Arzneimitteleinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und aus EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)
Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren persönlichen Bedarf in einer Apotheke erworben werden, dürfen im Reiseverkehr nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende Arzneimittel, die auf dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden.
Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken im Wege des Versandhandels an Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich zulässig. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html
Scheint doch die gütige Regelung zu sein?
LG Hike
Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren persönlichen Bedarf in einer Apotheke erworben werden, dürfen im Reiseverkehr nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende Arzneimittel, die auf dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden.
Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken im Wege des Versandhandels an Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich zulässig. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html
Scheint doch die gütige Regelung zu sein?
LG Hike
Kommentar