Hallo Petrovic,
so einfach, wie es hier gesagt wurde, ist es meiner Ansicht nach nicht.
Erstens ist alles immer eine Sache der Beweise. Oft ist es fraglich, was im Fall des Falles wirklich nachgewiesen werden kann.
Zudem geht es bei der verschuldensunabhängigen Haftung immer um die typische Tiergefahr. Der Hund als Jäger jagt Pferde (typische Tiergefahr) und das Pferd als Fluchttier nimmt reiß aus (ebenfalls typische Tiergefahr). Hier könnte es - je nach Konstellation durchaus sein, dass 50:50 gehaftet wird.
Anders ists natürlich bei einem nicht angeleinten Hund, der in eine Reitbahn läuft, weil hier dann u.U. ein Verschulden des Hundehalters vorliegt.
Eventuell den Stallbesitzer bitten, ein Schild aufzuhängen, welches das Freilaufenlassen von Hunden verbietet? Dann hättest du da ein wenig Unterstützung im Gespräch mit dem Hundehalter.
Wenn du eine gütliche Regelung anstrebst, sprich ansonsten ruhig und sachlich mit dem Halter und weise ihn darauf hin, dass es auch für den Hund durchaus nicht ungefährlich ist, Pferde zu jagen. Bei uns am Stall ist erst vergangenes Wochenende ein Hund von einem Pferd getreten worden, nachdem er diesem hinterhergejagt ist. Nach einem ordentlichen Tritt kann der Hund gut und gerne auch tot sein. Insofern sollte er im eigenen Interesse den Hund nicht laufen lassen auf der Reitanlage.
Wie genau ist denn die Situation?
Ist der Halter ebenfalls Einstaller bei euch? Oder ist es nur der Nachbar, dessen freilaufender Hund dann eben bei euch vorbeischaut?
Ich denke, erster Ansprechpartner ist auch der Stallbesitzer. Auch ihn solltest du auf seine mögliche Haftung ansprechen, wenn er es wissend duldet, dass der Nachbarshund auf seinem Grundstück herumläuft.
Nur nicht den Leuten vor den Kopf stoßen indem man sagt: "Wenn da was passiert, dann haftest DU", vor allem, weil das so nicht immer stimmt. Rechtfragen sind immer Einzelfallentscheidungen! Es kommt immer auf die Details des jeweiligen Vorfalls an!
Daher zum Stallbesitzer besser sagen: "Hören Sie, es ist nicht so gut, dass der Nachbarshund immer hier herumläuft. Wenn da mal was passiert - und es war schon mehrfach kurz davor - dann ist das immer auch eine Frage der Haftung. Es könnte je nach Situation durchaus sein, dass Sie haften müssen, wenn durch den Hund ein Unfall passiert, da Sie es dulden, dass er hier frei herumläuft. Könnten Sie mit Ihrem Nachbarn darüber einmal sprechen?".
Ebenso mit dem Hundehalter sprechen. Und ihn eben auch auf die Gefahren für seinen Hund ansprechen.
Ansonsten zu Beweiszwecken ein Notizbuch kaufen und schriftlich mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, wann der Hund bei euch herumgelaufen ist. Ebenfalls alle Vorfälle und Beinahe-Unfälle dokumentieren. Ruhig mit den anderen Einstallern zusammentun. Eventuell auch mal Fotos vom freilaufenden Hund anfertigen.
Diese Beweissammlung baut eventuell auch Druck auf, wenn man Wochen später erneut das Gespräch mit Stallbesitzer und/oder Hundehalter sucht. Da kann man dann veranschaulichen, was alles bereits vorgefallen ist.
so einfach, wie es hier gesagt wurde, ist es meiner Ansicht nach nicht.
Erstens ist alles immer eine Sache der Beweise. Oft ist es fraglich, was im Fall des Falles wirklich nachgewiesen werden kann.
Zudem geht es bei der verschuldensunabhängigen Haftung immer um die typische Tiergefahr. Der Hund als Jäger jagt Pferde (typische Tiergefahr) und das Pferd als Fluchttier nimmt reiß aus (ebenfalls typische Tiergefahr). Hier könnte es - je nach Konstellation durchaus sein, dass 50:50 gehaftet wird.
Anders ists natürlich bei einem nicht angeleinten Hund, der in eine Reitbahn läuft, weil hier dann u.U. ein Verschulden des Hundehalters vorliegt.
Eventuell den Stallbesitzer bitten, ein Schild aufzuhängen, welches das Freilaufenlassen von Hunden verbietet? Dann hättest du da ein wenig Unterstützung im Gespräch mit dem Hundehalter.
Wenn du eine gütliche Regelung anstrebst, sprich ansonsten ruhig und sachlich mit dem Halter und weise ihn darauf hin, dass es auch für den Hund durchaus nicht ungefährlich ist, Pferde zu jagen. Bei uns am Stall ist erst vergangenes Wochenende ein Hund von einem Pferd getreten worden, nachdem er diesem hinterhergejagt ist. Nach einem ordentlichen Tritt kann der Hund gut und gerne auch tot sein. Insofern sollte er im eigenen Interesse den Hund nicht laufen lassen auf der Reitanlage.
Wie genau ist denn die Situation?
Ist der Halter ebenfalls Einstaller bei euch? Oder ist es nur der Nachbar, dessen freilaufender Hund dann eben bei euch vorbeischaut?
Ich denke, erster Ansprechpartner ist auch der Stallbesitzer. Auch ihn solltest du auf seine mögliche Haftung ansprechen, wenn er es wissend duldet, dass der Nachbarshund auf seinem Grundstück herumläuft.
Nur nicht den Leuten vor den Kopf stoßen indem man sagt: "Wenn da was passiert, dann haftest DU", vor allem, weil das so nicht immer stimmt. Rechtfragen sind immer Einzelfallentscheidungen! Es kommt immer auf die Details des jeweiligen Vorfalls an!
Daher zum Stallbesitzer besser sagen: "Hören Sie, es ist nicht so gut, dass der Nachbarshund immer hier herumläuft. Wenn da mal was passiert - und es war schon mehrfach kurz davor - dann ist das immer auch eine Frage der Haftung. Es könnte je nach Situation durchaus sein, dass Sie haften müssen, wenn durch den Hund ein Unfall passiert, da Sie es dulden, dass er hier frei herumläuft. Könnten Sie mit Ihrem Nachbarn darüber einmal sprechen?".
Ebenso mit dem Hundehalter sprechen. Und ihn eben auch auf die Gefahren für seinen Hund ansprechen.
Ansonsten zu Beweiszwecken ein Notizbuch kaufen und schriftlich mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, wann der Hund bei euch herumgelaufen ist. Ebenfalls alle Vorfälle und Beinahe-Unfälle dokumentieren. Ruhig mit den anderen Einstallern zusammentun. Eventuell auch mal Fotos vom freilaufenden Hund anfertigen.
Diese Beweissammlung baut eventuell auch Druck auf, wenn man Wochen später erneut das Gespräch mit Stallbesitzer und/oder Hundehalter sucht. Da kann man dann veranschaulichen, was alles bereits vorgefallen ist.
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