TÜV ok, RöKl.II, Käufer springt trotzdem ab

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  • trakanja
    • 30.12.2004
    • 217

    TÜV ok, RöKl.II, Käufer springt trotzdem ab

    Die Geschichte:
    4-j. Stute m. leichter Fehlstellung vo.re. (zehenweit) findet glückliche Käufer. Diese bitten Verkäufer, allen weiteren Interessenten und angesetzte Verkaufsveranstaltungen abzusagen, Pferd wird getüvt o.B. und vom untersuchenden TÄ-Team in Röntgenkl. II eingestuft. Abholtermin wird vereinbart.
    Käufer lässt sich Röntgenbilder zuschicken und legt diese 2 weiteren TÄ vor, die das Pferd selbst nie gesehen haben. Diese bemängeln eine der Aufnahmen w/Unschärfe (da könnte ja noch was sein) und stufen die Fehlstellung als Kl. III oder IV ein! Daraufhin springt der Käufer ab.
    Das ist alles ganz frisch und Verkäufer ist ziemlich platt, hatte noch keine Gelegenheiten, mit den TÄ Rücksprache zu halten.
    Die Stute soll freizeitmäßig für Dressur, Springen und Gelände genutzt werden, kommt aus allerbesten Aufzuchtbedingungen und wurde regelmäßig dem Schmied zur Korrektur vorgestellt. Wurde bislang weder von TÄ noch von Schmieden als bedenklich angesehen. Das Pferd kostet 1 Ei und 1 Butterbrot (wegen der Verstellung), ist sicher angeritten und sehr brav.

    Gibt's da denn keine Standards für die Rö-Klassen?

    Haben aufgrund der neuen Rechtslage die TÄ so viel Angst vor Regress-Ansprüchen, dass sie was finden "müssen"?

    Kriegt wer viel fragt auch viel Antwort?

    Würde mich interessieren, was Ihr dazu sagt.

    LG
    trakanja (reichlichnebenmirstehundverzweifeltbin)
    Avatar: Kalamaika geb. 29.05.06 v. Hoftänzer - Feuerfunke XX - Kassius
  • philli
    • 02.09.2004
    • 531

    #2
    Folgende habe ich über google zum Thema gefunden:

    "Klasse I: Röntgenologisch ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden
    Klasse II: Befunde, die gering von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich sind
    Klasse III: Befunde, die deutlich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wenig wahrscheinlich sind
    Klasse IV: Befunde, die erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wahrscheinlich sind
    Die Klassifizierung der Zuordnung ist die Meinung des Interpreten.

    Zwischenklassen:

    Die Unterteilung in Klassen I-II, II-III und III-IV ist möglich. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass verschiedene Untersucher möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Eine weitere Unterteilung ist nicht vorgesehen.

    Die Befunde der Klasse II können, die der Klassen III und IV müssen bei der Befundbeschreibung erwähnt werden.

    Die Gesamtbeurteilung und Klassifizierung der Röntgenbefunde eines Pferdes berücksichtigt die Anzahl und die Erheblichkeit der Einzelbefunde. Sie entspricht mindestens der höchsten Einzelbeurteilung. Eine Vielzahl von Einzelbefunden kann zu einer Einstufung in eine höhere Klasse führen.

    Die röntgenologische Beurteilung kann auftragsabhängig sowohl aus alleiniger Beurteilung der Röntgenaufnahmen, als auch unter Berücksichtigung des Vorberichtes und des Ergebnisses der klinischen Untersuchung erfolgen. Nach vorangegangenen Operationen erfolgt die Beurteilung entsprechend dem aktuellen röntgenologischen Befund.

    Die endgültige Entscheidung über die Zuordnung der röntgenologischen Befunde in die Klassen wird unter Berücksichtigung der klinischen Untersuchung gefällt. "

    Kommentar

    • living doll
      • 30.05.2005
      • 2180

      #3
      Was Deine AKU angeht:
      Das Problem hätte im Nachhinein der erste untersuchende Tierarzt.
      Er setzt seine Unterschrift unter die AKU und ist im Schadensfalle haftbar.
      Daher erscheint es unlogisch, wenn andere Tierärzte das Pferd schlechter einstufen - die haben ja gar kein Risiko.

      Und was das Pferd angeht:
      Eine leichte Fehlstellung bedeutet, dass Du das Pferd für kleinstes Geld abgibst?
      Oder haben wir vielleicht unterschiedliche Vorstellungen von dem Betrag, um den es geht?
      "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
      Vorwärts aber ist alles." R. Binding

      Kommentar

      • Robin
        • 24.12.2004
        • 1819

        #4
        Ich habe schon 2 mal Pferde gekauft, die Röntgenklasse 3 hatten. Beide waren 4 jährig und hatten negative Beugeproben. Habe mich mit den Verkäufern auf einen Preisnachlass geeinigt und beide Pferde sind im VS Sport bis Kl L eingesetzt waren beide bis heute nie lahm. Sie sind jetzt 14 und 12.Man darf die Röntgenklasse auch zu sehr überbewerten. Man sollte auch auf sein Bauchgefühl hören.

        Kommentar

        • Why Not Watson

          #5
          Also ich denke aber dass dein erster TA da vielleicht wirklich einen Fehler gemacht hat, denn wenn wirklich zwei andere TÄ drauf geschaut haben? Und wenn es an einer Schärfe des Bildes evtl scheitert sagt doch jeder TA, dass das Bild neu geröngt werden soll? Vor allem der erste der die Aufnahmen gemacht hat! Also ein Pferd mit einem dreier oder vierer TÜV würde ich definitiv nicht kaufen, es sei denn es ist ein gut sitzender operierbarer Chip (ein chip ist automatisch röntgenklasse drei), das wäre die Ausnahme. Sonst kommt es vor allem auch drauf an was das Pferd hat. Bei Röntgenklasse zwei würde ich es denke ich kaufen, wenn es nicht eine wirklich problematische Sache ist, die sich gut weiter entwickeln kann. Dafür hab ich einfach schon zuviele TA Kosten gehabt und zuviel schlechtes von anderen Leuten gehört.

          Kommentar

          • Dimona
            • 16.07.2003
            • 1573

            #6
            Ganz ehrlich gesagt hab ich noch nie ne große Akku machen lassen, schon gar nicht mit Röntgenbildern. Hab den Tierarzt draufschauen lassen, mit Herz-Kreislauf Kontrolle und Beugeproben und das wars. Alles andere halte ich für Schwachsinn. Gerade wenns um Röntgenbilder geht: 3 Artze -> 3 Meinungen!
            http://www.pferdezucht-bettina-kraus...-horse-gate.de

            Kommentar

            • hannoveraner
              • 11.06.2003
              • 3238

              #7
              echt seit wann ist ein Chip automatisch Klasse 3

              das Problem der Tierärzte, denen nur Röntgenbilder vorgelegt werden, ist sicherlich auch, daß sie das Pferd nicht sehen!! sicherlich gibt es Leitlinien und Standarts für die Interpretationen von Röntgenbildern, nichtsdestotrotz gibt es viele Fälle, in denen die Röntgenbilder unterschiedlich eingestuft werden. ist halt doch alles subjektiv in der Pferdeszene.

              warum wird das "unscharfe" Foto nicht auf Kosten des Käufers nachgeröngt
              auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

              Kommentar


              • #8
                Hier mal meine Story:

                Eine AKU ohne Röntgen wäre für mich nicht in Frage gekommen. Ich hab mich ziemlich auf der sicheren Seite gefühlt, als diese bis auf eine Kleinigkeit o.B. waren - Pferd gekauft.

                Nach neun Monaten zeigte sich eine Macke am Vorderbein, weshalb ich die Röntgenbilder angefordert habe. Meine TA meinte: "AKU-TA hat Überbein an der Fessel übersehen; Bilder ansonsten gut!"

                Bin dann in die Klinik gedüst um das "Überbein" genauer untersuchen zu lassen. Klinik-TA: "Kein Überbein, sondern schiefe Aufnahme; aber Pferd wäre wegen anderer Dinge bei ihm durch den TÜV gefallen!"  
                HÄÄÄÄ?   
                Ich hab mich schon vor Gericht gesehen!

                Letztendlich - um wenigstens noch eine Meinung zu hören bevor ich siegessicher zu Felde ziehe - bin ich mit diesen Bildern zwecks Gutachten in eine Uniklinik. Befund: Gemäß AKU, aber Aufnahmen etwas schräg. "Das hier an der Hufrolle könnte Dreck sein!"
                Nee, is klar!

                So, mir hat es dann gelangt mit den Göttern in weiß!  
                Vier Tierärzte - vier verschiedene Aussagen.
                Mit sowas ziehe man mal vor Gericht um Ansprüche geltend zu machen. Ich bin sicher, ich hätte noch eine fünfte, andere Meinung gehört.

                Mein Pferd läuft übrigens wie ein Hase.    

                Kommentar

                • hannoveraner
                  • 11.06.2003
                  • 3238

                  #9
                  Zitat von [b
                  Zitat[/b] (Jana4312 @ Sep. 27 2005,12:31)]...Ich hab mich schon vor Gericht gesehen!

                  Letztendlich - um wenigstens noch eine Meinung zu hören bevor ich siegessicher zu Felde ziehe
                  gegen wen oder was wolltest nach 9 Monaten!!! noch vor Gericht, wenn letztendlich Dein Pferd läuft wie ein Hase
                  auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

                  Kommentar

                  • gigoline
                    • 30.11.2004
                    • 1419

                    #10
                    deswegen unterteilt meine klinik NICHT in klassen (bei der AKU)... sie lehnen das kategorisch ab! und zwar aus den o.a. gründen! sie machen halt die AKU, und besprechen hinterher den befund, wobei da auch ein (leicht operabler chip an einer unprobl. stelle) nicht zwingend vom kauf abrät... usw.
                    aktuell habe ich sogar ein pferd mit sehnenschaden gekauft, MIT rs der klinik und ansicht des pferdes!

                    Kommentar


                    • #11
                      @hannoveraner
                      Ganz einfach ... oder auch nicht:

                      Wenn das "Überbein" das kein Überbein war das derzeitige Problem bereitet hätte, hätte der TA bei der AKU wirklich was übersehen und das Pferd wäre so nicht belastbar gewesen.
                      Wenn ich dann in der Klinik zu hören bekomme, daß da zwar kein Überbein ist, sondern an allen Gelenken bedenkliche Exostosen sind, die nicht im AKU-Protokoll erwähnt sind, dann darf ich mich wohl etwas aufregen. Denn mit dem Befund hätte ich das Tierchen niemals gekauft. Wofür mache ich dann eine AKU?

                      Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, hätte ich die Stute zurückgeben wollen, denn sie hätte nicht die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften gehabt. Für ein dreijähriges Pferd wäre das etwas heftig gewesen.

                      Kommentar

                      • Why Not Watson

                        #12
                        Wenn ich ein Pferd kaufe, lasse ich immer auf die Röntgenbilder mehrere Ärzte unabhängig voneinander drauf schauen. Bei meiner Stute (Step), sie war völlig ok, hatte nur zwei Chips und eine minimale Veränderung der Hufrolle. Ich habe die Röntgenaufnahmen danach noch einem anderen TA gegeben und dieser hat GENAU das gleiche gesagt. Das hat mich schon sehr erstaunt.

                        Bei meinem Watson nicht anders. Ein TA im Norden hatte die AKU gemacht, er sagte sie wäre ok, hat mir einige Kleinigkeiten gesagt (Röntgenklasse 1-2) und dann hab ich die Bilder meinem TA gegeben und dieser hat genau das gleiche gesagt.

                        Also ich kann nicht davon sprechen, dass die Tierärzte sich da wiedersprochen haben. Wobei ich sagen muss, das unsere Klinik das ganze auch nicht in Röntgenklassen einteilt, sondern es uns so erklärt. Unsere TÄ sagt immer, es gibt keine Röntgenklasse mehr.
                        Ich würde IMMER eine große AKU machen lassen, wobei das nicht ausschließt, dass das Pferd trotzdem krank wird (zwei Mal erlebt, trotz gutem TÜV). Besonders schlimm ist es wenn mein sein Pferd einmal verkaufen möchte. Denn wenn man es selbst nicht hat tüven lassen und es dann röntgen lässt und es hat eine schlechte Röntgenklasse, bekommt man es nicht verkauft. So war es bei meinem ersten Pferd und ich habe lange gebraucht bis ich jemanden gefunden habe (Spat Klasse 2-3 hinten links). Aber habe dann nachher doch mein Geld wieder bekommen. Er ist nach Österreich gegangen.

                        Kommentar

                        • sascha
                          • 03.10.2003
                          • 188

                          #13
                          als verkäufer bestehe ich darauf, daß die röntgenbilder vom tierarzt des käufers beurteilt werden, erst wenn der andere tierarzt sein o.k. gibt ist das pferd verkauft. im kaufvertrag auch beide tierärzte aufgeführt.

                          Kommentar

                          • Why Not Watson

                            #14
                            Jiep so sehe ich das auch

                            Kommentar

                            • Robin
                              • 24.12.2004
                              • 1819

                              #15
                              Ja, habe ich genau so praktiziert.

                              Kommentar

                              • trakanja
                                • 30.12.2004
                                • 217

                                #16
                                Ja herzlichen Dank für Eure Kommentare und Anregungen!

                                Nachdem ich zunächst den Verkauf komplett abgeschrieben hatte, rief mich die Interessentin vorgestern nochmals an und machte den Vorschlag, das Pferd dem Kompagnon des "zweitbefragten" TA zur erneuten unabhängigen Begutachtung mit Röntgen vorzustellen. Dabei ergab sich heute, dass der Chip gar nicht vorhanden ist (war nur die Gelenknase), die evtl. Zyste am Strahlbein ebenfalls nicht, leicht erweiterte Gefäße an einem Gleichbein (Kl. II) und leichte Veränderungen an (haumichtot, ich glaub) einer Hufrolle (Kl. III). Alles andere Kl. I. Die von dem zweitbefragten TA bemängelte Bockhufigkeit und starke Verstellung (Durchtrittigkeit) - Originalton d.TA: "An dem Pferd werden Sie nicht lange Freude haben!" rührte offenbar daher, dass wir das Pferd bei den ersten Aufnahmen auf leicht unebenem Stallboden stehen hatten und weil es auf dem Holzklötzchen nicht stehen blieb, bei den Aufnahmen den jeweils anderen Vorderhuf hochgehoben hatten. Dadurch ergab sich auf den Bildern eine stark veränderte Zehenachse, die eine Bockhufigkeit mutmaßen ließ. Dies zeigt, wie wichtig es sein kann, bei Zweitbegutachtung nicht nur Röntgenbilder vorzulegen sondern das Pferd selbst vorzustellen.
                                Die Gesamtbeurteilung lautet also aufgrund der leichten Veränderungen Kl. III und diese scheinen unbedeutend für den Einsatz des Pferdes als Freizeitpferd mit Tendenz zu A/L-Turnierprüfungen. Die Käufer haben das Pferd also doch noch gekauft und ich wünsche allen Verkäufern solch faire Kunden.
                                Erschreckend an der Sache war für mich nur die offenbar mögliche Beliebigkeit in der Deutung von Röntgenbildern.
                                Freue mich über den glücklichen Ausgang der Sache.

                                LG trakanja
                                Avatar: Kalamaika geb. 29.05.06 v. Hoftänzer - Feuerfunke XX - Kassius

                                Kommentar

                                • philli
                                  • 02.09.2004
                                  • 531

                                  #17
                                  Puh! Das freut mich, dass es jetzt doch geklappt hat, mit dem Verkauf!

                                  Kommentar

                                  • Why Not Watson

                                    #18
                                    Schön! Das freut mich für dich!

                                    Kommentar

                                    • Belle
                                      • 06.12.2001
                                      • 719

                                      #19
                                      Zitat von [b
                                      Zitat[/b] (Why Not Watson @ Sep. 25 2005,21:56)](ein chip ist automatisch röntgenklasse drei)
                                      mit verlaub: ich bin entsetzt!

                                      seit wann ist ein chip automatisch klasse drei??

                                      da sagen die tä aber was ganz anderes!

                                      wie kann man so was behaupten??!! zumal, wenn man auch noch professionell pferde verkauft? soviel ahnungslosigkeit ist nicht zu fassen. bitte erst informieren und dann schreiben.


                                      PS: trakanja, glückwunsch zur guten wendung.
                                      Au revoir!

                                      Kommentar

                                      • moonlight
                                        • 04.06.2002
                                        • 4239

                                        #20
                                        Glückwunsch, schön, dass Du an so vernünftige Käufer geraten bist.

                                        Das macht mich etwas stutzig in Bezug auf Röntgenbilder durch die Weltgeschichte schicken, ohne dass die TÄ das dazugehörige Pferd kennen.

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Princess2013, 16.04.2025, 18:53
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