@Bina1 Wieso sollte es keine Eigentumsurkunde geben?
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Ich muss dich da entäuschen, alles was z.B. die FN ausstellt hat keine Rechtsgültigkeit. Der Kaufvertrag ist das entscheidende.
Ich würde chippen lassen und die Nummer in den Kaufvertrag schreiben, fertigSei freundlich zu den Unfreundlichen, sie benötigen es am meissten.
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Der Paß dient zur Identifizierung. Darum muß auch ein TA oder Brennbeauftragter das Diagramm mit den Abzeichen ausfüllen, das kann man nicht selbst erledigen. Und wenn eine dazu berechtigte Stelle, wozu die FN sicher gehört, einen Paß ausstellt, dann hat der auch Rechtsgültigkeit. Das Pferd bekommt eine Lebensnummer und Paß und Pferd gehören dann zusammen. Sicherer ist dann die Chipvariante. Darum wird dieser auch für Pferde, die nicht durch einen Brand identifizierbar sind, ab Juli 2009 zur Pflicht. Bitte nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.
Der Kaufvertrag ist zum E-Paß beantragen völlig nebensächlich.
Daher ist es auf jeden Fall besser, wenn der Verkäufer schon einen Paß anfertigen läßt, den auf was will man sich in einem Kaufvertrag den beziehen .....: Verkaufe: Lotte oder Hotte, braun mit weiße Beene....
Das hat dann keine Rechtsgültigkeit, weil das Pferd nicht identifizierbar ist.Zuletzt geändert von Riesoll; 27.10.2008, 17:15.
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Bitte nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.
Der E Pass ist kein Eigentumsbeleg und hat vor Gericht keine Rechtsgültigkeit.Sei freundlich zu den Unfreundlichen, sie benötigen es am meissten.
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Aber warum fertigt die FN eine Ergentumurkunde aus, gleiches Format wie vom Zuchtverband, wenn dieser keine rechtsgültigkeit hat - ich rede hier nicht vom Equidenpass (da steht ja auf der ersten Seite dass es kein Eigentumsbeleg ist).
Rechtlich (also im juristischen Sinne) wird ja auch zwischen Eigentümer und Besitzer unterschieden, daher ist der Eintrag als Besitzer im Equidenpass nicht rechtsgültig in diesem Sinne.
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Der Paß gibt keine Auskunft über den Eigentümer, das ist wohl richtig, weil die Eintragung im Paß wohl nur für Wettkampfzwecke dient, die Eigentumsurkunde gibt Auskunft, wie der Name schon sagt, über das Eigentum. Wer diese besitzt, in dessen Eigentum steht das Pferd. E-Paß und Eigentumsurkunde gehören zusammen und sind zusammen beim Verkauf mitzugeben. Dort ist aber der Besitzer nicht vermerkt. Somit gibt es in jedem Fall zum E-Paß eine Eigentumsurkunde und ich kann da beim besten Willen nicht nachvollziehen, was hier nicht rechtsgültig sein soll. Bitte mal erklären.
Es ging ja eingangs darum, ob nun eine Eigentumsurkunde zum Paß ausgestellt wird und dass ist doch in jedem Fall so. Wie gesagt, ein Pferd bzw. Fohlen ohne Paß und Eigentumsurkunde braucht ja eigentlich auch keinen Kaufvertrag, weil dieses nicht identifiziert werden kann. Und das kann, bei evtl. "Garantieansprüchen" dann auch nach hinten los gehen, darum sind diese Pferde auch wohl immer etwas preiswerter - aber wenn der Käufer auch mehr zahlt - naja, muß jeder selbst wissen.
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Reicht dir ein fünfjähriger Rechtsstreit? Den habe ich hinter mir, da der Zuchtverband 2 Eigentumsurkunden ausgestellt hat. Das Ding ist vor Gericht nichts Wert, der Kaufvertrag zählt und das Pferd solltest du haben.Sei freundlich zu den Unfreundlichen, sie benötigen es am meissten.
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Zitat von CoFan Beitrag anzeigen@Riesoll Der Pferdepass ist ein gültiges (vorgeschriebenes) Dokument zur Identifikation des Pferdes, muss auch immer beim Pferd sein.
ABER er sagt aber nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Ich denke das war gemeint.
Über die Eigentumsverhältnisse gibt der KV Auskunft. Ein RA hat mir mal gesagt, gibt es keinen KV, dann ist im Zweifelsfall derjenige Eigentümer, der die Eigentumsurkunde in der Hand hält
Aber, wie heisst´s so schön? 2 RAs, 3 Meinungen
Als ich vor Jahren mein erstes Pferd gekauft habe, da war das noch vor E-Pass und E-kunde. Wir hatten nur den Kaufvertrag, in dem das Pferd genau beschrieben war (incl. Brandzeichen, Abzeichen etc.) und dann den Deckschein. Mehr nicht.
Als dann die ganze Chose mit E-Pass & Co. kam, habe ich den Deckschein und eine Kopie des KVs an den Zuchtverband geschickt, bezahlt (!) und dann zuerst den E-Pass und dann als Einschreiben (!!) die E-kunde geschickt bekommen.
Zitat von Bina1da der Zuchtverband 2 Eigentumsurkunden ausgestellt hat
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Hier wird es glaube ich ganz gut erläutert.
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