Ich habe eine Frage zum derzeitigen Stand im Pferdeverkaufsrecht.
Wenn ein Privatmann/frau ein Pferd mit Kaufvertrag verkauft,kann er/sie sich durch einen Passus,wie zbsp."der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel" von jeglicher Gewährleistung freisprechen,oder ist dies rechtlich nicht möglich?Gibt es noch ein "gekauft wie gesehen"?
Ich habe gehört,das ein kompletter Gewährleistungsausschluss auch unter Privatleuten rechtlich nicht möglich ist.Was passiert,wenn solch ein Vertrag jedoch nun vorliegt? Ist er unwirksam?
Also unterliegt ein Privatverkäufer auch grundsätzlich einer gewissen Gewährleistungspflicht,und wenn ja,wie lange?
Wie sind die derzeitigen Verjährungsfristen,bzw. die Beweislast?
Was passiert in so einem Fall,wenn nach dem Verkauf/Kauf eines Reitpferdes ein erheblicher gesundheitlicher Mangel festgestellt wird (der das Pferd in seiner Nutzungsbestimmung dauerhaft einschränkt),welcher in der AKU nicht eroiert werden konnte,zbsp. weil entsprechende Rö-Bilder nicht angefertigt wurden?
Unter welchen Bedingungen kann der Käufer das Pferd wandeln bzw. rückwirkend vom Kauf zurücktreten?
Wenn ein Privatmann/frau ein Pferd mit Kaufvertrag verkauft,kann er/sie sich durch einen Passus,wie zbsp."der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel" von jeglicher Gewährleistung freisprechen,oder ist dies rechtlich nicht möglich?Gibt es noch ein "gekauft wie gesehen"?
Ich habe gehört,das ein kompletter Gewährleistungsausschluss auch unter Privatleuten rechtlich nicht möglich ist.Was passiert,wenn solch ein Vertrag jedoch nun vorliegt? Ist er unwirksam?
Also unterliegt ein Privatverkäufer auch grundsätzlich einer gewissen Gewährleistungspflicht,und wenn ja,wie lange?
Wie sind die derzeitigen Verjährungsfristen,bzw. die Beweislast?
Was passiert in so einem Fall,wenn nach dem Verkauf/Kauf eines Reitpferdes ein erheblicher gesundheitlicher Mangel festgestellt wird (der das Pferd in seiner Nutzungsbestimmung dauerhaft einschränkt),welcher in der AKU nicht eroiert werden konnte,zbsp. weil entsprechende Rö-Bilder nicht angefertigt wurden?
Unter welchen Bedingungen kann der Käufer das Pferd wandeln bzw. rückwirkend vom Kauf zurücktreten?
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