Welchen Unterschied macht es, rechtlich gesehen, wer (Verkäufer oder Käufer) eine AKU in Auftrag gibt?
Ich habe mein Verkaufspferd untersuchen lassen, doch die Interessenten wollen unbedingt selbst eine AKU veranlassen - die ich aber bezahlen soll, da der vereinbarte Verkaufspreis ja eine Untersuchung beeinhalte. Das habe scheinbar rechtliche Gründe.
Ich habe mein Verkaufspferd untersuchen lassen, doch die Interessenten wollen unbedingt selbst eine AKU veranlassen - die ich aber bezahlen soll, da der vereinbarte Verkaufspreis ja eine Untersuchung beeinhalte. Das habe scheinbar rechtliche Gründe.
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