Ist es Pflicht, einem neuen Mitglied bei Eintritt in einen gemeinnützigen RV die Satzung auszuhändigen?
Problem:
Problem:
- Vor 10 Jahren eingetreten, Aufnahmegebühr in Höhe von 750 DM gezahlt, Satzung auch nach mehrmaligem Erfragen seitens des Vorstandes nicht erhalten.
- 15.6.08 ausgtreten wg. Umzug- 01.04.10 Wiedereintritt wg. Rückumzug.
Die Satzung besagt, daß man sich bei Austritt "passiv" melden muß, um bei einem neuen Eintritt in den Verein die Aufnahmegebühr in Höhe von mittlerweile 400 Euro zu umgehen.
Mir wurde dies nicht mitgeteilt, bzw. war ich über diesen Sachverhalt nun nicht informiert, da man sich weigerte, mir die Satzung auszuhändigen.
Nun mußte ich zwangsweise letztes Jahr die Aufnahmegebühr von 400 Euro zahlen...
Wie sieht dies aus für mich?
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