Boxengrösse

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    Gibt es irgendwo vorgeschriebene Mindestmasse der Boxengrösse bei der Pferdehaltung, habe mal wieder Ärger mit meinem SB, hat seinen Wallach in eine 4 x 4 m Box gesteckt und meine tragende Stute in die 2,60m x 4,20m Box, obwohl anders vereinabrt, bin stinksauer!!

    Danke

  • #2
    @ alex01

    Vorgeschriebene Mindestmaße im Sinne eines juristisch durchsetzbaren Anspruchs gibt es nicht. Was die FN und die sonstigen Stellen dazu mitteilen, hat nur Empfehlungscharakter. Als Faustformel für die Boxengröße gilt: (Widerristhöhe x 2)². Für ein Pferd von 1,67-m-Stock ergibt das ca. 11 m² Stellfläche, wobei die schmale Seite 2,50 m nicht unterschreiten soll. So gesehen ist Deine Box gerade noch in Ordnung. Allerdings nicht für eine tragende Stute! FN: „Für Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen oder Hengste sind größere Boxenflächen vorzusehen, mindestens 12 m², besser 16 m²." (FN-Richtlinien, Band IV, 1997, S. 183). Und da ist die alte Box mit 4 m x 4 m = 16 m² genau das Richtige. Wie gesagt, einklagbar ist das Ganze nicht. Aber Du hast ja einen Vertrag mit Deinem Betreiber. Danach kann er wesentliche Vertragsbestandteile (hier Art, Größe, Lage und evtl. Ausstattung der Box) nicht ohne Deine Zustimmung ändern. Es sei denn, er hätte sich das ausdrücklich ausbedungen und Du hättest dem nachweislich zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Entscheidend ist, dass Du beweisen kannst, dass Dir konkret die alte Box vertraglich zugesichert wurde. Sollte das zutreffen, mahnst Du Deinen Betreiber schriftlich ab, bitte unbedingt schriftlich und mit Zeuge(n) bei der Übergabe des Schreibens. Merke: Bei den Juristen zählt nur, was beweisbar ist. Alles andere ist Meinung und im Zweifel unwichtig. Weiter setzt Du ihm eine Frist, innerhalb derer er Dir wieder Deine alte Box zur Verfügung stellt oder aber einen gleichwertigen von Dir anerkannten Ersatz. Tut er das, ist alles erledigt. Tut er es nicht, was ich erwarte, wendest Du Dich am besten an einen Rechtsanwalt zu Einleitung weiterer Schritte. Ich weiß, klingt alles sehr kompliziert und bürokratisch. Ist es für uns Nicht-Juristen sicher auch, aber leider nicht anders machbar. Sonst fällst Du hinten runter.

    BG
    EX-MUSMIC

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    • SpacyGismo

      #3
      Ich habe mich letztes jahr auch hier erkundigt nach der boxengröße zum abfohlen ich habe meinen eigenen stall und hatte die wahl box für VB Stute.
      Entweder 4x4 meter box oder 3x5 meter box.
      Ich habe mich dann für die 3x5 entschieden alles super gewesen die box ist groß genug beide haben platz können fressen und auch der 1 meter machts aus wenns mal ums heu rankeln geht.
      Nun ist er sieben kurz vorm absezten und beide sind immer noch in der box.
      Mit den rechtsanwalt würd ich nicht gleich vorgehen.
      Red doch mal mit ihn warum das so ist und ob du nicht eine größer haben kannst oder 2 zusammen?
      Das kann man an deinen artikel nicht genau erkennen.

      Kommentar

      • manilla
        • 04.03.2003
        • 1479

        #4
        Natürlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Größen im Tierschutzgesetz oder in der Tierschutzverordnung. Hatte mir das nämlich auch mal vor einiger Zeit hergesucht.

        Finde aber gerade meinen Ausdruck nicht mehr. Aber wenn ich es noch richtig im Kopf habe, braucht eine Stute mit 170 cm Stockmaß schon mal 12 qm und mit einem Fohlen über 3 Monaten 30 % mehr. Wenn ich diese Seite finde stell ich sie noch dazu.

        Kommentar


        • #5
          @ manilla,

          leider gibt es diese Maße nicht. Ich habe eben schnell das TierSchG durchgesehen. Nirgends gibt es eine konkrete Angabe in Metern oder Ähnlichem. So weit bekannt gibt es derzeit auch keine Rechtsverordnung durch das Ministerium, in der ein Maß enthalten ist. Zur Information habe ich schnell den § 2 kopiert und angehängt.

          BG
          EX-MUSMIC


          TierSchG § 2
          Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
          1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
          2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
          3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
          -------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          • manilla
            • 04.03.2003
            • 1479

            #6
            Klar hab ich mir alles erfunden.....

            Hab den Ausdruck wiedergefunden, aber kann die Webseite darauf nicht finden.
            Die Überschrift nennt sich Tabelle Mindestmasse nach Rassen,
            unten steht noch BVET-800.106.06 (2) - Anhang

            Der Vermieter unseres Stalles hatte vor kurzem eine Kontrolle durch das Veterinäramt und wurde darauf hingewiesen, das die 3 x 4 Meter Boxen zu klein für Stuten mit Fohlen sind. Deswegen hab ich mich auf die Suche gemacht und genau das gefunden, was auch der Herr vom Vet. gesagt hatte.

            Bei Interesse an der Tabelle schickt mir kurz Euere Faxnummer, dann schick ich es durch.

            Kommentar

            • Blondy
              • 19.11.2002
              • 1887

              #7
              Das gibt es wirklich, für alle Interessierten -> SIEHE HIER
              Liebe Grüße
              Claudia

              http://www.wissenueberpferde.de

              Kommentar

              • manilla
                • 04.03.2003
                • 1479

                #8
                Danke, Du bis ein Schatz.

                Hab gestern mind. eine Stunde im Internet danach gesucht und es nicht mehr gefunden.

                Ansonsten kann man ja die Bestimmungen auch beim Veterinäramt anfordern.

                Kommentar

                • Blondy
                  • 19.11.2002
                  • 1887

                  #9
                  @ Manilla

                  Habe einfach nur "Tabelle Mindestmasse nach Rassen" eingegeben bei google. das war das erste Ergebnis.
                  Aber ich kannte die Seite eh schon, habe mich da schonmal schlau gemacht.
                  Liebe Grüße
                  Claudia

                  http://www.wissenueberpferde.de

                  Kommentar

                  • manilla
                    • 04.03.2003
                    • 1479

                    #10
                    Hab mich heute morgen erst auf die Suche nach dem ausgedruckten Zettel gemacht und ihn natürlich nach einer Minute gefunden....

                    Gestern hab ich es immer mit Mindestmasse Boxen usw. versucht und nichts gefunden.

                    Kommentar


                    • #11
                      @ manilla & Blondy

                      Es handelt sich um die Richtlinie 800.106.06 (2) des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen. Diese Richtlinie basiert auf Schweizer Tierrecht, ist also für uns völlig belanglos. Es ist eine Soll- bzw. Kannvorschrift, wie die „Einleitung und Zielsetzung“ zeigt: „Diese Richtlinie will die tiergerechte Haltung von Pferden fördern. Sie zeigt auf, wie die allgemein gültigen, tierschutzrechtlichen Bestimmungen für Pferdeartige auszulegen sind, für die derzeit keine verbindlichen Vorschriften existieren.“ Aha! In den gegebenen Rechtsgrundlagen sind dann entscheidende Einschränkungen enthalten: „... soweit es der Verwendungszweck zulässt, ...“. Das als verlässliche Rechtsgrundlage für Deutschland anzupreisen, hat schon eine gewisse Chuzpe. Im Übrigen hatte ich lediglich behauptet, dass definitive Regelungen im Sinne eines „Muss“ nur ausnahmsweise bestehen. Das trifft nach wie vor zu! Was ja auch diese Richtlinie für die Schweiz bestätigt.

                      BG
                      EX-MUSMIC

                      P. S.: Das 18 Seiten starke Seite Konvolut entspricht weitgehend den Empfehlungen unserer FN, wie in Band IV der Richtlinien veröffentlicht. Mit dem Unterschied, dass die Ständerhaltung bei uns mittlerweile verboten ist. Während sie in der Schweiz zwar nicht mehr gerne gesehen wird, aber durchaus noch erlaubt ist.

                      Kommentar

                      • manilla
                        • 04.03.2003
                        • 1479

                        #12
                        Aber auch das Deutsche Veterinäramt hält sich an diese Mindesmaße und wenn diese nicht vorliegen kann es bestimmt Ärger geben, wenn man die Masse nicht anpasst.

                        Kommentar

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