Pachverträge

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    uff, also ich stehe zur Zeit mit einem Bauern in Verhandlung um seine im Grünfläche und eine Stallbebäude (ohne boxen) anzupachten.

    Die Boxen würden wir in Eigenarbeit selber einbauen, Material etc. geht auf unsere Kappe!

    Grünfläche ist nicht viel, schätze vielleicht 8000 M2 (vielleicht auch ein ha ... )

    nun meine Frage: Was kann man der bauer da an Pacht verlangen?

    B) er möchte keinen "offiziellen" schriftlichen Vertrag... wie ist das dann geregelt mit Versicherungen (Gebäude, Brand etc.) bleiben die beim Eigentümer oder dann bei mit als Pächter??

    c) in unseren Vertrag möchte ich ganz gerne regeln wie lange die Pachtdauer ist... was passier z.B. wenn der Verpächter stirbt? Ist der Vertrag dann null und nichtig und ich muss sofort raus?

    wenn er mir vorzeitig kündigt?? Gibts Fristen??

    Danke
    Alex

  • #2
    Deutsches Sprache schwere Sprache! Sorry, stehe aber zur zeit mächtig unter Druck, ich habe noch einen Nebenbuhler der auch scharf ist auf Weide und Hof ... im MOment ist alles mehr als stressig

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    • manilla
      • 04.03.2003
      • 1479

      #3
      Wir hatten einen Hektar für € 50,- im jahr gepachtet. Dies ging aber nur mit offiziellen Vertrag, weil es doch diesem Bauernverband (weiss jetzt nicht wie der genau heisst) gemeldet werden muß. Der Vertrag geht meistens über 10 Jahre.

      Kommentar


      • #4
        er hört ende des jahres als aktiver landwirt auf, sollte ich vielleicht noch dazu schreiben, drückt mir bloss die daumen, dass das alles klappt!!

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        • nini
          • 24.07.2003
          • 160

          #5
          Ich verstehe zwar grundsätzlich deine Abneigung gegen Schriftliches, doch in deinem speziellen Fall würde ich dir unbedingt dazu raten.

          da du planst, den Stall auf eigene Kosten erst zu diesem zu machen solltest du unbedingt klären, was mit dem Inventar ist, wenn der Pachtvertrag ausläuft.
          Außerdem hält das Schriftstück fest, was du tatsächlich gepachtet hast und was du ggf. wieder mitnimmst.
          Für 2,5 ha zahlen wir an die LSV ca. 170 EUR im Jahr. diesen Betrag musst du als Pächter zahlen, was der Bauer will, kommt in der Regel noch drauf.
          Der Vertrag ist auch insofern wichtig, da bei einem Stall - also eigentlich wegen dem dazugehörigen Misthaufen - mittlerweile, zumindest hier bei mir, eine Güllegrube vorgeschrieben ist. In diesem Vertrag sollte also meiner meinung nach drinstehen, dass der Verpächter für eine ordnungsgemäße Güllegrube zu sorgen hat.
          da du ja geschrieben hast, dass es noch einen Mitbewerber gibt, solltest du die örtlichen Vorschriften beherzigen. nicht dass der Neider dich anzeigt und du dann schneller weg musst als dir lieb ist.
          Viel Erfolg
          nini

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          • #6
            da hast du was falsch verstanden, ich bin duchaus für einen schriftlichen Vertrag, der Verpächter leider nicht

            Kommentar

            • nini
              • 24.07.2003
              • 160

              #7
              Sorry, hab' ich tatsächlich nicht mitgekriegt.
              Viel Erfolg bei deinen Verhandlungen.
              Gruß nini

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              • ReineFreude

                #8
                @alex
                Ich würde dir abraten das Ganze ohne Pachtvertrag zu machen. Da ihr da ja sicher ein paar Euronen investiert, wär mir das zu heiß. Wenn er in Rente geht muss er nachweisen, dass er sine Flächen nicht mehr selbst bewirtschaftet. Deshalb sind Bauern in Rente immer erpicht auf einen schriftlichen Vertrag - finde ich seltsam, dass der das nicht will. Wenn es zu Auseinadersetzungen kommt habt ihr nix in der Hand. Ich habe mit mündlichen Absprachen bei Weidepacht schlechte Erfahrungen gemacht. Unter Umständen habt ihr viel Zeit und auch Geld investiert und musst euch kurzfristig eine neue Unterkunft suchen. Mein Rat: Nur mit schriftlichem Vertrag. Diesen würde ich mit einem möglichst befreiúndeten Anwalt aufsetzen, der alle Eventualitäten bedenkt und berücksichtigt. Wenn dr BAuer partout keinen Vertrag will würde mich das stutzig machen. Eine Rechtsauskunft solltest du in jedem Fall einholen - auch wenn ihr euch gegen einen Vertrag entscheidet, solltet ihr doch wenigstens die Gefahren kennen - und abwägen können

                Viel Glück Reine Freude

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