Ständerhaltung

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  • max-und-moritz
    • 04.06.2006
    • 3441

    Ständerhaltung

    Hallo zusammen,

    Ständerhaltung ist ja mittlerweile überall in Deutschland verboten.

    Mich würde mal interessieren, ob man überhaupt (und wenn ja wie) dafür bestraft wird, sollte man seine Pferde immer noch so halten.

    Viele Grüße, max-und-moritz
    Zuletzt geändert von max-und-moritz; 06.02.2020, 08:58.
    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.
  • Bohuslän
    • 26.03.2009
    • 2442

    #2
    Dazu müsste der AmtsVet Auskunft geben können. Und das wäre dann auch die zuständige Stelle bei der Anzeige erstattet werden kann. Zu berücksichtigen gilt, dass eine dauerhafte Ständerhaltung verboten ist. Wie "dauerhaft" in dem Zusammenhang definiert wird, weiß ich nicht.
    http://www.reutenhof.de

    Kommentar

    • Kareen
      PREMIUM-Mitglied
      • 06.01.2001
      • 7463

      #3
      Denke das hängt von den Umständen und dem örtlichen Vetamt ab. Es hat recht weit reichende Handlungsspielräume aber dass es gleich eine Strafe hagelt wenn nicht noch erhebliche weitere Vergehen dazu kommen (Vernachlässigung, schlechter EZ, unbehandelte Verletzungen oder Grunderkrankungen etc.) halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich. Meiner Erfahrung nach geht das Vetamt immer zuerst den Weg der Diplomatie und versucht auf dem 'Vernunftwege' die Halter zur Kooperation zu bringen. Sprich es gibt eine Fristsetzung innerhalb derer die bemängelten Zustände abzustellen sind. Erst wenn diese ungenutzt verstreicht werden sie zu härteren Maßnahmen bis hin zur Strafverfolgung mit im Verurteilungsfalle Geldbußen, Auflagen mit festgelegten Kontrollen bis hin zu Haltungsverboten oder -sperren greifen. Wie immer muss es ja auch erstmal auffallen. Gerade bei Pferden die ja in aller Regel keine große Geräuschkulisse wegen Hunger, Durst, Bewegungsmangel verursachen bedarf es da eines dezidierten Hinweises unter konkreter Angabe was genau nicht in Ordnung ist, wie lange, wer verantwortlich ist usw.
      Wenn das unterbleibt ist die Wahrscheinlichkeit mit so etwas erwischt zu werden gegen Null würde ich sagen, denn für Zufallskontrollen namentlich bei privaten Haltungen die ggf. noch nicht mal angemeldet sind hat kein Veterinäramt Deutschlands Zeit, die sind froh wenn sie das abgearbeitet bekommen was sie an Hinweisen und Tagesgeschäft zu erledigen haben.

      Kommentar

      • max-und-moritz
        • 04.06.2006
        • 3441

        #4
        ...danke Ihr zwei, so in etwa habe ich mir das schon gedacht - wo kein Kläger, da kein Richter.

        Ich vermute, es gibt noch viele. Sehr viele...



        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

        Kommentar

        • Ramzes
          • 15.03.2006
          • 14684

          #5
          Ständerhaltung ist Bayern seit 01.01.2014 verboten .
          Bayern war meines Wissens das letzte Bundesland.
          Seit Juni 2009 gab es für die zu dem Zeitpunkt noch vorhandenen ca 140 dem Veterinäramt bekannten Betrieben in ganz Bayern eine Uebergangsfrist mit Auflagen zur täglichen freien Bewegung.
          Diese Betriebe haben alle entsprechend umgestellt

          Wenn Du Vermutungen anstellst weißt du auch sicherlich wieviele Pferdehalter in ganz Bayern in 2020 existieren und kannst das dann mal als " vermuteten " Prozentsatz ausrechnen, ob es tatsächlich Deine vermuteten Zitat : ... sehr viele .. sind.

          Falls Dir persönlich noch ein Fall bekannt ist , Telefon Veterinäramt , statt Vermutungen in Foren.

          Vorübergehendes Anbinden zwecks Erlernen , zur Pflege, Warten auf Behandlung, vor Arbeitseinsatz , Pausen etc ist erlaubt.,
          Ich habe mal ausgeholfen , ein Rueckepferd mit dem Anhänger abzuholen.
          Das stand zufieden Heu fressend angebunden mit Abschwitzdecke unter dem Schleppdach
          nach seinem Job, während sein Chef das Abendessen vom Waldbesitzer spendiert bekam
          Zuletzt geändert von Ramzes; 09.02.2020, 11:26.

          Kommentar

          • max-und-moritz
            • 04.06.2006
            • 3441

            #6
            Ramzes, das ist alles recht und schön, aber kannst Du mir sagen, welche Strafen verhängt werden?

            Viele Grüße, max-und-moritz
            Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

            Kommentar


            • Ramzes
              Ramzes kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Wenn es Dir derart auf den Nägeln brennt , ruf beim " Rat des Kreises " an, Einzelfallentscheid , statt die Lust am Foren - Koecheln zu befriedigen .

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