Befestigter Auslauf - Baurecht

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  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10940

    Befestigter Auslauf - Baurecht

    Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, trotzdem vielleicht weiß es jemand: Wie groß darf (in Bayern) ein befestigter Pferdeauslauf sein, ohne eine Baugenhemigung einholen zu müssen? Mit befestigt meine ich, daß er auch zum Longieren und ein bischen Reiten geeignet sein sollte.
  • Hotta
    • 17.01.2002
    • 329

    #2
    Bayern ist jetzt nicht so meine Gegend, aber in der Landesbauordunung steht:
    Art.63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
    unter 8. Aufschüttungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m2 und mit einer Höhe bis zu 2 m.

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