Weideunfall - wer trägt die Kosten??

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  • stean1
    PREMIUM-Mitglied
    • 27.12.2009
    • 460

    Weideunfall - wer trägt die Kosten??

    Möchte aus aktuellem Anlass mal Meinungen und Erfahrungen von euch wissen:

    Eine Offenstallhaltung von Privatleuten (Herde von ca. 10-15 Pferden), die auch Einsteller haben (Aufteilung ca. halb halb). Alles bunt gemischt, Warmblüter, mit und ohne Papier, Ponys und auch Junggemüse. Das Junggemüse bestand aus zwei Hengstfohlen (eins vom Einsteller eins vom Stallbesitzer). Irgendwann wird das Junggemüse nun mal auch geschlechtsreif und als die Reaktionen der Hengste auf die Stuten deutlich wurden, sind beide auch umgehend kastriert worden. Wie das Leben dann so spielt, hat der Hengst des Stallbesitzers doch eine Stute von einem Einsteller gedeckt (Termin ist nun bald... ).
    Meine Fragen sind nun: wie ist das mit den Kosten??? Wer trägt die, wer bekommt das Fohlen, wie sieht das rein rechtlich aus??? Gibt es da eine Art Haftung, oder ist der Einsteller "selbst schuld" weil er um die Situation wusste? (Angesprochen worden ist es vorher und es gab die "Vereinbarung" so lange es gut geht... Die Jungs sind ja auch dann sofort kastriert worden, aber da war es halt zu spät.)
    Hoffe auf reichlich Beiträge....
    es geht immer weiter.....

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  • Browny
    • 13.11.2009
    • 2630

    #2
    ich weiß nur, dass manche haftpflichtversicherungen das decken.... muss man mal gucken, wie das im konkreten fall aussieht.

    wobei ich 2 ganz große probleme sehe (ohne juristisches wisssen, einfach nur vom gefühl):
    - woher weiß man, welcher hengst das war?
    - die einsteller tragen sicher ein mitschuld, da sie ja das risiko bewusst mit eingegangen sind...

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    • friedeburg
      • 20.05.2007
      • 859

      #3
      Der Tierarzt hätte das Fohlen/Embryo doch "wegspritzen" können?! Diese Kosten hätte dann auch der Besitzer des Junghengstes zahlen müssen. Warum lässt man solch ein Fohlen austragen, wenn man es nicht möchte?
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      Bild: Londonderry-Brentano II-Matcho AA

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      • stean1
        PREMIUM-Mitglied
        • 27.12.2009
        • 460

        #4
        weil es etwas dauert, bis eine Trächtigkeit deutlich sichtbar ist..
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        • living doll
          • 30.05.2005
          • 2180

          #5
          Frage ist doch:
          Wer möchte das Fohlen?

          Derjenige sollte dann die (Mehr-)Kosten tragen und bekommt das Fohlen.
          Warum macht Ihr Euch eigentlich jetzt erst Gedanken, wenn der Termin für die Geburt schon kurz bevor steht?

          Und auch meine Frage - woher ist bekannt, welches der beiden Hengstfohlen der werdende Vater ist?
          "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
          Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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          • stean1
            PREMIUM-Mitglied
            • 27.12.2009
            • 460

            #6
            noch zur Erläuterung: mir gehört weder die Stute noch der Ex-Hengst, mich interessiert der Sachverhalt an sich und deswegen habe ich es hier diskutieren wollen. Die Stutenbesitzerin hat sich bis dato überhaupt keine Gedanken über eine Trächtigkeit ihrer Stute gemacht (naiv oder nicht naiv ist hier auch nicht die Frage). Definitiv wissen wird man es erst, wenn das Fohlen da ist, welcher der Jungspunde dafür verantwortlich ist. Interesse an der Stute war allerdings nur bei dem einen Hengst erkennbar.
            und mit dem Fohlen wollen... tja, gewollt war da ja nichts, aber wie es aussieht wird die Stutenbesitzerin es wohl erstmal nehmen?!
            Zuletzt geändert von stean1; 24.04.2010, 09:17.
            es geht immer weiter.....

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            • Lafite
              • 28.12.2007
              • 2740

              #7
              Wer dafür bezahlen muss oder sollte kann ich Dir auch nicht sagen. Nur wenn ich Stuten mit (selbst mit Jung)-Hengsten auf die Weide tu, bin ich doch irgendwo selber schuld. So viel Wissen sollte schon vorhanden sein. Anders wäre es, wenn die getrennt auf der Weide gestanden hätten. So glaube ich nicht, dass eine Versicherung zahlen würde.

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              • #8
                Prinzipiell ist bei so ner Sache mal der "Schaden" zu definieren. An sich ist kein Schaden nur durch das versehentlich Decken entstanden, eher im Gegenteil (i.S. von Vermehrung).
                Betrifft das jetzt eine wertvolle Zuchtstute, die in der aktuellen Saison nicht mehr gedeckt werden kann, dann wäre hier ein Schaden entstanden. Wobei man hier wieder berücksichtigen müßte, in wie weit der Schaden selbst verschuldet wurde, i.S. von: eine wertvolle Zuchtstute stellt man nicht in eine Herde mit Junghengsten.
                Anderst wäre, wenn der oder die Hengst(e) ausgebüchst und über eine sonst getrennt stehende Stutenherde "hergefallen" wären. Da ist zumindest die Verschuldensfrage eindeutig.
                Sollte jetzt bei einer "normalen" Stute ein gesundes Fohlen zur Welt kommen, ist dies kein entstandener Schaden.
                Problem wäre natürlich, wenn die Stute Schaden nehmen würde (wie auch immer durch ihren Tod oder Komplikationen - Klinikaufenthalt, etc) dann wäre erst ein tatsächlicher Schaden eingetreten. Hier würde vielleicht auch die Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens übernehmen, allerdings wird man zu beweisen haben, dass die eigene Sorgfaltspflicht nicht im geringsten vernachlässigt wurde und natürlich ist die Schadenshöhe ein sehr relativer und weit dehnbarer Begriff. Tatsache ist, dass hier im Schadensrecht nur von materiellen Schäden an der Sache, aber keine immateriellen Schäden beansprucht werden können (besondere Vorliebe für "sein" Stütchen).
                Die Sache ist sicherlich höchst kompliziert!!!

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                • carolinen
                  • 11.03.2010
                  • 3548

                  #9
                  Welche und ob eine Versicherung traegt ist voellig egal inbezug auf wer haftet. Wer hat den schaden? Die Stutenbesitzerin. Stute kann nicht geritten werden und sie hat Pferd 2 zu versorgen, welches rechtlich erstmal ihres ist, egal ob gewollt oder nicht. Nach BGB haftet eindeutig der Verursacher. Das sollte der Besitzer des Hengstes sein. Wenn der Glueck hat, kann er den Schaden durch seine Haftpflicht uebernehmen lassen. Wenn er Pech ha,t ist er dafür nicht abgesichert, dann zahlt er selber.
                  Zuletzt geändert von carolinen; 24.04.2010, 18:44.
                  Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                  Kommentar

                  • stean1
                    PREMIUM-Mitglied
                    • 27.12.2009
                    • 460

                    #10
                    ich sehe es eigentlich auch so, dass sich der "Hengsthalter" da nicht einfach aus der Verantwortung stehlen kann. Er wusste genauso, dass Stuten in der Herde sind und hat er nicht auch als Stallbesitzer, der von den Einstellern Geld erhält, so etwas wie eine "Sorgfaltspflicht"? Privat hin oder her.. Gut, es haben dann alle reagiert, aber der "Schaden" war ja schon entstanden.
                    Aber danke für eure Beiträge, finde das sehr spannend. Weiter so!!
                    es geht immer weiter.....

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                    • No Limit
                      • 23.12.2009
                      • 1494

                      #11
                      vorallendingen wann wurden die nach dem kastrieren wieder in die herde gestellt weil kastriert heißt ja nicht gleich unfruchtbar. einmal geht immer noch in der zeit von ca 7wochen nach kastration.

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                      • Legolas
                        • 08.04.2008
                        • 451

                        #12
                        Ungewollter Deckakt ist das Stichwort. Die Frage ist, ob der Hengsthalter eine solche Klausel mit seiner Versicherung vereinbart hat. Möglicherweise lassen sich darüber Tierarztkosten verrechnen. Wobei ich ehrlich gesagt skeptisch bin, ob die Versicherung dieses trotz der tschuldigung "Doofheit" von Stutenbesitzerin und Hengsthalter letztendlich machen wird.

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                        • #13
                          Zitat von No Limit Beitrag anzeigen
                          vorallendingen wann wurden die nach dem kastrieren wieder in die herde gestellt weil kastriert heißt ja nicht gleich unfruchtbar. einmal geht immer noch in der zeit von ca 7wochen nach kastration.

                          Ganz ernsthafte Frage: Hatte das wirklich schon mal jemand? Mein (langjähriger, erfahrener Pferde-)TA hat das als Quatsch abgetan. Zitat:"Wo soll denn da noch Samen sitzen? Ist doch alles weg." Finde ich auch einleuchtend.

                          Aber vielleicht hatte schon mal einer von euch so einen Wallach-Weideunfall?

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                          • friedeburg
                            • 20.05.2007
                            • 859

                            #14
                            Zitat von Bolaika Beitrag anzeigen
                            Ganz ernsthafte Frage: Hatte das wirklich schon mal jemand? Mein (langjähriger, erfahrener Pferde-)TA hat das als Quatsch abgetan. Zitat:"Wo soll denn da noch Samen sitzen? Ist doch alles weg." Finde ich auch einleuchtend.

                            Aber vielleicht hatte schon mal einer von euch so einen Wallach-Weideunfall?
                            Würde auch nicht davon ausgehen, dass sich Reste von Sperma 6 Wochen halten können. Bestenfalls ein paar Tage, für das was womöglich noch in der Leitung ist.
                            Da ich aber sowieso nicht auf die Idee käme, frisch Kastrierte in eine Stutenherde zu integrieren, hat sich das Problem natürlich noch nie in der Praxis gestellt.

                            Auch Junghengste haben in einer Stutenherde wohl kaum etwas zu suchen.


                            Ansonsten wenn alle mit der gemeinsamen Haltung einverstanden waren (bin davon ausgegangen, dass die Joungster von der womöglich nicht ausreichend gesicherten Nachbarkoppel ausgebüchst waren) dann trifft doch den Stutenbesitzer zumindest eine Mitschuld. Ob man sich da jetzt wirklich streiten sollte? Die Einschränkung bezüglich der Reitnutzung im Freizeitbereich ist bei einer tragenden Stute meist nicht so groß und der Wert des Fohlens würde gegen entsprechende Ansprüche gegen gerechnet werden. Solange da jetzt ein gesundes Fohlen mit komplikationsloser Geburt bei rum kommt, sind alle um eine Erfahrung reicher ....
                            www.hannoveraner-pfer.de
                            Bild: Londonderry-Brentano II-Matcho AA

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                            • gut-stavenow
                              • 09.12.2008
                              • 359

                              #15
                              in diesem fall trifft die stutenbesitzerin auf jeden fall eine mitschuld, da ihr der umstand der möglichen bedeckung im vorfeld bewusst gewesen ist, schliesslich hatte man sich über die möglichkeit untereinander ausgetauscht.
                              ich bezweifle sehr, dass in einem so gearteten fall die versicherung einspringen würde und vor gericht würde die haftungsfrage sicher auch pari/pari ausgehen.

                              wenn die story wahr ist, fragt man sich ja nur wie blöd manche leute sind !!!
                              stute von don crusador x matcho

                              Kommentar


                              • #16
                                Da fasst man sich in der Tat an den Kopf. Vielleicht ist es doch keine so schlechte Idee einen Tierhalter-Führerschein für pferdehaltende Betriebe zu verlangen Ich meine, hier wurden doch die basalsten Obliegenheiten verletzt und zwar sowohl auf Seiten des Halters als auch auf Seiten des Besitzers. Jemand der seine Stuten wissentlich bei zwei Junghengsten in der Gruppe lässt und abwartet bis was passiert, gehört meiner Ansicht nach schon fast wegen fahrlässiger Tierquälerei bestraft vor allem dann, wenn man noch nicht mal auf den Gedanken kommt, die Stute kurz nach den Vorfällen ('Interesse an der Stute') mal untersuchen zu lassen. Da kann auch Gottweiß noch was anderes passieren, angefangen von Ponystuten, die von so welchen völlig unfreiwillig bedeckt oder zumindest über Wochen hinweg besprungen werden und dadurch Verletzungen erleiden können bis hin zu fiesen Verletzungen der Junghengste selber durch Rangkämpfe inmitten der gemischten Herde usw.usw.
                                Unverantwortlich. Hengste gehören allerspätestens Anfang des Jährlingsjahres aus gemischten Gruppen raussortiert und wer es räumlich oder fachlich nicht hinkriegt, eine gesonderte Truppe mit Hengsten zu halten, der sollte zusehen, dass die Jungs frühzeitig kastriert werden. Das kann man sogar schon bei Fuß der Mutter machen (ist in anderen Ländern durchaus üblich und gar keine so schlechte Lösung wenn man keine Möglichkeit hat, den Junghengst adäquat unterzubringen). Wenn ich Versicherung wäre, würde ich denen beiden was husten. Selten eine Geschichte gehört die nach normalem Menschenverstand so grandios unter 'selbst Schuld' fällt.
                                Re. rechtliche Situation (würde mich da aber mangels juristischer Ausbildung zurückhalten) würde ich annehmen, dass zwar schon der Hengsthalter schadenersatzpflichtig ist, der 'Schaden' aber a) schwierig zu beziffern und b) auf jeden Fall in seiner Hauptsache erst durch die Versäumnisse des Stutenhalters entstanden ist. Denke schon, dass man von einem Pferdehalter erwarten kann, dass er auch wenn er von Zucht oder Tiermedizin keine Ahnung hat, seine Stute nach einem solchen Vorfall einem TA vorstellt. Und der hätte, wie friedeburg schon gesagt hat, nicht nur die Trächtigkeit frühzeitig feststellen, sondern auch ohne größeres Risiko für die Stute beenden können.

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                                • streeone
                                  • 26.03.2010
                                  • 1307

                                  #17
                                  Ich hole das hier nochmal hoch.

                                  Bei uns im Stall steht ein 3jähriger, relativ frisch kastrierter Haflinger. Ich meine, er sei seit ca. 2 Monaten kastriert, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Eine andere Einstellerin hat behauptet, der sei erst sei 4 Wochen gelegt.
                                  Ich meine, dass ein Wallach nach der Kastration noch bis zu 3 Monate theoretisch gesehen Fohlen zeugen kann? Jedenfalls geht das besagte Tier regelmäßig durch den Zaun zu den Stuten und damit er das unterlässt, hat er jetzt auf seine Weide seine eigene Stute bekommen (ich konnte nur mit dem Kopf schütteln).
                                  Eigentlich ist das alles für mich kein Problem (meine Stute steht weit genug entfernt von dem Hafi), aber das Pferd soll jetzt unser Offenstall-Nachbar werden... Und ich will kein Haflinger-Fohlen, genau genommen soll er bitte nicht mal versuchen, meine Stute zu decken. Ich weiß nämlich nicht, wer die Kosten trägt, wenn da etwas passiert. Man, ich bin gefrustet.
                                  Gash du Mont St. Pierre (Galapagos x Hutson)
                                  26.04.1990 - 07.02.2010

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                                  • carolinen
                                    • 11.03.2010
                                    • 3548

                                    #18
                                    ich würde sowohl Eigentümer/Besitzer als auch Halter (Stalleigentümer) entweder unter Zeugen oder schriftlich darauf hinweisen, dass Du sie haftbar machst, wenn irgendwas passiert. Muss ja gar kein Fohlen entstehen. Stute könnte in panik durch den Zaun gehen, Bakterien einsammeln, was weiss ich.
                                    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                                    • Tati2210
                                      • 16.03.2006
                                      • 1576

                                      #19
                                      Vermute mal dsa der Haflinger einfach noch "hengstig" ist. Bei manchen ist das nach 4 Wochen vorbei,bei manchen erst nach Monaten,bei einigen nie.Dann heißt es ja oft falsch"abgeknipst"(war es jetzt zu kurz oder zu lang?) ,also einfach noch "zuviel am Pferd gelassen".Decken(befruchten!) können die dann nicht mehr,haben aber dann noch zuviele Hormone.Und solche Tiere springen auch nach Jahren noch drauf und "decken"(ohne Befruchtungsmöglichkeit,machen aber oft unsaubere Stutendadurch.)Wie lange die nach Kastration noch befruchten können weiß ich leider nicht.

                                      Kommentar

                                      • Shalom
                                        • 28.05.2009
                                        • 838

                                        #20
                                        Ich auch nicht, aber meiner hat nach zwei Monaten nochmal schön abgespritzt auf der Stallgasse. Keine Ahnung, ob das "scharfe Munition" war . Bei mir ists umgekehrt. Ich und auch die Stallbesitzerin sind supervorsichtig, die Einstaller leider teilweise nicht.
                                        http://www.magazin-pferderecht.de

                                        Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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                                        Erstellt von Geisha, 18.05.2025, 12:48
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                                        Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
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                                        Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
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