Hofübernahme - Was gehört dazu?

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  • Roddick
    • 07.10.2008
    • 1483

    Hofübernahme - Was gehört dazu?

    Mein Onkel möchte gern den Hof abgeben und später auch an mich vererben. Steuerrechtlich natürlich "teuer" aber nun gut. Hat sich schon mal jemand mit diesem Thema befassen müssen?
    Soweit bekannt ist, gibt es keine im Grundbuch eingetragene "Höferolle", die eine Vererbung an mich einfacher machen würde.


    Außerdem würde ich gern von euch Stallbesitzern wissen, was alles auf mich zukommt.
    Es ist ein kleiner Stall mit 3 Pferden/Ponys aber mit 7 Boxen (auf Wunsch derzeitig nicht mehr belegt). Eine Stute gehört davon mir.
    Wir haben einen Paddock direkt hinterm Stall mit Zugang zur Weide. Dazu noch eine große Weide in der Feldmark, wo sie von Mai - ca. November Tag und Nacht draußen stehen.

    Was für Versicherungen (und welchen Anbieter) habt ihr und was kostet es in etwa im Jahr (falls man das so pauschal sagen kann).
    Tierseuchenkassen?
    Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft?

    Der Bauer, von dem wir noch unser Heu beziehen geht in ca. 2 - 3 Jahren in Ruhestand Daher hätte ich auch gern Infos zur Mistentsorgung; was kostet so ein Container (Raum Hannover).

    Wir müssen auch überlegen wo wir qualitativ gutes Heu und Stroh bekommen. Wird nicht einfach.

    Und wie berechnet ihr die Stallmiete?
    Mein Onkel war echt günstig, kann ich nicht anders sagen. Nur zu dem Preis kann ich keinen Stall betreiben ohne draufzuzahlen.


    Vielleicht fällt euch auch noch mehr zum Thema Hofübernahme ein. Würde mich über Infos, Hinweise sowie eure Erfahrungen sehr freuen. Schon mal vielen Dank.
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4018

    #2
    Sofern es sich um ein landwirtschaftlich aktives Anwesen handelt, erkundige Dich mal beim Bauernverband, die haben gerade ein sehr gutes Beratungskonzept für Nachfolger am Start. Tolle Beratung auch gerade hinsichtlich von Steuergestaltung und Altersvorsorge!
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar

    • Tanja22
      • 19.08.2004
      • 2346

      #3
      Du meinst Landvolk oder?
      Internetauftritt des Landesverbandes des Landvolk Niedersachsens


      Kann ich nur empfehlen, dorthin zu gehen. Die haben immer einen Anwalt/Notar, der sich ausschließlich mit solchen Sachen beschäftigt. Hat uns so helfen können, als es um den Altenteiler meiner Oma ging, aber auch sonst mit Rat und Tat immer da.

      Kommentar


      • #4
        Landvolk! Beitreten lohnt immer. Außerdem gibt es bei den Landwirtschaftskammern prima Angebote rund um die Hofübergabe. Am Ende des Tages geht auch nichts über einen guten Notar. Aus leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass es unbedingt ratsam ist, sich an ein Notariat zu wenden, dass sich mit Höferecht gut auskennt. Wenn es um Niedersachsen geht, kann ich Dir jemand empfehlen und Silas oder Tanja sicherlich auch, die sind soweit ich weiß von Berufs wegen Experten in dem Thema.
        Unbedint macht es Sinn, die Hofnachfolge im Sinne vorweggenommener Erbfolge vorzunehmen (wenn sich das in Eurem Fall machen lässt, hängt sicher davon ab, welche weichenden Erben es gibt).
        Denn ab 10 Jahre nach der Übergabe entfällt dann die evtl. Erbschaftssteuer, jedenfalls war das vor 11 Jahren so. Wir wollten das damals geregelt haben, weil hier nicht unerhebliche Investitionen sprich Totalsanierung anstand. Alles Gute für die Zukunft! Ist ein großer Schritt

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        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3548

          #5
          Ich wüsste eine spezialisierte Kanzlei in Hannover.
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • silas
            • 13.01.2011
            • 4018

            #6
            Es gibt auch Komplettangebote durch Unternehmensberatungen, die vom RA/Notar bis hin zur notwendigen günstigen Finanzierung ueber Beantragung möglicher Beihilfen und Begleitung in Sachen Buchführung und Vermittlung in Sachen Hilfe zur Selbsthilfe Begleitung anbieten.

            Wichtig und aktuell brisantes Thema ist zurzeit die rechtliche Gestaltung des Unternehmens!

            Falls Interesse besteht, habe ich einen empfehlenswerten Kontakt aus dem Raum Bremen/Verden, die Herrschaften tragen einen in Pferdekreisen bekannten Namen.
            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

            Kommentar

            • florian g.
              • 06.10.2008
              • 554

              #7
              Landwirtschaftl berufsgen. fällt nur an,wenn man vollerwerbslandwirt ist.D.H. ab 8 hec.minimum,sonst nur landwirtschaftskammer beitrag,der nicht sehr hoch ist.Wenn man den hof als nichtlandwirt führt,sollte er aus der höfeordnung gelößt werden,sonst hat jeder vollerwerbsl. vorkaufsrecht am land!

              Kommentar

              • silas
                • 13.01.2011
                • 4018

                #8
                Berufsgenossenschaft bei Pferdehaltung faellt auch bei einem Nebenerwerbslandwirt an - bitte unbedingt Beratung einholen, da die Voraussetzungen, auch was Flaechengroessen angeht, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                • #9
                  Zitat von Roddick Beitrag anzeigen
                  Mein Onkel möchte gern den Hof abgeben und später auch an mich vererben. Steuerrechtlich natürlich "teuer" aber nun gut. Hat sich schon mal jemand mit diesem Thema befassen müssen?
                  Dank.
                  Steuerrechtlich kommt es darauf an, ob hier ein steuerrechtlich lebendes landwirtschaftliches Unternehmen übergeben wird. Da gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen des §§ 13a, 13b ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) derzeit noch enorme steuerrechtliche Vergünstigung (steht jedoch bereits auf dem Prüfstand der Gesetzgebung).
                  Sollte eine Schenkung angestrebt sein, bedarf es da einer umfassenden Beratung, nicht nur durch einen Notar (der schließt generell die Haftung für steuerliche Aspekte aus), sondern möglichst schnell durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht. Wer dort etwas falsch macht, kann sehr viel Geld an den Fiskus verschenken.

                  Ein Verband kann nur Hinweise geben. Es ist immer eine konkrete Prüfung des Einzelfalls nötig!!!!
                  Kein Verband übernimmt dort die Haftung! Bitte unbedingt einen Steuerexperten aufsuchen!
                  Zuletzt geändert von Gast; 05.05.2014, 13:54.

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