Befestigter Auslauf - Baurecht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10940

    Befestigter Auslauf - Baurecht

    Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, trotzdem vielleicht weiß es jemand: Wie groß darf (in Bayern) ein befestigter Pferdeauslauf sein, ohne eine Baugenhemigung einholen zu müssen? Mit befestigt meine ich, daß er auch zum Longieren und ein bischen Reiten geeignet sein sollte.
  • Hotta
    • 17.01.2002
    • 329

    #2
    Bayern ist jetzt nicht so meine Gegend, aber in der Landesbauordunung steht:
    Art.63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
    unter 8. Aufschüttungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m2 und mit einer Höhe bis zu 2 m.

    Kommentar

    Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

    Einklappen

    Themen Statistiken Letzter Beitrag
    Erstellt von Neuzüchter, 01.01.2026, 19:58
    15 Antworten
    510 Hits
    0 Likes
    Letzter Beitrag Neuzüchter  
    Erstellt von zwerg123, 20.11.2025, 23:20
    6 Antworten
    278 Hits
    0 Likes
    Letzter Beitrag zwerg123
    von zwerg123
     
    Erstellt von Lauries, 02.07.2025, 09:03
    12 Antworten
    824 Hits
    0 Likes
    Letzter Beitrag Roullier
    von Roullier
     
    Erstellt von Christi2801, 20.05.2008, 19:07
    52 Antworten
    8.422 Hits
    0 Likes
    Letzter Beitrag Ramzes
    von Ramzes
     
    Erstellt von Marepower, 08.07.2024, 12:27
    52 Antworten
    2.586 Hits
    0 Likes
    Letzter Beitrag Nickelo
    von Nickelo
     
    Lädt...
    X