Rechnung AKU

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  • murmel
    • 09.04.2004
    • 87

    Rechnung AKU

    hallo @all,

    ich habe folgendes problem:

    vor 2 monaten wurde bei einem pferd vom verkäufer eine AKU in auftrag gegeben, bei seinem TA. vereinbart war, dass wenn das pferd durch die AKU fällt, wir die kosten für die AKU halbieren. nun war ein befund vorhanden, der meinem TA nicht gefallen hat, der TA des verkäufers hatte mit dem befund kein problem. letztenendes habe ich meinem TA vertraut und das pferd nicht genommen. vom verkäufer habe ich nichts mehr gehört, stattdessen habe ich heute von der tierärztlichen verrechnungsstelle eine rechnung in höhe der gesamten AKU rechnung bekommen. ich bin nach wie vor bereit, die hälfte der rechnung zu bezahlen, aber sicher nicht die gesamte, das war so nicht vereinbart. mit dem TA, der die AKU durchgeführt hat, habe ich kein einziges mal gesprochen, den auftrag für die AKU hat der verkäufer gegeben. eine originalrechnung seitens des TA in voller höhe liegt bei. wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten? vielen dank für eure anregungen.

    LG
  • laconya
    • 22.07.2006
    • 2848

    #2
    Den Verkäufer brauchst du nicht anrufen würde ich meinen (von dem kommt ja nicht die Rechnung).Ruf beim Ta an und sag,das du nicht der Auftraggeber warst und dementsprechend die Rechnung nicht zahlen wirst.Die soll also an den Verkäufer gehen.Über eure Abmachung "unter der Hand" weiß der Ta ja nix.
    Der Verkäufer soll sich dann bei dir melden und dann kannst du ihm die Hälfte der AKU überweisen.

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    • zuckerschnute
      PREMIUM-Mitglied
      • 21.01.2007
      • 3965

      #3
      Wenn der Verkäufer die AKU in Auftrag gegeben hat, muss er beweisen, dass du die Hälfte bzw. die gesamten Kaufpreis tragen mußt.

      Die Frage ist zudem was bedeutet "durch die AKU durchfallen"? Jeder Befund oder nur ein störender? Wenn der fremde TA gesagt hat, der Befunde bereite keine Probleme... Mh... Letztlich zählt ja bei der AKU die Meinung dessen, der sie macht und nicht die deines TA. Aber ansich ist Befund natürlich Befund!

      Kommentar

      • murmel
        • 09.04.2004
        • 87

        #4
        hallo,

        vielen dank für eure antworten. es gibt nichts schriftliches zwischen dem TA und mir, ich habe nicht mal mit ihm gesprochen.
        zwischen dem verkäufer und mir gab es nur eine mündliche vereinbarung, dass ich bei nicht-bestehen der AKU die hälfte zahlen soll. und nun kommt über die tierärztliche verrechnungsstelle eine rechnung von dem TA in voller höhe auf meinem namen. finde ich so jetzt nicht wirklich in ordnung.
        LG

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        • murmel
          • 09.04.2004
          • 87

          #5
          @zuckerschnute: mündlich vereinbart war auch, dass AKU bestanden für mich bedeutet, dass mein eigener TA sein ok gibt, egal, welche röntgenklasse das pferd hat. wenn mein TA sagt, ein vorhandener befund ist unbedenklich, dann ist das pferd gekauft und umgekehrt dann eben nicht.

          LG

          Kommentar

          • hike
            • 03.12.2002
            • 6721

            #6
            tja, mündl. ist eine Sache. Das gilt zwischen Vollkaufleuten. Wer hat denn die AKU in Auftrag geben?

            LG Hike
            Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

            Kommentar

            • Moonlight69
              • 23.09.2006
              • 1860

              #7
              Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat der Pferdeverkäufer selbst seinen TA mit der AKU beauftragt, und insofern hätte die Rechnung auch an diesen gehen müssen, und nicht an den Interessenten. Und auch unter Privatleuten gilt eine mündliche Vereinbarung als rechtsgültig.
              www.bunte-windspiele.de.tl
              www.langhaar-whippet.eu

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              • murmel
                • 09.04.2004
                • 87

                #8
                ja, der verkäufer hat seinen TA mit der AKU beauftragt. der verkäufer und ich hatten nur besprochen, was gemacht werden soll.

                LG

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                • newbie
                  • 27.02.2008
                  • 2981

                  #9
                  Ruf bei der Tierärztlichen Verrechnungsstelle an und sag denen, dass du nicht Auftraggeber warst ... die werden sich wohl erinnern, mit wem sie gesprochen haben.
                  Und wenn du dann so ehrlich bist, dann überweist du dem Pferdebesitzer die Hälfte, so wie ausgemacht.
                  Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

                  Kommentar


                  • #10
                    Oh, klingt nach Murks. Für einen Behandlungsauftrag zwischen TA und Kunde bedarf es keiner Schriftform. Wenn für ein Pensionspferd z.B. der Reitstallbesitzer den Tierarzt ordert weil er den Besitzer nicht erreichen kann, dann kommt trotzdem ein Behandlungsvertrag zustande.
                    Für labberige Absprachen kann da der Kollege nix und Teilzahlung sieht das Rechnungswesen der Verrechnungsstelle auch nicht vor. Die Verrechnungsstelle hat auch nichts mit der Terminvergabe zu tun sondern bekommt vom TA nur die Rechnungsdaten geliefert und kümmert sich dann darum, dass die Rechnungen zum Kunden bzw. das Geld zum TA kommt.
                    Für's nächste Mal würde ich vielleicht auf so pfuschige Absprachen verzichten und eine klare Regelung treffen über die dann auch der TA informiert wird. Womöglich weiß der gar nichts von irgendwelchen Absprachen. So was schreit ja geradezu nach Rechtsstreit. Nichts weicht so weit auseinander wie die Ansichten von Pferdekäufern und -Verkäufern darüber, was ein 'guter TÜV' ist

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                    • Tati2210
                      • 16.03.2006
                      • 1576

                      #11
                      Zitat von murmel Beitrag anzeigen
                      hallo,

                      vielen dank für eure antworten. es gibt nichts schriftliches zwischen dem TA und mir, ich habe nicht mal mit ihm gesprochen.
                      zwischen dem verkäufer und mir gab es nur eine mündliche vereinbarung, dass ich bei nicht-bestehen der AKU die hälfte zahlen soll. und nun kommt über die tierärztliche verrechnungsstelle eine rechnung von dem TA in voller höhe auf meinem namen. finde ich so jetzt nicht wirklich in ordnung.
                      LG
                      Woher hat der Ta denn deine Anschrift?
                      Warst du bei der Untersuchung dabei?

                      Kommentar

                      • murmel
                        • 09.04.2004
                        • 87

                        #12
                        @tati: die adresse hat der TA wohl vom verkäufer. bei der AKU war ich nicht dabei, da ich ca. 700 km entfernt wohne und die AKU 1 woche später stattfand. mit dem TA habe ich selber nie gesprochen oder sonstwie mit zu tun gehabt. mit dem verkäufer war vereinbart, dass die AKU als bestanden gilt, wenn mein TA unabhängig vom befund und röntgenklasse sein ok gibt.

                        Kommentar


                        • #13
                          Hast Du denn mal mit dem Verkäufer oder dem TA gesprochen seither? Falls nicht würde ich erstmal auf den Verkäufer zugehen und ihm verdeutlichen, dass Du vereinbarungsgemäß nur die Hälfte übernehmen möchtest.
                          Dem TA ist völlig egal von wem er sein Geld bekommt, nur von einem zum anderen schieben das geht mit der TVS eher nicht da werden die komisch

                          Kommentar

                          • murmel
                            • 09.04.2004
                            • 87

                            #14
                            @kareen: mit dem TA habe ich wie gesagt noch nie gesprochen. der verkäufer hat meine entscheidung zur kenntnis genommen und hatte sich dann nicht mehr gemeldet.

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