Einstellvertrag

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  • Lafite
    • 28.12.2007
    • 2741

    Einstellvertrag

    Guten Morgen,
    ich hatte eben die Diskussion mit ner Freundin, wenn man keinen Vertrag mit seinem SB hat, welche Kündigungsfrsiten gelten dann ?
  • lombarde
    • 26.02.2007
    • 1809

    #2
    Ich denke einen Monat.
    I.d.R. gebietet einem doch die gute Kinderstube das doch schon.
    Wer klagt aber schon für eine Stallpacht?

    Kommentar

    • Frufru
      • 17.01.2005
      • 4649

      #3
      Dann gilt eigentlich die gesetzliche Kündigungsfrist und die ist 3 Monate. Da mußt du erst vor Gericht beweißen, dass es kein Mietvertrag ist, sondern die Dienstleistungselemente überwiegen. Also immer einen EInstellvertrag abschließen, der schützt nicht nur den Stallbesitzer, sondern auch den Einsteller
      www.sportpferdezucht-haygis.de
      Springpferdezucht

      Kommentar

      • Lafite
        • 28.12.2007
        • 2741

        #4
        Also es gibt nix schriftliches, aber die Pferde werden komplett versorgt, von daher weiß ich nicht wie es da aussieht mit Kündigungsfristen.
        Ich persönlich würde auch sagen zum 15. zum nächsten Monatsende bzw. hab glaube ich auch schon Verträge gesehen vier Wochen zum Monatsende.

        Kommentar

        • Lisa83
          • 04.02.2005
          • 1172

          #5
          Bei uns am Stall ist ein Monat Kündigungsfrist im Vertrag festgelegt.

          Wie siehts denn mit Kündigungsfrist aus, wenn man keinen Vertrag hat und auch beim Einstallen nicht darüber gesprochen hat?
          Ein Pferd ist immer nur so gut wie man es behandelt.

          Avatar: "Chaoli" von Colbert GTI - Acasino - Acord I *16.2.2010

          http://nienni.oyla20.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi

          Kommentar

          • hike
            • 03.12.2002
            • 6721

            #6
            Gibt es ein Urteil vom LG: 4 Wochen, da es sich nicht um einen Mietvertrag handelt.

            LG Hike
            Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

            Kommentar

            • Lafite
              • 28.12.2007
              • 2741

              #7
              Hast Du irgendwo nen Link dazu ?

              Kommentar

              • Barny
                • 03.04.2008
                • 259

                #8
                Die Gerichte sagen: Einstellerverträge sind Verwahrungsverträge (also eine Kombi aus miet- und Dienstvertrag) Dazu gehört die Unterbringung sowie Leistungen wie Füttern, Misten, Weide, etc.
                Bei dieser Form gilt z. B. kein Pfandrecht und KEINE Kündigungsfrist.
                Das Wort "Miete" hat aber in diesem Zusammenhang negativen Einfluß. Wenn z.B. auf dem mtl. Zahlungsbeleg "miete" steht, hast Du schon wieder ein Problem, nämlich einen Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
                Der Dienstvertrag hat übrigens 1 Monat Kündigungsfrist.
                Also für die Zukunft "immer" einen Vertrag abschließen

                Kommentar

                • Lafite
                  • 28.12.2007
                  • 2741

                  #9
                  Ja aber was ist, wenn es keinen Vertrag gibt ?
                  Was gilt dann ?

                  Kommentar

                  • Barny
                    • 03.04.2008
                    • 259

                    #10
                    Wie erwähnt, wenn auf den mtl. Zahlungen niemals das Wort "Miete" aufgetaucht ist, handelt es sich um einen Verwahrungsvertrag - ohne Kündigungsfrist. Ich glaube in der letzten Reiter Revue stand auch etwas zu diesem Thema.

                    Kommentar

                    • Lafite
                      • 28.12.2007
                      • 2741

                      #11
                      Vielen Dank für die Info, dann lag ich mit meiner Meinung zum Monatsende echt verkehrt.

                      Kommentar

                      • newbie
                        • 27.02.2008
                        • 2981

                        #12
                        ... und es ist wie immer: Wer etwas will, hat die Beweislast.

                        Wenn du also darauf pochen willst, dein Pferd noch 2 Monate im Stall zu lassen, der Vermieter aber kündigt, dann musst du den "Miet"vertrag beweisen. Sonst kann er den sofortigen Auszug verlangen.

                        ... aber da man in der Regel ja immer die Miete im Voraus, hat also das was man schon bezahlt hat auch noch zu bekommen.
                        Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

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