrei war. Habe auch ein bei der AKU lahmfreies Pferd mit Spat gekauft, leider hat mich kein Tierarzt auf den Spat hingewiesen und ich habe es in Latein auch nicht verstanden und bei einem TÜV von 1-2 auch nicht hinterfragt. ich denke du hast wenig Chancen das Pferd zurückzugeben.

    Kommentar

    • Veracruz9
      • 26.03.2002
      • 3848

      #3
      Ist das Pferd vom Händler (bzw. gewerblichen Verkäufer)?
      Ansonsten kannst du das, außer du kannst arglistige Täuschung hinsichtlich des gesundheitszustandes nachweisen eher vergessen.

      Grundsätzlich würde ich sagen, sollte Spat schon ein Sachmangel sein.

      § 434 Sachmangel
      (1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

      1.
      wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
      2.
      wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


      Grundsätzlich ist es ja nicht üblich, dass ein Pferd an Athrose leidet.
      Und je nach grad der Erkrankung ist es dann ja nun auch nicht unbedingt als reitpferd voll belastbar, also wenn nicht anders vereinbart - auch nicht für die Nutzung uneingeschränkt geeignet.

      Ist der Kauf weniger als 6 Monate her ist der Käufer in der Beweispflicht, dass das Pferd gesund war beim Kauf/Verkauf, da davon ausgegangen wird, dass dan die Erkrankung bereits vorlag.
      Länger als 6 Monate bis 1 Jahr ist der Käufer in der beweispflicht.
      Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

      Kommentar

      • zuckerschnute
        PREMIUM-Mitglied
        • 21.01.2007
        • 3965

        #4
        Spat ist immer ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB. Ob mit Lahmheit oder ohne.

        Kommentar

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