privater Pferdeverkauf

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  • marquisa
    • 08.02.2006
    • 3410

    privater Pferdeverkauf

    Ich habe eine Frage zum derzeitigen Stand im Pferdeverkaufsrecht.

    Wenn ein Privatmann/frau ein Pferd mit Kaufvertrag verkauft,kann er/sie sich durch einen Passus,wie zbsp."der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel" von jeglicher Gewährleistung freisprechen,oder ist dies rechtlich nicht möglich?Gibt es noch ein "gekauft wie gesehen"?

    Ich habe gehört,das ein kompletter Gewährleistungsausschluss auch unter Privatleuten rechtlich nicht möglich ist.Was passiert,wenn solch ein Vertrag jedoch nun vorliegt? Ist er unwirksam?
    Also unterliegt ein Privatverkäufer auch grundsätzlich einer gewissen Gewährleistungspflicht,und wenn ja,wie lange?
    Wie sind die derzeitigen Verjährungsfristen,bzw. die Beweislast?

    Was passiert in so einem Fall,wenn nach dem Verkauf/Kauf eines Reitpferdes ein erheblicher gesundheitlicher Mangel festgestellt wird (der das Pferd in seiner Nutzungsbestimmung dauerhaft einschränkt),welcher in der AKU nicht eroiert werden konnte,zbsp. weil entsprechende Rö-Bilder nicht angefertigt wurden?

    Unter welchen Bedingungen kann der Käufer das Pferd wandeln bzw. rückwirkend vom Kauf zurücktreten?
    Zuletzt geändert von marquisa; 14.09.2008, 11:10.
  • Alcalarena
    • 28.11.2005
    • 1537

    #2
    Ein Privatverkäufer kann eine Gewährleistung schriftlich ausschließen.

    Dies gilt nicht mehr, wenn Arglist, Täuschung oder Vorsatz vorliegen. Beispiel: Man verkauft das Pferd als gesund und der Käufer bringt in Erfahrung, daß das Pferd schon häufiger krank war.

    Wobei man vorsichtig sein muß, ob man wirklich noch Privatmann ist. Sobald die Gerichte davon ausgehen, daß man mehr Sachverstand als der Käufer hat, kann man gewerblich sein. Da reicht es aus, regelmäßig für andere Pferde im Internet zu inserieren (müssen nicht die eigenen sein), man arbeitet als Tierarzthelferin oder verkauft eben regelmäßig Pferde, etc. Ein Unternehmen im Sinne des Finanzamtes muß dazu nicht bestehen.
    http://www.pferdezucht-beuke.de

    Kommentar

    • marquisa
      • 08.02.2006
      • 3410

      #3
      tja,in dem vorliegenden fall ist es ein wenig problematischer.

      das pferd (kauf fand vor ca. 10 wochen statt) hat einen gesundheitlichen mangel,welches ihn als reitpferd dauerhaft unbrauchbar macht (von tierärztlicher seite im nachhinein diagnostiziert).ob dies dem verkäufer zum zeitpunkt des verkaufes bekannt war,oder nicht,unterliegt der spekulation.

      der verkäufer (privat!) hat in seinem kaufvertrag jegliche mängelhaftung seinerseits ausgeschlossen,"soweit dies gesetzlich zulässig ist..."

      was ist gesetzlich in diesem fall zulässig?

      leider kann ich den fall nicht öffentlich breittreten,da es sich um den kauf einer freundin handelt und der verkäufer noch nicht kontaktiert wurde,d.h es wurde noch kein antrag auf reklamation gestellt.

      wahrscheinlich sollte man den fall direkt einem anwalt übergeben.
      vielleicht hat jemand vorab aber schon ähnliche erfahrungen gemacht?
      Zuletzt geändert von marquisa; 14.09.2008, 11:40.

      Kommentar

      • ponypower
        • 13.07.2005
        • 2441

        #4
        ich kenne einen sehr ähnlich gelagerten fall. da war die mängelhaftung auch ausgeschlossen worden. da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der mangel dem verkäufer bekannt gewesen sein muss, war dieser damit leider aus dem schneider.

        Kommentar

        • living doll
          • 30.05.2005
          • 2180

          #5
          Tritt in einem solchen Fall nicht der Tierarzt mit einer fehlerhaften oder unvollständigen AKU ein?
          Oder war zu dem Zeitpunkt absolut nichts zu entdecken, was das Pferd unbrauchbar machen könnte?

          Wenn der Tierarzt etwas gefunden hat und es fälschlicherweise als unbedenklich eingestuft hat, ist er haftbar.
          Wenn der Tierarzt bei der klinischen Untersuchung etwas gefunden hat, was besser röngenologisch abgeklärt gehört hätte, ist der Käufer eben selbst schuld, wenn er die Röntgenbilder nicht hat anfertigen lassen.

          Ich glaube nicht, dass man in diesem Fall an den privaten Verkäufer herantreten könnte.
          Ich als tatsächlich ahnungsloser Verkäufer würde da jedenfalls nichts von wissen wollen!
          Zuletzt geändert von living doll; 14.09.2008, 13:04.
          "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
          Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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