Hi, ich möchte hier mal die Selbstversorger ansprechen aus nachfolgenden Grund.
Seit 10 Jahren bin ich Selbstversorger/Offenstall ca. 3ha Land und 3 Pferde. Ursprünglich waren wir eine Haltergemeinschaft von zwei Pferdebesitzern..Anfangs hat es ja auch so weit gut funktioniert mit der Teilung der Kosten und der Arbeit. In laufe der Jahre wurden zwar die Kosten geteilt, die Arbeit hatte ich. In der Zeit 2006-2008 sind auch die Kosten von mir getragen wurden. Trotz mündlicher Mahnungen, dann schriftlich bekam ich keine Kosten erstattet. Der Besitzer des Pferdes hat sich 2 Jahre lang nicht um das Tier gekümmert..Jetzt befasst sich das Gericht damit. Da es aus einer ehemalige freundschaftliche Haltergemeinschaft entstanden ist, gab es auch nie schriftliches zu den Kosten die zu begleichen sind.
Ich hatte die Kosten für Betreuung/Pflege für die 2 Jahre mit nur 80Euro im Monat veranschlagt.
Die Verhandlung war vor ein paar Tagen, an der ich nicht teilgenommen habe. Eine Einigung fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter gab die Auflage, binnen zwei Wochen vorzutragen wie und in welchem Umfang die Pflege des Pferdes durch mich durchgeführt wurde.
Der Richter scheint nicht zu wissen was für ein Umfang eine Pferdehaltung hat.
Nicht das ich nicht selber weiß was alles an Arbeit für die Pflege und Betreuung der Pferde und an Arbeit auf und an der Koppelanlage zu tun ist. Würde mich aber sehr freuen, wenn einige Selbstversorger ihre Meinung an dem Umfang dazu äußern würden.
Besten Dank Christi
Seit 10 Jahren bin ich Selbstversorger/Offenstall ca. 3ha Land und 3 Pferde. Ursprünglich waren wir eine Haltergemeinschaft von zwei Pferdebesitzern..Anfangs hat es ja auch so weit gut funktioniert mit der Teilung der Kosten und der Arbeit. In laufe der Jahre wurden zwar die Kosten geteilt, die Arbeit hatte ich. In der Zeit 2006-2008 sind auch die Kosten von mir getragen wurden. Trotz mündlicher Mahnungen, dann schriftlich bekam ich keine Kosten erstattet. Der Besitzer des Pferdes hat sich 2 Jahre lang nicht um das Tier gekümmert..Jetzt befasst sich das Gericht damit. Da es aus einer ehemalige freundschaftliche Haltergemeinschaft entstanden ist, gab es auch nie schriftliches zu den Kosten die zu begleichen sind.
Ich hatte die Kosten für Betreuung/Pflege für die 2 Jahre mit nur 80Euro im Monat veranschlagt.
Die Verhandlung war vor ein paar Tagen, an der ich nicht teilgenommen habe. Eine Einigung fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter gab die Auflage, binnen zwei Wochen vorzutragen wie und in welchem Umfang die Pflege des Pferdes durch mich durchgeführt wurde.
Der Richter scheint nicht zu wissen was für ein Umfang eine Pferdehaltung hat.
Nicht das ich nicht selber weiß was alles an Arbeit für die Pflege und Betreuung der Pferde und an Arbeit auf und an der Koppelanlage zu tun ist. Würde mich aber sehr freuen, wenn einige Selbstversorger ihre Meinung an dem Umfang dazu äußern würden.
Besten Dank Christi
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