Frage: Wann gilt das Schlagen/Töten eines fremden Hundes als Notwehr?
Folgendes Problem: Ich muss mir den Hof bzw. die Hofinnenfläche mit einer zweiten Person teilen, die einen kleinen unerzogenen Mischling hat. Der Hund versucht, sobald er unangeleint auf den Hof gelassen wird, mich zu stellen. Ich habe ihn mehrfach nur mit der Mistgabel abwehren können, z.T. auf dem Misthaufen. Der Hund steht nicht im Gehorsam, hat mich aber dank Gegenstände in der Hand weder anspringen und verletzen können.
Heute bin ich wüst beschimpft worden, weil ich nach dem Hund mit dem Reiserbesen auf meinem Grundstücksteil geschlagen habe. Ich weiß, daß der Hund in meiner Abwesenheit frei auf dem Hof rumläuft, wahrscheinlich auch in den stallungen, beweisen kann ich es nicht.
Die Attacke heute hat GsD die Nachbrin gesehen.
Ich bin mehrfach durch Hunde direkt oder indirekt schwer verletzt worden und bin nicht mehr geneigt, da Rücksicht zu nehmen. Als Jägerstochter kann ich schießen - wann gilt es als Notwehr ?
Folgendes Problem: Ich muss mir den Hof bzw. die Hofinnenfläche mit einer zweiten Person teilen, die einen kleinen unerzogenen Mischling hat. Der Hund versucht, sobald er unangeleint auf den Hof gelassen wird, mich zu stellen. Ich habe ihn mehrfach nur mit der Mistgabel abwehren können, z.T. auf dem Misthaufen. Der Hund steht nicht im Gehorsam, hat mich aber dank Gegenstände in der Hand weder anspringen und verletzen können.
Heute bin ich wüst beschimpft worden, weil ich nach dem Hund mit dem Reiserbesen auf meinem Grundstücksteil geschlagen habe. Ich weiß, daß der Hund in meiner Abwesenheit frei auf dem Hof rumläuft, wahrscheinlich auch in den stallungen, beweisen kann ich es nicht.
Die Attacke heute hat GsD die Nachbrin gesehen.
Ich bin mehrfach durch Hunde direkt oder indirekt schwer verletzt worden und bin nicht mehr geneigt, da Rücksicht zu nehmen. Als Jägerstochter kann ich schießen - wann gilt es als Notwehr ?
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