mündlicher pferdekaufvertrag?

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  • royal valentino
    • 25.05.2007
    • 467

    mündlicher pferdekaufvertrag?

    gilt eine mündliche zusage zum pferdekauf vor gericht?seit ca 3 monaten wird uns zugesagt das die interessenten das pferd kaufen wollen.ein entsprechender kaufpreis wurde verhandelt und angeblich liegt es nur noch am stallumbau um das pferd abzuholen.ein zugesandter kaufvertrag wurde nicht zurückgeschickt und auch keine anzahlung geleistet wie vereinbart.per telefon wird immer wieder zugesagt das das pferd gekauft sei,was macht man da?
  • Riesoll
    • 01.06.2008
    • 2249

    #2
    ANZAHLUNG!
    Und das ganz schnell aufs Konto überweisen lassen oder bar.
    Kommt da nichts, würde ich das als Lachnummer ablegen.

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    • tk-reitpony
      • 29.03.2008
      • 1063

      #3
      würde ich auch so machen, am besten schriftlich erinnern, ansonsten schriftlich vom Vertrag zurücktreten

      auf mündliche Zusagen halte ich gerade beim Pferdeverkauf nicht viel, am besten alles schriflich festhalten, dann hat man was in der Hand und man kann die jenigen daran erinnern
      www.tk-reitpony.de

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      • countess
        • 20.02.2008
        • 2256

        #4
        mir ergings andersrum.habe einen mündl. kaufvertrag geschlossen und wollte das pferd 3 tage später abholen.hatte bereits kliniktermin für aku und box reserviert, eine anzahlung wurde abgelehnt.als ich das pferd holen wollte, war es weg!was willste da machen?

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        • Radina
          • 27.10.2002
          • 3529

          #5
          vergiss es hatte sogar mal einen schriftlichen Vertrag und Fohlen wurde nicht abgenommen .
          Lass die A.... laufen verkaufe es neu !
          Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
          4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

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          • Pendragon
            • 23.10.2008
            • 830

            #6
            Als erstes müssen 2 Willenserklärungen vorliegen - dem ist so. Zum Abschluss des Kaufgeschäftes müssen die Pflichten daraus erfüllt werden - Übergabe der "Sache" = Pferdes & Übergabe des Kaufpreises. Erst dann ist der Vertrag erfüllt. Würde schriftlich einen Termin zur Abholung und Übergabe des Kaufpreises ansetzen und sollte das Pferd nicht zu diesem Zeitpunkt abgeholt werden, erfolgt ein umgehender Rücktritt vom Kauf deinerseits (alles in einem Schreiben aufführen).
            Avatar: Havanna - Hotline x Brentano x Lungau

            Kommentar

            • Pendragon
              • 23.10.2008
              • 830

              #7
              @Radina: du hast, solltest du das Fohlen für weniger verkaufen müssen, ggf. Anspruch auf Schadensersatz, da du ja einen rechtskräftigen Kaufvertrag vorliegen hast und der Käufer seine aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtung (Zahlung des Kaufpreise und Abnahme des Fohlens) nicht nachkommt....
              Avatar: Havanna - Hotline x Brentano x Lungau

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              • zuckerschnute
                PREMIUM-Mitglied
                • 21.01.2007
                • 3965

                #8
                Ist alles richtig, aber den Vertragsabschluss muss du beweisen. Kannst du vergessen...

                In Deutschland wird ein Urteil gefällt, kein Recht gesprochen.

                Kommentar

                • ponypower
                  • 13.07.2005
                  • 2441

                  #9
                  Zitat von royal valentino Beitrag anzeigen
                  gilt eine mündliche zusage zum pferdekauf vor gericht?
                  ich hab es vor jahren probiert und verloren (als verkäuferin ohne vertrag)...

                  Kommentar

                  • Lindenhof
                    • 17.11.2004
                    • 2253

                    #10
                    Ich würde ein Schreiben aufsetzen, daß ich den Leuten eingeschrieben zukommen lassen würde, in dem ich eine Frist zur Unterfertigung und Rücksendung des Kaufvertrages sowie der Bezahlung des Kaufpreises (ich hoffe, euer Kaufvertrag wird erst mit voller Bezahlung des Kaufpreises wirksam, wobei die Gefahr des Unterganges bzw Übergabe des Pferdes auch dann passieren soll) setzen würde. Den genauen Wortlaut würde ich jedoch mit einem Rechtanwalt absprechen, damit im Zweifelsfall rechtlich alles korrekt war.

                    Wichtig: Einen Hinweis hineinsetzen, daß das Pferd kostenfrei bis zum soundsovielten bei euch im Stall bleiben darf - bei späterer Abholung (je nachdem) einen Pensionspreis vereinbaren bzw. zumindest einen Einstellvertrag machen - sonst seid ihr in einer Grauzone...
                    www.lindenhof-gstach.de

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