Auftraggeber AKU

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  • ohle
    • 11.10.2025

    Auftraggeber AKU

    Welchen Unterschied macht es, rechtlich gesehen, wer (Verkäufer oder Käufer) eine AKU in Auftrag gibt?

    Ich habe mein Verkaufspferd untersuchen lassen, doch die Interessenten wollen unbedingt selbst eine AKU veranlassen - die ich aber bezahlen soll, da der vereinbarte Verkaufspreis ja eine Untersuchung beeinhalte. Das habe scheinbar rechtliche Gründe.
  • sahen
    • 11.10.2005
    • 1044

    #2
    Ist eine frage der Haftpflicht des TA. Der haftet ja dem Auftraggeber gegen Schäden. Wenn der Verkäufer der AG ist und der TA etwas übersieht, was eventuell nicht zum Kauf geführt hätte, ist ja dennoch dem Auftraggeber kein Schaden entstanden. Deswegen gilt die alte Regel: Wem das Pferd am Ende gehört, der sollte auch AG der AKU sein.

    Wer sie bezahlt, ob Du den Preis von der AKU vom Kaufpreis abziehst, ist Deine Sache und Verhandlungsgeschick. Da würde ich mich aber vorher explizit erkundigen, was Dein TA dafür genommen hätte und auch nur das zum Abzug bringen.
    www.lohmann-hannoveraner.de

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    • #3
      Aha... reicht es, wenn wir im Vertrag festhalten, dass der Käufer AG war, ohne eine 2. AKU gemacht zu haben?

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      • sahen
        • 11.10.2005
        • 1044

        #4
        Verstehe ich jetzt nicht. Warum 2. AKU? Ist denn das Pferd getüvt? Wenn Du das vorher machen liesest, musst Du im Vertrag festhalten, dass der Käufer das Ergebnis der AKU als mit grundlegend zum Kauf führend betrachtet. Mein TA hat erklärt, dass in diesem Fall eben sozusagen seine Haftung vom Auftraggeber auf den Käufer übergeht. Ist ja oft so, dass man ein Pferd tüven lässt, bevor man es anbietet. Die rechtlich sicherere Geschichte ist aber wohl die, dass der neue Besitzer schon im Protokoll der AKU der Auftraggeber ist.
        www.lohmann-hannoveraner.de

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        • #5
          Ich habe das Pferd vorher schon tüven lassen, weil ich danach auch den Preis mitangesetzt habe (Röntgenklasse glatte Eins). Habe die Kosten natürlich übernommen, sie sind im Preis nun inklusive. Die Interessenten möchten nun aus rechtlichen Gründen eine 2. AKU machen lassen. Da ich gesagt habe, der Tüv sei im Preis mit drin, wollen sie, dass ich das bezahle.
          Das muss ich natürlich nicht machen, ich möchte aber unbedingt dass diese Leute das Pferd kaufen, da die Tochter sehr gut reitet. Nun frage ich mich eben, ob eine 2. AKU aus rechtlichen Gründen notwendig ist, oder ob es auch anders geht, sodass die Leute zufrieden sind.

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          • sahen
            • 11.10.2005
            • 1044

            #6
            Wofür eine zweite AKUß Sie können sich doch die AKU-Protokolle und Röntgenbilder aushändigen lassen, wenn sie Deinem TA nicht trauen, und sie vom eigenen TA begutachten lassen (deswegen lass ich AKU-Röntgen nur noch dort machen, wo es digital geht, da kann ich die Bilder als E-Mail-Anhang schicken). Aber eine zweite AKU? Innerhalb welcher Zeit? das ist in meinen Augen eine eher unbillige Forderung.
            www.lohmann-hannoveraner.de

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            • #7
              Deshalb die eröffnung dieses Themas.
              Ich habe auch nicht ganz verstanden, warum sie auf eine eigene AKU bestehen, wollte mir aber nicht die Blöße geben nachzufragen.
              Ich habe das Pferd vor 4 Wochen tüven lassen, im Protokoll steht nun aber leider, dass ich der Auftraggeber der Untersuchung bin. Das ist scheinbar ihr Problem. Ich dachte, man kann das vielleicht im Vertrag irgendwie regeln, dass das Anspruchsrecht auf den neuen Besitzer übergeht oder so.
              Es gibt keinen Streit und nichts, ich wollte einfach nur verstehen, warum es aus rechtlicher Sicht ein Problem für die Käufer geben kann, wenn im Protokoll der Verkäufer als Auftraggeber angegeben ist.

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              • zuckerschnute
                PREMIUM-Mitglied
                • 21.01.2007
                • 3953

                #8
                Ich sehe kein rechtliches Problem. Es sei denn die Leute wollen Schadensersatzansprüche gegen den TA oder die Klinik wegen einer fehlerhaften Untersuchung geltend machen. Das ist natürlich einfacher, wenn sie die AKU selbst in Auftrag geben. Halte ich aber für Schwachsinn...

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                • sahen
                  • 11.10.2005
                  • 1044

                  #9
                  Na, dann drück ich Dir mal die Daumen, dass es sich auch ohne zweite AKU zu Deinen Gunsten regelt.
                  www.lohmann-hannoveraner.de

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                  • #10
                    Das hoff ich auch. Aber ich möchte die Leute haben. Super sympathisch und tolles Talent das Mädel...

                    Kommentar

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