Hund jagt Pferd, Haftung bei Unfall

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  • Shalom
    • 28.05.2009
    • 838

    #21
    Hallo Petrovic,

    so einfach, wie es hier gesagt wurde, ist es meiner Ansicht nach nicht.

    Erstens ist alles immer eine Sache der Beweise. Oft ist es fraglich, was im Fall des Falles wirklich nachgewiesen werden kann.

    Zudem geht es bei der verschuldensunabhängigen Haftung immer um die typische Tiergefahr. Der Hund als Jäger jagt Pferde (typische Tiergefahr) und das Pferd als Fluchttier nimmt reiß aus (ebenfalls typische Tiergefahr). Hier könnte es - je nach Konstellation durchaus sein, dass 50:50 gehaftet wird.

    Anders ists natürlich bei einem nicht angeleinten Hund, der in eine Reitbahn läuft, weil hier dann u.U. ein Verschulden des Hundehalters vorliegt.

    Eventuell den Stallbesitzer bitten, ein Schild aufzuhängen, welches das Freilaufenlassen von Hunden verbietet? Dann hättest du da ein wenig Unterstützung im Gespräch mit dem Hundehalter.

    Wenn du eine gütliche Regelung anstrebst, sprich ansonsten ruhig und sachlich mit dem Halter und weise ihn darauf hin, dass es auch für den Hund durchaus nicht ungefährlich ist, Pferde zu jagen. Bei uns am Stall ist erst vergangenes Wochenende ein Hund von einem Pferd getreten worden, nachdem er diesem hinterhergejagt ist. Nach einem ordentlichen Tritt kann der Hund gut und gerne auch tot sein. Insofern sollte er im eigenen Interesse den Hund nicht laufen lassen auf der Reitanlage.

    Wie genau ist denn die Situation?

    Ist der Halter ebenfalls Einstaller bei euch? Oder ist es nur der Nachbar, dessen freilaufender Hund dann eben bei euch vorbeischaut?

    Ich denke, erster Ansprechpartner ist auch der Stallbesitzer. Auch ihn solltest du auf seine mögliche Haftung ansprechen, wenn er es wissend duldet, dass der Nachbarshund auf seinem Grundstück herumläuft.

    Nur nicht den Leuten vor den Kopf stoßen indem man sagt: "Wenn da was passiert, dann haftest DU", vor allem, weil das so nicht immer stimmt. Rechtfragen sind immer Einzelfallentscheidungen! Es kommt immer auf die Details des jeweiligen Vorfalls an!

    Daher zum Stallbesitzer besser sagen: "Hören Sie, es ist nicht so gut, dass der Nachbarshund immer hier herumläuft. Wenn da mal was passiert - und es war schon mehrfach kurz davor - dann ist das immer auch eine Frage der Haftung. Es könnte je nach Situation durchaus sein, dass Sie haften müssen, wenn durch den Hund ein Unfall passiert, da Sie es dulden, dass er hier frei herumläuft. Könnten Sie mit Ihrem Nachbarn darüber einmal sprechen?".

    Ebenso mit dem Hundehalter sprechen. Und ihn eben auch auf die Gefahren für seinen Hund ansprechen.

    Ansonsten zu Beweiszwecken ein Notizbuch kaufen und schriftlich mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, wann der Hund bei euch herumgelaufen ist. Ebenfalls alle Vorfälle und Beinahe-Unfälle dokumentieren. Ruhig mit den anderen Einstallern zusammentun. Eventuell auch mal Fotos vom freilaufenden Hund anfertigen.

    Diese Beweissammlung baut eventuell auch Druck auf, wenn man Wochen später erneut das Gespräch mit Stallbesitzer und/oder Hundehalter sucht. Da kann man dann veranschaulichen, was alles bereits vorgefallen ist.
    Zuletzt geändert von Shalom; 06.04.2010, 16:27.
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    • Petrovic
      • 01.02.2005
      • 322

      #22
      Shalom: Ja, das macht Sinn, die Vorfälle zu dokumentieren.
      Gestern war eine Zeugin dabei.
      Das ganze passiert auf Wiesen und Feldern ausserhalb der Reitanlage, und ausserhalb des Grundstückes des Hundehalters. Der Hund läuft dort regelmäßig frei, allerdings immer in Begleitung seines Besitzers.
      Der Stallbesitzer hat deshalb wenig Einfluß, er kann allenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Nachbarn zu führen.
      Meine persönliche Erfahrung ist allerdings, dass ein sachliches Gespräch über dieses Thema nicht möglich ist...
      Euch allen auf jeden Fall herzlichen Dank für Eure Beiträge.
      Wie gesagt, interessieren würde mich wirklich die rechtliche Seite, falls es zu einem Schaden kommt.
      Dass es dann wie immer heißt: Recht haben, und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel, ist mir klar...

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      • Shalom
        • 28.05.2009
        • 838

        #23
        Hallo Petrovic,

        wenn das alles außerhalb des Grundstückes, also im Gelände passiert, ist die Sache natürlich schwieriger. Ihr könnt dem Halter nicht verbieten, im öffentlichen Gelände seinen Hund frei laufen zu lassen, es sei denn, es ist dort aus irgendwelchen Gründen verboten.

        Eventuell kann man mit ihm eine Absprache dahingehend treffen, dass er ihn kurzfristig zu sich ruft und festhält, wenn Pferde vorbeikommen? Wenn ihr außer Reichweite seid, kann er ihn ja wieder laufen lassen.

        So zum Beispiel mache ich das mit meinem eigenen Hund, der aber auch dementsprechend erzogen ist und kommt, wenn ich ihn rufe. Ich würde mir allerdings auch nicht verbieten lassen, meinen Hund im Gelände mal frei laufen zu lassen. In dem Moment, wo Pferde, andere Hunde oder Autos kommen, rufe ich ihn dann eben zu mir.

        Ich kann daher - als Hunde- und Pferdehalter - beide Seiten nachvollziehen. In diesem Fall sollte es meiner Meinung nach auf den oben beschriebenen Kompromiss hinauslaufen.

        Wenn mir nämlich ein Reiter sagt: "Hey, du musst hier im Gelände deinen Hund von nun an immer anleinen", dann wäre mit mir ein sachliches Gespräch auch nicht mehr lange möglich. Im Gelände treffen eben die Interessen von Hundehaltern, Reitern, Spaziergängern, Radfahrern und Autofahrern zusammen und da kann es immer nur darum gehen, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.

        Eine andere denkbare Lösung wäre es, ihn nach den zeiten zu fragen, zu denen er unterwegs ist und auf andere Zeiten auszuweichen. Oder sich da irgendwie abzusprechen.

        Natürlich geht es nicht, dass der Hund euch hinterherjagt. Aber in diesem Fall müsst ihr als Reiter auch seine Interessen berücksichtigen und einen wie auch immer gearteten Kompromiss eingehen. Bestenfalls sollten da alle aufeinander zugehen.
        Zuletzt geändert von Shalom; 06.04.2010, 18:12.
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        • Astas
          • 19.01.2009
          • 504

          #24
          Wenn etwas passiert, wäre es schon hilfreich, wenn dem Ordnungsamt bereits Beschwerden von mehreren Personen bezüglich diesen Themas vorliegen. Und nachweisen braucht man bei einer Beschwerde gar nichts. Aber wäre ja schön, wenn man es auch so irgendwie lösen kann.

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          • #25
            Shalom ist sicher Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Sachverständiger oder alles zusammen.

            Jedenfalls irgendswas ganz Wichtiges und Studiertes mit ohne HV

            Warum ist das Zusammenleben sooooo schwierig.
            Weil die meisten die was zu sagen haben, entweder mit Gehirn auf Eis, ohne HV oder sonstwas sind.
            Und wir Normalsterblichen das einfach nicht kapieren, dass man Einfaches auch kompliziert lösen kann. Sowas nennt man dann ARBEITSBESCHAFFUNG - da lebt ne ganze Bevölkerungsschicht davon !!
            Bitte sowas immer zu berücksichtigen!!!!!!! Speziell die mit angeborenem HV

            Stell dir mal vor, wenn mein Pferd freiläuft und dann die Autos angreift. Und der (verärgerte) Autobesitzer dann mit Anwalt droht.
            Und ich sag: he mein Pferd darf genauso frei laufen wie dein Auto.
            Und stell dein Auto gefälligst in die Garage, damit mein Pferd keine Aggressionen gegen Autos entfaltet.
            Klingt blöd ??? - is es auch.
            Zuletzt geändert von Gast; 07.04.2010, 01:59.

            Kommentar


            • #26
              Falls mal irgendwer so ein Hundeproblem hat - ich kann abhelfen.
              Züchte Killerpferde! Speziell abgerichtet auf uneinsichtige Hundehalter und deren unfolgsame Begleitung.
              Finanzierung in allen möglichen und fast nicht möglichen Verträgen.
              Weiteres gerne per PN.
              Zuletzt geändert von Gast; 07.04.2010, 02:00.

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              • Petrovic
                • 01.02.2005
                • 322

                #27
                So, jetzt bin ich etwas schlauer, habe mit dem zuständigen Mann bei der Polizei gesprochen.
                Fakt ist, dass der Hundebesitzer im Schadensfall zu 100 % haftbar ist, wenn sein Hund ein Pferd jagt.
                So lange nichts passiert kann die Polizei nichts unternehmen. Das Landratsamt kann eine Ordnungsstrafe verhängen.
                Das wollen wir ja alles gar nicht.
                Er soll einfach wissen, dass er sehr wohl haften muß. Vielleicht paßt er dann besser auf. Schau ma mal! ;-)

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                • Arielle0303

                  #28
                  ..und sollte es mal zu einem Schadensfall kommen (was nicht zu hoffen ist), am besten gleich einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten hierfür muss er nämlich dann auch übernehmen - ansonsten entsteht meist (auch bei den Haftpflichtversicherungen) die sog. "Salamitaktik" - soll heißen, alles zieht sich wie Dauerwurst :-)
                  Das mit der Ordnungsstrafe vom Landratsamt kann leider auch nach hinten losgehen. Wir hatten einen Bauern, der es superlustig fand mit seinem Mähdrescher vorbeizufahren und mal kurz vorm Pferd das Mähwerk anzuwerfen. Danach wurde es noch viel schlimmer - da ist er nämlich richtig auf die Reiter zugefahren und hat es darauf abgesehen, daß die Pferde erschrecken - nur um dann zu sagen, wie wenig man sein Pferd im Griff hat und man solle doch lieber noch ein wenig üben..

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                  • Petrovic
                    • 01.02.2005
                    • 322

                    #29
                    Da hast Du recht Arielle, darum möchte ich das ja auch gütlich regeln, weil wir ständig dort vorbei reiten müssen, und er uns das Leben auch ohne freilaufenden Hund ganz schön schwer machen kann. Auf der anderen Seite möchte ich schon, dass er weiß, dass er im Schadensfall haftbar ist.

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                    • gut-stavenow
                      • 09.12.2008
                      • 359

                      #30
                      wenn ein hund einem pferd hinterherjagd und wie in diesem fall dieser vorgang auch noch vom hundebesitzer geduldet wird ist bei einem schaden der hundehalter zu 100 % haftbar zu machen.
                      eine mitschuld des pferdes/reiters kann nur dann in frage kommen, wenn pferd oder reiter den hund provoziert und so das verhalten des hundes ausgelöst hätten.
                      das verhalten des hundehalters sollte auf jeden fall dokumentiert werden, zb durch zeugen oder evt. video...

                      solche leute sind echt ätzend und wenn der hundehalter so wenig einsichtig ist und nicht mit sich reden lässt, würde ich an eurer stelle das ordnungsamt informieren, manchmal hilft nur ein offizieller schuss vor den bug !

                      und bitte beachten, dass mit steinen werfen oder auf den hund zureiten ist mit vorsicht vorzunehmen, da in diesem fall, falls der hund verletzt wird, sich die sache auch umdrehen kann und ihr in haftung genommen werden könntet. je nach beweislage hat man in diesem fall zumindest eine teilschuld.

                      wie wäre es mit absteigen und pfefferspray auf wautzis nase ? merkt der sich bestimmt und dürfte doch eigentlich nicht gesundheitsschädlich für hunde sein, oder ?
                      stute von don crusador x matcho

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                      • Lafite
                        • 28.12.2007
                        • 2740

                        #31
                        Schade dass Du weit weg wohnst, ich könnte sonst mal mit ausreiten und meine Hunde mit nehmen, die mögen kleine Hunde gerne jagen ohne zu beißen, den wärst Du bestimmt los ;-)

                        Aber im Ernst, ich würde den anzeigen gehen. Die Polizeit muss die Anzeige ja wohl aufnehmen, was draus wird ist ja ne andere Sache. Aber vielleicht hilft das ja dann schon mal.

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                        • Petrovic
                          • 01.02.2005
                          • 322

                          #32
                          Ich werde es jetzt erst noch einmal mit einem Brief versuchen. Gerichtsurteile und Auszug aus dem Grundgesetz hat mir eine Freundin besorgt. Das werde ich beilegen. Wie gesagt, eine Eskalation ist nicht wünschenswert, da alle Reiter an dem Grundstück vorbei müssen, wenn sie ins Gelände wollen...

                          Lafite: Die Polizei kann erst in Aktion treten, wenn etwas passiert ist. Da habe ich mich erkundigt. Das Landratsamt könnte ihn wohl abmahnen.
                          Zuletzt geändert von Petrovic; 08.04.2010, 08:34.

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                          • leeloo
                            PREMIUM-Mitglied
                            • 20.01.2007
                            • 717

                            #33
                            Das ist ja echt eine blöde Situation. Leider sind solche Leute wirklich meist unbelehrbar.
                            Solche Situationen mit freilaufenden Hunden kennt wahrscheinlich sowieso jeder. Mein Schimmeltier hasst Hunde. Alles was kleiner ist wie Kniehoch wird (wenns geht) mittlerweile ignoriert, alles was größer ist (wenns geht) angegriffen.
                            Im Stall wissen alle Hundehalter Bescheid, und sehen zu, das ihre Hunde meinem Pferd nicht zu nahekommen.
                            Im Gelände spreche ich die Halter meist freundlich an, und bitte sie, ihre Hunde anzuleinen. Auf das übliche: "der macht nix, will nur spielen" antworte ich dann: aber mein Pferd schon... Er mag keine Hunde.
                            Fast immer leinen die Leute ihre Hunde sofort an.
                            Solch unbelehrbare Gesellen gibt es aber auch hier. Wenn´s denn nun noch der Nachbar ist, wirds natürlich schwer.
                            Mehr als den Versuch zu unternehmen, mit dem Mann zu reden, wirst Du nicht machen können. Bis was passiert. Danke Deutsches Rechtsystem.....

                            Wie alt ist der Hund denn??
                            Der Mensch plant und das Schicksal lacht darüber!

                            Kommentar

                            • Petrovic
                              • 01.02.2005
                              • 322

                              #34
                              Der Hund muß steinalt sein, ich bin seit 12 Jahren in dem Stall, und der war schon immer da.
                              Wird aber immer bekloppter die Töle!! Altersstarrsinn!! ;-)
                              Ich hab bis letzten Montag auch immer gedacht, das kann ich abwarten, irgendwann stirbt der ja auch mal... hm

                              Kommentar

                              • leeloo
                                PREMIUM-Mitglied
                                • 20.01.2007
                                • 717

                                #35
                                Ui, wenn Du Pech hast, wird der Hund uralt....
                                Der Mensch plant und das Schicksal lacht darüber!

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                                • Shalom
                                  • 28.05.2009
                                  • 838

                                  #36
                                  Zitat von suznQ Beitrag anzeigen
                                  Shalom ist sicher Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Sachverständiger oder alles zusammen.

                                  Jedenfalls irgendswas ganz Wichtiges und Studiertes mit ohne HV
                                  Diesen Kommentar kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich wollte mich überhaupt nicht wichtig tun.

                                  Ich wollte helfen und von vorn herein möglichst alles zu bedenken geben. So einfach und klar, wie man sich die Dinge manchmal vorstellt, sind sie am Ende meist nicht. Wenn das so wäre, bräuchte man schließlich keine Richter.

                                  Als ich von der Mitschuld sprach, habe ich noch gar nicht klar gewusst, wie der Fall überhaupt aussieht. Es ging da im Übrigen um die verschuldensunabhängige Halterhaftung. Natürlich sieht die Sache anders aus, wenn der Hund frei läuft, während das Pferd geritten wird, das habe ich oben auch bereits geschrieben. Da haben wir dann aber nicht mehr die verschuldensunabhängige, sondern die verschuldensabhängige Haftung, wobei das Verschulden das Freilaufenlassen des Hundes ist.

                                  Vorliegend ist es aber so, dass noch nichts passiert ist. Es geht zur Zeit noch gar nicht um die Haftung. Es soll ja gerade vermieden werden, dass es zu einem Unfall kommt, und da ist es eben das Beste, durch Gespräche einen Kompromiss herbeizuführen. Und das erreicht man wahrscheinlich nicht unbedingt, indem man droht - mit was auch immer. Ihr seht doch selbst, dass die Polizei nichts unternehmen kann, bis tatsächlich etwas passiert ist. Wer hat denn zu diesem Zeitpunkt etwas davon, dass der Hundehalter haftet? Niemand. Und als Druckmittel ist diese Aussage, je nachdem wie man sie rüberbringt, wahrscheinlich nicht unbedingt geeignet.

                                  Und einen Hund auch einmal ohne Leine laufen zu lassen, das ist grundsätzlich erst einmal nicht verboten, es sei denn, es gibt dazu eine bestimmte Vorschrift, was für Felder/Gelände etc. nicht der Fall sein dürfte.

                                  Vielleicht bringt ja ein vernünftig formulierter Brief mit Urteilen etwas? Das kann sein.

                                  Wie auch immer, ich finde es schade, dass ich hier angegriffen werde.
                                  http://www.magazin-pferderecht.de

                                  Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

                                  Kommentar

                                  • living doll
                                    • 30.05.2005
                                    • 2180

                                    #37
                                    Geht es denn um einen Hund, der Pferde, die SCHRITT gehen , jagt?
                                    Oder rennt er nur trabenden/galoppierenden Pferden hinterher?
                                    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                    Kommentar

                                    • gut-stavenow
                                      • 09.12.2008
                                      • 359

                                      #38
                                      vielleicht hilft es ja auch, wenn man den guten mann mit einer schachtel weinbrandtpralinen oder einem guten korn versucht zu bearbeiten....vielleicht lässt sich so eine gütliche lösung finden ;o)
                                      stute von don crusador x matcho

                                      Kommentar

                                      • Petrovic
                                        • 01.02.2005
                                        • 322

                                        #39
                                        Shalom: Hab ich auch nicht verstanden den Kommentar, aber mach Dir nichts draus.
                                        So habe ich das jetzt auch gemacht, mit einem Brief. Nur mußte ich mir vorher eben ein klares Bild machen über die Rechtslage.
                                        Living doll: also erst geht er noch Schritt... wenn der Hund von hinten kommt und bellt, geht er stiften, dann rennt der Hund bellend hinterher, so lang er mithalten kann... kleiner alter Hund... ;-)

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                                        • Shalom
                                          • 28.05.2009
                                          • 838

                                          #40
                                          Wenn du eine gütliche Einigung überhaupt nicht erzielen kannst, könntest du dann allenfalls eine Beschwerde an die zuständige Ordnungsbehörde richten. Die prüfen die Sache dann, was aber ohne Nachweise (zumindest Zeugenaussagen) nicht funktionieren wird. Die Behörde kann dann unter Umständen - wenn die Voraussetzungen vorliegen, was aber in den verschiedenen Bundesländern, kreisen und Städten durchaus unterschiedlich gehandhabt wird - eine Ordnungsverfügung erlassen mit dem Inhalt, dass der Halter den Hund zB an der Leine führen muss. Liegt aber in deren Ermessen, inwiefern und auf welche Weise geprüft wird und Handlungsbedarf besteht.

                                          Wäre mM nach aber ultima ratio. Wenn die Ordnungsbehörde nämlich nicht einschreitet (worauf du ja keinen Einfluss hast, du kannst es nur melden), fühlt der Typ sich erst recht bestätigt.

                                          Ordnungsbehörde wäre übrigens nicht die Polizei, sondern die Stadt/der Kreis je nachdem wo du halt wohnst.
                                          Zuletzt geändert von Shalom; 09.04.2010, 17:27.
                                          http://www.magazin-pferderecht.de

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