Habe mal folgende Geschichte zu erzählen und hoffe auf Eure Meinungsäußerung.
Passiert in diesen Tagen in unserem Stall.
Mann in den Mitte30igern will reiten lernen (null Ahnung von Pferden)und kauft sich trotz eingehender Beratung meinerseits und der Stallbesitzerin nach einer Reitstunde an der Longe eine nette, aber heftige 11j.Stute. Ließ sich nicht abbringen. Pferd natürlich total ungeeignet, Mein Mann hat die Stute einpaarmal geritten, wurde auch ruhiger, aber trotzdem kein Anfängerpferd. Mit Reitbeteiligungsmädchen (20j.) ging es recht gut.
Haben die Stute auf Wunsch und im Beisein des Besitzers auch einmal freispringen lassen. Sprang zwar, aber sehr hektisch, ohne Rücken und zu ihrer Schonung ca. 70-80cm hoch.
Pferd wurde dann übers Internet vom Besitzer angeboten. In der Verkaufanzeige im Netz stand dann Freispringen locker 1,60m und ausbaufähig. Dies nur zur Info.
So nun ist das Pferd auch vorige Woche als Freizeitpferd verkauft worden,
gestern der Hilferuf des ex.Besi. Die Käufer hätten angerufen, Pferd hat auf 3 Beinen Strahlfäule und geht daraufhin lahm. Wollen reklamieren.
Er will sie natürlich nicht zurückhaben. Fühlt sich im Recht und will aber meinen Rat.
Meiner Meinung ist es so. Es wurde keine Verkaufuntersuchung gemacht, wo hätte drinstehen können, das das Pferd Strahlfäule hat und trotzdem mitgenommen wurde. Er kann nicht beweisen, das das Pferd es in dieser einen Woche bei den neuen Besis bekommen hat und nicht schon vorher hatte. Er muß sie zurücknehmen, oder eine Teilrückzahlung leisten.
Achja bezahlt hat er 3500,-€ bekommen hat er jetzt 2500,-€.
Was meint Ihr ?
Passiert in diesen Tagen in unserem Stall.
Mann in den Mitte30igern will reiten lernen (null Ahnung von Pferden)und kauft sich trotz eingehender Beratung meinerseits und der Stallbesitzerin nach einer Reitstunde an der Longe eine nette, aber heftige 11j.Stute. Ließ sich nicht abbringen. Pferd natürlich total ungeeignet, Mein Mann hat die Stute einpaarmal geritten, wurde auch ruhiger, aber trotzdem kein Anfängerpferd. Mit Reitbeteiligungsmädchen (20j.) ging es recht gut.
Haben die Stute auf Wunsch und im Beisein des Besitzers auch einmal freispringen lassen. Sprang zwar, aber sehr hektisch, ohne Rücken und zu ihrer Schonung ca. 70-80cm hoch.
Pferd wurde dann übers Internet vom Besitzer angeboten. In der Verkaufanzeige im Netz stand dann Freispringen locker 1,60m und ausbaufähig. Dies nur zur Info.
So nun ist das Pferd auch vorige Woche als Freizeitpferd verkauft worden,
gestern der Hilferuf des ex.Besi. Die Käufer hätten angerufen, Pferd hat auf 3 Beinen Strahlfäule und geht daraufhin lahm. Wollen reklamieren.
Er will sie natürlich nicht zurückhaben. Fühlt sich im Recht und will aber meinen Rat.
Meiner Meinung ist es so. Es wurde keine Verkaufuntersuchung gemacht, wo hätte drinstehen können, das das Pferd Strahlfäule hat und trotzdem mitgenommen wurde. Er kann nicht beweisen, das das Pferd es in dieser einen Woche bei den neuen Besis bekommen hat und nicht schon vorher hatte. Er muß sie zurücknehmen, oder eine Teilrückzahlung leisten.
Achja bezahlt hat er 3500,-€ bekommen hat er jetzt 2500,-€.
Was meint Ihr ?

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