Tiersuchenkammer

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  • Hard
    • 19.04.2005
    • 690

    Tiersuchenkammer

    Hallo,
    ich und noch einige bei uns im Stall haben von der Hessischen Tiersuchenkammer (oder so) einen Brief erhalten mit der Bitte, sich umgehend zu melden, ob man Pferde hält und wenn ja wo sie stehen. Ich habe im Internet geschaut und den "Verein" gibt es auch. Früher haben die Stallbesitzer (zumindest teilweise) wohl gemeldet, wer Pferde bei Ihnen stehen hat.
    Ich persönlich bin nun der Meinung, dass es niemand was angeht ob, wenn ja wieviele und wo ich Pferde habe. Weiß jemand wie das rechtlich ist?
  • BirgitS
    • 05.09.2006
    • 751

    #2
    Zitat von [b
    Zitat[/b] (Hard @ Jan. 16 2007,13:58)]
    Tierseuchenkammer heißt es.

    Ich bin ja kein Stallbetreiber oder -besitzer, aber soweit ich weiß, ist das schon rechtens, man muss doch pro Tier einen bestimmten Betrag in die Tierseuchenkasse einzahlen.
    Take the time it takes so it takes less time.

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    • Coeur
      • 24.02.2004
      • 2577

      #3
      In Hessen ist das galube ich so, dass aller Pferdehalter die Anzahl melden müssen, aber es gilt dass die Pferde Kostenfrei sind. (Noch sind???)

      Kommentar

      • Charly
        • 25.11.2004
        • 6025

        #4
        doch hard das geht die was an, du bist verpflichtet deinen Bestand zu melden.
        Bei Tierhaltern, die in pensionsställen stehen, übernehmen das häufig die Stallbesitzer, aber wenn du dein PFerd zu Hause hast, mußt du selbst es melden.
        In meinen Augen eine übrigens sehr sinnvolle Angelegenheit.
        So kann man im Falle einer ansteckenden Krankheit alle sehr schnell informieren und handeln.
        Die Tierseuchenkasse ersetzt dir übrigens auch einiges z.B. wenn dein Pferd wegen Tollwut eingeschläfert werden muß und du eine Impfung nachweisen kannst.

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        • Utopie
          • 30.08.2003
          • 819

          #5
          Das ist in NRW aber auch so, daß jeder seinen Bestand angeben muß. Ich finde das auch sehr gut, daß jeder für den Notfall auch was eingezahlt hat.
          http://www.gestuet-zum-hahnhof.de

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          • angel36
            • 18.07.2002
            • 2782

            #6
            Bei uns herrschte ja große Unsicherheit bzgl. dieses Themas... und als dann die Anämie umging, da waren sicher einige froh (ich auch), dass ihre Pferde gemeldet waren. Mein Jungspund stand in einem Betrieb, wo getestet wurde... ich mußte nichts bezahlen.
            Es gibt auch eine Schadensersatzverpflichtung, wenn ein Schaden entsteht, weil ein Pferd NICHT gemeldet war (z.B. wenn es nicht getestet wird, weil nicht bekannt ist, dass es existiert- und dann wird es krank und steckt andere Pferde an. Diesen Schaden muss man dann ersetzen).
            Ob der Stallbesitzer meldet, würde ich im Zweifel lieber nachfragen, bei uns war es nicht so, im Aufzuchtbetrieb war es so (zum Glück).

            Die Tierseuchenkammer will nichts wissen, nicht was für Pferde, nicht wo sie stehen... nur wieviele man hat. Wenn man Pferde selbst hält, also einen Stall betreibt, muss man das noch extra melden, beim AmtsTA so weit ich weiß. Im Seuchenfall sind daher alle Ställe im betroffenen Gebiet bekannt (oder sollten es sein).

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            • ellen
              • 01.01.2005
              • 614

              #7
              In Rheinland-Pfalz muß man melden, aber Pferde sind derzeit beitragsfrei. Soweit ich weiß, übernimmt die Tierseuchenkasse auch die Kosten für den Abdecker, so er denn gebraucht wird.
              www.matildahof.de


              Avatar: Trakehner Wallach Cäsar von Kokoschka-Seigneur xx

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              • Hard
                • 19.04.2005
                • 690

                #8
                Vielen Dank erst Mal. Mich hat halt sehr gewundert, dass bisher immer der Stallbetreiber den Bestand gemeldet hat und auch wieviele davon eigen sind und wieviele eingestellt. Er hat wohl nachgefragt und plötzlich heisst es, dass es die nicht mehr melden kann sondern die einzelnen Besitzer.
                Angel 36: Was ich nicht verstehe ist, wie man einerseits nur melden muß wieviele Pferde man hat und auf der anderen Seite schreibst du, dass wenn ein Pferd bei einer ansteckenden Krankheit nicht getestet wird weil nicht bekannt ist, dass es exisitiert haftet der Besitzer?!?!?!
                Wenn ich nicht melde wo meine Pferde sind weiß doch auch keiner wem welches getestete Pferd gehört?
                Ich finde es nur sehr seltsam, dass viele davon noch nie was gehört haben und einige angeschrieben wurden.

                Kommentar

                • stimp
                  • 08.12.2004
                  • 3694

                  #9
                  Du mußt eigentlich in jedem Bundesland melden. Der Beitragssatz kann nur unterschiedlich sein. (Das hängt von der Anzahl der Pferde in betreffendem Bundesland ab. In Brandenburg sinds zur Zeit 3€ pro Pferd.) Melden muss, zumindest ist das hier so, immer der Halter. Das heißt eigentlich der Besitzer des Pensionsstalls. Wenn du die Pferde am Haus hast du selber. Hier muss man übrigens alles an Nutzvieh melden, sogar einzelne Hühner!

                  @Hard: Die kriegen im Endeffekt schon raus wem das Pferd gehört bzw. wo es steht. Würde mich da nicht drauf verlassen. Und die paar Euro sind ja nun wireklich nicht viel.

                  So bekannt ist die Sache Anscheinend auch nicht. Ein kleiner Landwirt bei uns durfte kräftig nachzahlen. Ich bezweifle allerdings das die alte Oma von nebenan ihre drei Hühner angemeldet hat.
                  Ich wußte das nur weil sie im Stall, in dem meine Hoppas früher standen den Beitrag immer einmal im Jahr mit auf die Boxenmiete zugeschlagen haben.
                  Growing old is mandatory; growing up is optional.

                  Kommentar

                  • Ginella NB

                    #10
                    ich hab diesen Schrieb in Bayern Ende des Jahres auch bekommen und habe meine 4 Pferde/Pony gemeldet.
                    Kosten pro Pferd 1,60 Euro. (Wurde sogar mal gesenkt!!! wo gibts das heutzutage schon noch...)

                    Abgesehen davon, werden durch diese Meldung auch die Kanalgebühren bei der Wasserrechnung anteilig gesenkt. Was die Pferde täglich an Wasser trinken, geht ja nicht in die Kanalisation.

                    Kommentar

                    • stimp
                      • 08.12.2004
                      • 3694

                      #11
                      Beasgter Landwirt mußte für 4 Jahre nachzahlen!

                      Zitat von [b
                      Zitat[/b] ]Abgesehen davon, werden durch diese Meldung auch die Kanalgebühren bei der Wasserrechnung anteilig gesenkt. Was die Pferde täglich an Wasser trinken, geht ja nicht in die Kanalisation.
                      Wir haben 'nen separaten Gartenzähler. Das Wasser daraus erscheint automatisch nicht als Abwasser.
                      Growing old is mandatory; growing up is optional.

                      Kommentar


                      • #12
                        In Rheinland-Pfalz besteht eine Meldepflicht. Die Leiterin des Vet.Amtes hat mich darauf aufmerksam gemacht. Kostet nichts, zumindest habe ich nie eine Rechnung erhalten. Uebrigens kann man bei uns die Tollwutimpfungen bei der Tierseuchenkasse geltend machen. Pro Impfung habe ich 10 € erstattet bekommen. Auch mal schoen, was.

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                        • cavallerina
                          • 26.02.2005
                          • 695

                          #13
                          Wir haben unsere auch bei der Tierseuchenkasse über die Verbandsgemeinde gemeldet. Bei uns in RP kassiert man 7,50 € pro Pferd und Jahr.
                          Ansteckende Erkrankungen müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden und getötete Pferde werden dann auch bezahlt.
                          Man muss sogar Grasmilbenbefall melden - habt ihr das gewusst? Habe ich letztens in irgendeiner Reiterzeitung gelesen. Für eine gezielte Seuchenbekämpfung ist es notwendig zu wissen, wie gross ein Tierbestand ist-ich finde das einsehbar und gut.

                          Kommentar

                          • Hard
                            • 19.04.2005
                            • 690

                            #14
                            Hallo,
                            nicht falsch verstehen, es geht mir nicht um 3 Euro oder umsonst.
                            Ich war nur am Anfang sehr erstaunt, weil das einzelne bekommen haben und andere nicht und weil ich den Schrieb an sich etwas dubios fand (Verein ist in Wiesbaden, Erfassungstelle in Cotbus) und weil es mir seltsam vorkam, dass jeder, auch der der Pferde bei Landwirten oder Vereinen eingestellt hat, melden soll. Ich finde das einfach schwierig. In meinem Fall z.B. würde ich die drei melden, aber ich weiß nicht, aber z.B. der Aufzüchter auch einen Gesamtbestand meldet usw. Daher finde ich nicht, das man so eine Übersicht über die Bestände bekommt. Sinnvoller ist es doch, wenn alle Tierhütter die Pferde, die bei Ihnen eingestellt sind melden. Dann weiß man auch, wo wieviele sind. Sonst kann es sein, das von meinen 3 einer in Norddeutschland steht und einer in sonstwo?!?!?!?
                            Cavallerins: Meldepflicht für Grasmilben?!?!?!?! Dann wären wir letztes Jahr in Hessen aber am rennen gewesen. Ich kenne kaum einen Bestand mit viel Weidegang wo nicht einige Pferde befallen waren. Wo stand den das?

                            Kommentar

                            • cavallerina
                              • 26.02.2005
                              • 695

                              #15
                              @Hard Ich glaub es war die Cavallo. Wenn ich es finde, schreib ich nochmal was. Generell ist jede ansteckende Krankheit meldepflichtig so weit ich weiss. Macht nur irgendwie keiner
                              Ich muss mich auch korrigieren, bei uns ist jetzt doch auch beitragsfrei, dafür wird aber auch keine Tollwutimpfung erstattet.

                              Kommentar

                              • cavallerina
                                • 26.02.2005
                                • 695

                                #16
                                Ich habe gerade was gefunden: (was in Zeitschriften steht stimmt wohl auch nicht alles )


                                Wie kommt das Pferd in die Tierseuchenkasse

                                 

                                --------------------------------------------------------------------------------

                                Pferde gehören nach § 1 des Tierseuchengesetzes (TierSG) als „Vieh“ zu den Haustieren und fallen damit unter die weiteren Vorschriften dieses Gesetzes, das den Schutz vor und die Bekämpfung von Tierseuchen regelt.

                                Bei den nach dem Tierseuchengesetz zu entschädigenden Seuchen handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen, die vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Gesundheitsgefährdung für den Menschen festgelegt werden.

                                Für Pferde sind hier zu nennen:

                                Ÿ  Amerikanische Pferdepest
                                Ÿ  Ansteckende Blutarmut der Einhufer
                                Ÿ  Beschälseuche
                                Ÿ  Pferdeenzephalomyelitis
                                Ÿ  Rotz
                                Ÿ  Tollwut

                                Von den genannten Seuchen sind in Deutschland in den letzten Jahren nur Einzelfälle von ansteckender Blutarmut der Pferde und Tollwut aufgetreten. Bei Feststellung eines derartigen Seuchenfalles, i. d. R. aber schon bei einem begründeten Seuchenverdacht, kommt es zu einer amtlichen Tötungsanordnung. Im Fall einer amtlichen Tötungsanordnung hat der betroffene Pferdehalter Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz, wenn er seinerseits die einschlägigen Rechtsvorschriften, darunter auch die Meldung und Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse, erfüllt hat. Die rechtlichen Grundlagen für den Entschädigungsfall sind in den §§ 66 ff. des TierSG festgelegt worden. So ist im § 67 TierSG als Obergrenze für den zu entschädigenden Wert eines Pferdes ein Betrag von 5.113,00 €/Tier vorgegeben. Eine darüber hinaus gehende Entschädigung kann von keiner Tierseuchenkasse in Deutschland gezahlt werden. Damit wollte der Gesetzgeber bundesweit eine Gleichbehandlung der Pferdehalter in Deutschland ermöglichen, zugleich aber auch für die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten eine Obergrenze vorgeben.


                                Erkrankungen wie Influenza oder Druse, die auch seuchenartig auftreten können, gehören nicht zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen , da ihnen weder eine volkswirtschaftliche Bedeutung noch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit beigemessen werden kann. Außerdem kann und darf gegen beide Erkrankungen vorsorglich geimpft werden, so dass Pferdehalter es selbst in der Hand haben, ihre Tiere mit vertretbarem Aufwand vor den genannten Krankheiten zu schützen.

                                 

                                Die Veränderung der Pferdenutzung verbunden mit der Abnahme des Auftretens anzeigepflichtiger Seuchen hat die Kenntnis der Meldepflicht zur Tierseuchenkasse bei den Pferdehaltern in Vergessenheit geraten lassen. Der Wandel dahingehend,  dass Pferde heute überwiegend als Hobby-, Sport- oder Freizeitpferde und nur noch selten in der Landwirtschaft als Arbeitskraft genutzt werden, hat weit verbreitet zu der falschen Annahme geführt, dass die Tierseuchenkassen für die „privat“ gehaltenen Pferde nicht zuständig sei. So stieß die Beitragserhebung bei Pferden in Niedersachsen in der Vergangenheit bei Pferdehaltern auf großes Unverständnis. Tierbesitzer, die ihre Pferde gemeldet hatten und Beiträge bezahlen mussten, fühlten sich zudem ungerecht behandelt, weil eine große Mehrheit von Pferdehaltern nichts von der Meldepflicht wusste, nicht gemeldet hatte und folglich auch keinen Beitrag bezahlt.



                                Zur Klarstellung:

                                Die Meldepflicht liegt eindeutig beim Tierhalter. Es ist nicht so, dass die Tierseuchenkasse  die Tierhalter zur Meldung auffordern muss. Als Dienstleister stellt die Tierseuchenkasse den ihr bekannten Tierhaltern die Meldekarten zur Verfügung. Das ändert aber nichts an der unmittelbaren Meldepflicht des Pferdehalters, der dieser von sich aus nachkommen muss. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn in dem betreffenden Jahr kein Beitrag für Pferde erhoben wird.

                                In Niedersachsen wurden bisher 1990 und 1996 Beiträge von Pferdehaltern erhoben. Grund dafür waren u. a. die ab 1990 auch für Pferde durch die Tierseuchenkasse zu tragenden Tierkörperbeseitigungskosten. In den beitragsfreien Jahren wurden diese Kosten und die laufenden Verwaltungskosten durch Entnahmen aus der Rücklage des Pferdehaushaltes finanziert.



                                Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (Entschädigung und anteilige Kosten der Tierkörperbeseitigung) kann sich die Tierseuchenkasse auf Beschluss ihrer Gremien auch an den Kosten der Bekämpfung von nicht amtlich zu bekämpfenden Seuchen beteiligen oder in einzelnen Härtefällen Beihilfen für Tierverluste gewähren. Bei Pferden hat die Tierseuchenkasse dies getan, indem sie ein Forschungsvorhaben des Landgestütes Celle in Rahmen eines Impfversuches bei Hengsten gegen Equine Arteriitis finanziell unterstützt hat. Ausschlaggebend dafür war, dass der Schutz der Hengste auch den Stutenhaltern zugute kam. Härtebeihilfen für Tierverluste wurden bisher für Verluste infolge von Salmonellen gewährt, wenn in dem Bestand gleichzeitig Rinder gehalten wurden und es dort zum Ausbruch einer Salmonellose gekommen war.


                                Aktuell werden keine großflächig „freiwilligen“ Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Pferden, an denen sich die Tierseuchenkasse beteiligen könnte, durchgeführt. Voraussetzung für die Gewährung einer Härtebeihilfe infolge von Tierverlusten ist, neben der bereits erwähnten korrekten Erfüllung der Melde- und in Zukunft auch Beitragspflicht, die Vorlage amtlicher Untersuchungs- und Zerlegungsbefunde zum Nachweis einer seuchenähnlichen Krankheit. Befunde des betreuenden Tierarztes können von der Tierseuchenkasse nur dann berücksichtigt werden, wenn sich der amtliche Tierarzt dem Gutachten des betreuenden Tierarztes ausdrücklich anschließt.



                                Eine wesentliche Änderung der letzten Jahre, die auch alle Pferdehalter betrifft, wurde durch eine Entscheidung der EU im Dezember 2002 geschaffen. Danach müssen in allen Mitgliedsstaaten Falltierbesitzer (=Halter von Falltieren, wozu neben Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, auch Pferde gehören) mit 25 % an den Beseitigungskosten verendeter oder getöteter Tiere beteiligt werden.

                                Diese EU-Vorgabe wurde mit Wirkung zum 01.07.2004 in Niedersachsen mit dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierischen Nebenprodukte Gesetz (Nieders. AgTierNebG) umgesetzt. Darin wurde der Tierseuchenkasse die Aufgabe zugewiesen, den Falltierbesitzern in Niedersachsen den 25 %igen Beseitigungskostenanteil in Rechnung zu stellen. Der erste Bescheidversand für Pferdeverluste im 2. Halbjahr 2004 durch die Tierseuchenkasse erfolgte im Mai 2005. Die Inrechnungstellung des Beseitigungskostenanteiles führte dazu, dass Besitzern verendeter Pferde, die ihrer Meldepflicht bis dahin nicht nachgekommen waren, der Tierseuchenkasse bekannt wurden. Dadurch wurden 2005 rd. 33.000 Pferde mehr gemeldet als 2004.



                                Am 18.11.2005 ist eine weitere Änderung des Nieders. AgTierNebG in Kraft getreten. Danach müssen seit 2006 60 % der Tierkörperbeseitigungskosten (Transport und Verarbeitung) von der Tierseuchenkasse über den Beitragsanteil der Tierhalter und damit auch der Pferdehalter getragen werden. Da diese zukünftig von Pferden aufzubringenden Beträge nicht wie in der Vergangenheit über Entnahmen aus der Rücklage der Pferdekasse finanziert werden können, wurde im Jahr 2006 eine regelmäßige, jährliche Beitragserhebung für Pferde in Niedersachsen zwingend erforderlich (siehe Beitragssatzung ).



                                Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal darauf verwiesen, dass in den für die Beitragserhebung maßgeblichen Rechtsvorschriften (Tierseuchengesetz, Nds. Ausführungsgesetz zum TierSG und Beitragssatzung der Tierseuchenkasse) geregelt ist, dass zur Meldung und Entrichtung der Beiträge der Tierbesitzer verpflichtet ist. Die Eigentumsverhältnisse an den Tieren spielen keine Rolle. Zur Meldung und Beitragszahlung verpflichtet ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, also auch derjenige, in dessen Obhut oder Pflege sich die Tiere befinden (z. B. Betreiber von Pensionsställen, Reitvereine, Pächter von Ställen). Eine im Schadensfall zu leistende Entschädigung wird jedoch grundsätzlich dem Antragsteller, d. h. in der Regel dem Eigentümer, gewährt, vorausgesetzt das Tier wurde gemeldet und der Beitrag gezahlt.



                                Die auf Dauer von der Tierseuchenkasse in Rechnung zu stellenden 25 %igen Beseitigungskosten sowie die dauerhafte Beitragserhebung werden dazu beitragen, dass Pferdehaltern die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse in noch größerem Maße bekannt werden wird. Das ermöglicht der Tierseuchenkasse bei der Beitragserhebung in der Zukunft eine größere Gleichbehandlung der Pferdehalter. Da es sich bei beiden Verfahren um regelmäßig wiederkehrende Verfahren handelt, der Stichtag für die Meldung (03.01. jeden Jahres) und die Fälligkeit der Beiträge (15.03 jeden Jahres) zudem feststehende Termine sind, wird die Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht auch für Pferdehalter in der Zukunft der Normal- und nicht der Sonderfall sein.




                                --------------------------------------------------------------------------------
                                [ Artikel drucken ]

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                                Erstellt von Eleyka, 25.04.2023, 21:00
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                                Erstellt von Kareen, 22.03.2012, 09:03
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