Hundeproblem

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  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    Hundeproblem

    Frage: Wann gilt das Schlagen/Töten eines fremden Hundes als Notwehr?

    Folgendes Problem: Ich muss mir den Hof bzw. die Hofinnenfläche mit einer zweiten Person teilen, die einen kleinen unerzogenen Mischling hat. Der Hund versucht, sobald er unangeleint auf den Hof gelassen wird, mich zu stellen. Ich habe ihn mehrfach nur mit der Mistgabel abwehren können, z.T. auf dem Misthaufen. Der Hund steht nicht im Gehorsam, hat mich aber dank Gegenstände in der Hand weder anspringen und verletzen können.
    Heute bin ich wüst beschimpft worden, weil ich nach dem Hund mit dem Reiserbesen auf meinem Grundstücksteil geschlagen habe. Ich weiß, daß der Hund in meiner Abwesenheit frei auf dem Hof rumläuft, wahrscheinlich auch in den stallungen, beweisen kann ich es nicht.
    Die Attacke heute hat GsD die Nachbrin gesehen.
    Ich bin mehrfach durch Hunde direkt oder indirekt schwer verletzt worden und bin nicht mehr geneigt, da Rücksicht zu nehmen. Als Jägerstochter kann ich schießen - wann gilt es als Notwehr ?
  • King George
    • 05.02.2008
    • 1617

    #2
    so eine töle hat mein nachbar auch und ic warte nur drauf das die irgenwann mal unter meinem auto liegt(die rennt bellend und ins auto beißend nebenher)

    ich würde mal schleunigst das ordnungsamt anrufen ob der hund gemeldet ist und dann würde ich noch ne anzeige machen. dann hast du schon mal gemeldet das die töle nicht ganz echt ist.

    am besten schon angeben das er verletzungen gab, dann ein paar tage warten und alles was danach kommt, würde ich als notwehr auslegen
    "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
    Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

    Kommentar

    • Furioso-Fan
      • 12.08.2004
      • 10945

      #3
      Der Hund ist gemeldet.
      Die Frage ist doch, ob das mehrfache Stellen mit Knurren und Zähnefletschen und Bedrohen eben schon als Übergriff gilt.

      Kommentar

      • living doll
        • 30.05.2005
        • 2180

        #4
        Bei einem kleinen Hund wird man wohl nie auf Notwehr plädieren können.
        Ich würde einen Wasserschlauch oder einen Eimer Wasser oder meinetwegen auch eine Wasserpistole vorziehen.
        Kläffende kleine Tölen sind in der Regel feige und leicht einzuschüchtern.
        Solch einen Hund mit Absicht zu töten - dafür muss man geschaffen sein...
        "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
        Vorwärts aber ist alles." R. Binding

        Kommentar


        • #5
          Denk' dran, ihn dann erst in Buttermilch einzulegen

          Schießen - nur können ist die eine Sache. Dürfen die andere. Ich bezweifle, daß Du ihn aus Notwehr erschießen darfst. Wenn er Dich aber nachgewiesenermaßen angreift und ihm dabei was passiert, fällt das ganz sicher unter Notwehr. Je nach Größe des Hundes sollte aber auf jeden Fall ein Zeuge dabeisein, denn kaum jemand wird Dir abnehmen, daß Du einem Chihuahua leider aus Notwehr das Genick brechen mußtest, da ein Hund im Handtaschenformat kaum lebensbedrohlich für Dich sein dürfte.

          Mach's doch anders. Laß das filmen, wie der Hund versucht, Dich zu stellen und schick' das dem Ordnungsamt. Sollen die dem Hundehalter entsprechende Auflagen machen und Du packst Dir eine günstige Videokamera in die Tasche, mit der Du sofort "draufhalten" kannst, wenn der Hund Dich trotzdem wieder angeht.

          Kommentar

          • King George
            • 05.02.2008
            • 1617

            #6
            so weit mir das bekannt ist, zählt das stellen noch nicht als bedrohung. schon gar nicht auf privatgrund (da ihr euch den hof ja teilt, ist es ja auch sein grund)

            aber wenn es gemeldet wird, muss der hund zum wesenstest (und so wie ich das einschätze wird er den nicht bestehen, dann wird leinenzwang und ein maulkorb bekommen.....
            "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
            Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

            Kommentar

            • Furioso-Fan
              • 12.08.2004
              • 10945

              #7
              Zitat von living doll Beitrag anzeigen
              Bei einem kleinen Hund wird man wohl nie auf Notwehr plädieren können.
              Ich würde einen Wasserschlauch oder einen Eimer Wasser oder meinetwegen auch eine Wasserpistole vorziehen.
              Kläffende kleine Tölen sind in der Regel feige und leicht einzuschüchtern.
              Solch einen Hund mit Absicht zu töten - dafür muss man geschaffen sein...
              Nach 5 kaputten Brustwirbeln bin ichs dann leider...
              Größe ist halt so dieser typische Mischling, auf jeden Fall keine Fußhupe ala Chihuahua.
              Mit dem Filmen ist gut und schön, nur brauch ich meine Hand für Mistgabel, Besen oder sonst was
              Nein, der Hund hat auf meinem grundstücksteil nicht verloren, das ist mit dem Vermieter auch so abgesprochen, und sie ist schon mehrfach aufgefordert worden, ihren Hund entsprechend anzuleinen oder bei sich zu behalten.

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              • King George
                • 05.02.2008
                • 1617

                #8
                dann mach ne anzeige beim ordnungsamt!

                und bis es was gebracht hat, ist pfefferspray auch ne gute sache.....
                "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
                Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

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                • living doll
                  • 30.05.2005
                  • 2180

                  #9
                  Man könnte vielleicht auch versuchen, sich mit dem Hund anzufreunden.
                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                  Kommentar

                  • Furioso-Fan
                    • 12.08.2004
                    • 10945

                    #10
                    Deswegen frage ich ja, wann es Notwehr ist.
                    Ich werde das noch mal in einem Jägerforum einstellen.

                    Kommentar

                    • Furioso-Fan
                      • 12.08.2004
                      • 10945

                      #11
                      Zitat von living doll Beitrag anzeigen
                      Man könnte vielleicht auch versuchen, sich mit dem Hund anzufreunden.
                      Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein solcher hund "anfreundbar" ist? Wie ungefährlich?

                      Kommentar

                      • King George
                        • 05.02.2008
                        • 1617

                        #12
                        ich glaube, so sehr es du dir auch wünschst: du wirst ihn auch in notwehr auch nicht schiessen dürfen.....

                        (kenne das gefühl nur zu gut......... die töle meines nachbarn geht auch auf mich los, wenn ich mit pferd da lang will)
                        "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
                        Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

                        Kommentar

                        • Furioso-Fan
                          • 12.08.2004
                          • 10945

                          #13
                          Gut, daß man für die Mistgabel noch keinen Waffenschein braucht. Damit fühle ich mich recht sicher, da er dann rechtzeitig stopt, bevor das Ding im Hals steckt.

                          Kommentar

                          • Bilgona
                            • 12.02.2008
                            • 648

                            #14
                            ach ja, der arme Hund. wahrscheinlich hatte er eine schlimme Welpenzeit. irgendwo ist ja auch mal schluss. vielleicht musst du mit der mistgabel wirklich mal zustechen. wenn er das übersteht, wird er seine lektion vielleicht gelernt haben. aber drauf achten, dass du einen zeugen hast (hund hat dich angegriffen). wenn du vorher mal eine anzeige gemacht hast, ist der "problem-hund" auch schon "bekannt".
                            wünsche dir auch viel glück. und lass dir deine angst (?) nicht anmerken.

                            Kommentar

                            • Bilgona
                              • 12.02.2008
                              • 648

                              #15
                              ach nochwas. du wirst wohl schwer erklären können, dass du immer mit einer waffe in der tasche bei den pferden bist. und notwehr, dann wird der hund dich vllt erstmal gebissen haben müssen, also es wirklich akut sein müssen. aber ein messer, um strohbänder zu zerschneiden, hat man schon eher dabei. wenn er dir in die wade beisst... aber wie gesagt, ich schätze, dass er dich "beissen muss", um auf notwehr zu setzen. und ob du das "zulassen" / riskieren möchtest... ?

                              Kommentar

                              • rococo
                                • 31.05.2007
                                • 231

                                #16
                                statt einer knarre würde ich lieber ein hundeabwehrgerät in der tasche haben. zb.: http://www.dazer2.de/dazer.htm
                                mit so einem ding bin ich früher, als ich noch sportlich und jung war, durch die lande gelaufen. gerade beim laufen verbeissen sich gerne freie köter in waden. da hat mir dieses gerät wirklich geholfen und manch ein potentieller beisser hat jaulend das weite gesucht.
                                was noch toll an dem gerät ist: wenn man dan knopf in der tausche drückt, sieht nicht mal wer, dass man seinen köter quält.

                                Kommentar

                                • living doll
                                  • 30.05.2005
                                  • 2180

                                  #17
                                  Kauf doch einfach mal ein Paket Hundekekse und wirf ihm mal so einen Keks vor die Füße.
                                  Erstmal ohne Ansprache.
                                  Wenn er es nimmt, dann kannst Du den Hund garantiert in kurzer Zeit dazu bringen, Dich freundlich zu begrüßen.
                                  Wenn es es nicht nimmt, würde ich zu kleinen Stückchen Fleischwurst tendieren.
                                  Erstmal um Deine Anwesenheit positiv zu belegen.
                                  Schließlich ist es ja auch "sein" Gelände, wenn es ein gemeinsam genutzter Hof ist.

                                  Meinst Du denn, er würde Dich tatsächlich angreifen und beißen?
                                  Oder steht er da nur und kläfft?

                                  Achte darauf, dass Du Selbstsicherheit und keine Angst ausstrahlst, aber beachte ihn nicht weiter.
                                  Einen Keks zuwerfen und fertig.
                                  Wenn er den Keks nimmt, dann kannst Du ihn auch ansprechen.
                                  Seinen Namen in freundlichem Tonfall und wieder einen Keks.
                                  Und dann gehen.

                                  So bringen auch Briefträger Hunde dazu, freundlich zu sein.
                                  Bei uns hat das bei fast allen geklappt (sehr zu meinem Missfallen - ich dachte, meine Hunde wären nicht bestechlich).
                                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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                                  • #18
                                    Leider gibt es auch immer wieder bestimmte Hunde, die bestimmte Leute nicht leiden mögen. Der Hund meiner Eltern hatte sich auch in eins der Reitermädels verguckt, die durfte allein nicht mal aufs Klo, geschweige denn wieder runter. Und das Grundstück betreten, wenn meine Eltern nicht da waren, schon mal gar nicht. Mit allen anderen ist dieser Hund (Dalmatiner) sehr verträglich, es ist auch nie was vorgefallen mit dem Mädel (treten, erschrecken o.Ä.)
                                    Da half auch kein Hundekeks, den hat er schlicht nicht genommen, wenn er von ihr kam.

                                    Zwiebel der T... ordentlich eins mit der Forke über, wenn er dich wieder stellt, und versuch, keine Angst zu zeigen. Dann lieber wütend werden. Hat bei dem bissigen Sheperd meiner Freundin gut funktioniert. Die geht jetzt unters Sofa, wenn ich zu Besuch bin. Aber sie knurrt mich nicht mehr an.

                                    Kommentar

                                    • Furioso-Fan
                                      • 12.08.2004
                                      • 10945

                                      #19
                                      Das mit dem Keks werde ich probieren. Wenn es nicht hilft, habe ich ja die Mistgabel in der Hinterhand.
                                      Der Hund hasst mich. Der sieht mich, egal ob am Fenster, hinterm Gartenzaun oder eben sobald er freigelassen wird, und dann los. heute morgen hatte ich ihm den Rücken gekehrt, war nämlich am Hofkehren, und zack war er hinter mir. Wobei es nicht sein Hof ist. Im garten würde ich das verstehen, aber da gehe ich ja nicht hin.

                                      Kommentar

                                      • newbie
                                        • 27.02.2008
                                        • 2981

                                        #20
                                        Ich würde ihn wohl wenn er mich so angehen würde mit der Schippe erschlagen.
                                        Ich meine, wenn er auf dich zurennt und beißen will und du haust vor lauter Schreck und Angst mit der Schippe auf seinen Schädel, dann wird dir keiner was Anderes nachweisen können.

                                        Und selbst wenn, gilt das Töten eines Hundes höchstens als Sachbeschädigung.

                                        Mit so einem unerzogenen Stück hätte ich auch kein Mitleid. Ich liebe Hunde, aber bei sowas sehe ich einfach nur rot.
                                        Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

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                                        Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
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