Hölländische Wurmkuren per Internet

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  • hike
    • 03.12.2002
    • 6639

    Hölländische Wurmkuren per Internet

    Arzneimitteleinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und aus EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)
    Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren persönlichen Bedarf in einer Apotheke erworben werden, dürfen im Reiseverkehr nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende Arzneimittel, die auf dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden.
    Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken im Wege des Versandhandels an Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich zulässig. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html

    Scheint doch die gütige Regelung zu sein?

    LG Hike
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

  • #2
    Ja, funktioniert auch per Post (na los, steinigt mich...)
    Aber ab Juli dürfen Wurmkuren in Holland wohl auch nur noch mit Rezept abgegeben werden.

    Kommentar

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