Nabelbruch vom Verkäufer nicht angegeben

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  • Chiara
    • 23.09.2004
    • 51

    Nabelbruch vom Verkäufer nicht angegeben

    Folgendes Problem:
    Jungpferd gekauft mit Nabelbruch, Verkäufer hat dies beim Kauf nicht angegeben.

    Wer muss die Kosten für die OP und Nachbehandlung übernehmen?
    (aufgrund der Qualität soll das Pferd nicht gegen Erstattung aller bisher entstandener Kosten zurückgegeben werden)

    Stellt dies später (nach erfolgreicher OP) eine Wertminderung dar?

    Muss viel später, sagen wir mal im Reitpferdealter natürlich nach erfolgreicher OP, bei eventuellem Verkauf dies auch dem Käufer mitgeteilt werden?
    (Chip-OP´s muss man ja auch angeben, auch wenn auf den Röntgenbildern nichts mehr zu sehen ist, oder liege ich da falsch?)

    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe!
  • Chiara
    • 23.09.2004
    • 51

    #2
    Ach ja, der Kauf liegt keine 2 Monate zurück und erfolgte von privat.

    Kommentar

    • ponypower
      • 13.07.2005
      • 2441

      #3
      Ein Nabelbruch stellt überhaupt eine Qualitätsminderung dar, weil es ein Symptom einer vorliegenden Bindegewebsschwäche des Pferdes ist. Und diese Bindegewebsschwäche begrenzt sich ja nicht nur auf den Nabel.
      Do dürfen Pferde mit Nabelbruch eigentlich auch nicht in die Zucht. Das Thema war hier letztens schon mal.

      Das Verschweigen des Nabelbruchs war arglistige Täuschung des Verkäufers. Er muß auf jeden Fall alle Kosten, die in Zusammenhang mit der OP stehen, übernehmen. Ich weiß allerdings nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn der Verkäufer sagt, er würde in diesem Fall das Pferd zurücknehmen. Ob euer Anspruch auf Übernahme der Kosten dann immer noch besteht.



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      • Chiara
        • 23.09.2004
        • 51

        #4
        Zitat von [b
        Zitat[/b] ]Ein Nabelbruch stellt überhaupt eine Qualitätsminderung dar, weil es ein Symptom einer vorliegenden Bindegewebsschwäche des Pferdes ist.
        Ja das habe ich auch gehört, aber es kann ja auch durch schlechte Nagelhygiene entstehen oder wenn bei der Geburt ein zu starker Zug auf die Schnur ausgeübt wird...dann hat das doch nichts mehr mit Bindegewebsschäche zu tun?
        Auch schreibt Kareen, in einem Thread:
        Zitat von [b
        Zitat[/b] ]Also Nabelbruch=Bindegewebsschwäche kann man so nicht sagen. Es ist nicht so, dass da Gewebe angelegt ist, was dann irgendwie reißt oder nachgibt. Vielmehr handelt es sich um eine embryologisch nicht ganz geschlossene 'Lücke' in der Bauchdecke. Erblich ja, das ist nachgewiesen, daher ist der Zuchtausschluss von Merkmalsträgern schon sehr sinnvoll. Bindegewebsschwäche nein.

        Kommentar

        • Chiara
          • 23.09.2004
          • 51

          #5
          Zitat von [b
          Zitat[/b] ]Ich weiß allerdings nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn der Verkäufer sagt, er würde in diesem Fall das Pferd zurücknehmen. Ob euer Anspruch auf Übernahme der Kosten dann immer noch besteht.
          Da bin ich mir auch nicht sicher......Würde ja bedeuten, dass ich wenn ich ihn behalten will und es hart auf hart kommt, die Doofe bin die zahlt.....

          Kommentar

          • ponypower
            • 13.07.2005
            • 2441

            #6
            Zitat von [b
            Zitat[/b] (Chiara @ Juli 17 2006,17:58)]
            Zitat von [b
            Zitat[/b] ]Ein Nabelbruch stellt überhaupt eine Qualitätsminderung dar, weil es ein Symptom einer vorliegenden Bindegewebsschwäche des Pferdes ist.
            Ja das habe ich auch gehört, aber es kann ja auch durch schlechte Nagelhygiene entstehen oder wenn bei der Geburt ein zu starker Zug auf die Schnur ausgeübt wird...dann hat das doch nichts mehr mit Bindegewebsschäche zu tun?
            Auch schreibt Kareen, in einem Thread:
            Zitat von [b
            Zitat[/b] ]Also Nabelbruch=Bindegewebsschwäche kann man so nicht sagen. Es ist nicht so, dass da Gewebe angelegt ist, was dann irgendwie reißt oder nachgibt. Vielmehr handelt es sich um eine embryologisch nicht ganz geschlossene 'Lücke' in der Bauchdecke. Erblich ja, das ist nachgewiesen, daher ist der Zuchtausschluss von Merkmalsträgern schon sehr sinnvoll. Bindegewebsschwäche nein.
            Diese Ansicht von Kareen verwundert mich etwas, da ein Nabelbruch in der Kinderheilkunde unumstritten als Bindegewebsschwäche des Nabelringes gilt.

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            • ponypower
              • 13.07.2005
              • 2441

              #7
              Zitat von [b
              Zitat[/b] (Chiara @ Juli 17 2006,18:01)]
              Zitat von [b
              Zitat[/b] ]Ich weiß allerdings nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn der Verkäufer sagt, er würde in diesem Fall das Pferd zurücknehmen. Ob euer Anspruch auf Übernahme der Kosten dann immer noch besteht.
              Da bin ich mir auch nicht sicher......Würde ja bedeuten, dass ich wenn ich ihn behalten will und es hart auf hart kommt, die Doofe bin die zahlt.....
              Bei verschwiegenen Mängeln hat der Käufer Anspruch auf Wandlung (das wäre Rückgabe) oder Nachbesserung (das wäre halt die OP). Juristisch abzuklären wäre halt die Frage, ob man auf der Nachbesserung bestehen kann oder ob man auch eine Wandlung akzeptieren muß. Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, der das weiß. Ich habe mich Gott sei Dank mit dieser Problematik bisher noch nicht eingehender besschäftigen müssen.

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              • Dori
                • 16.06.2002
                • 975

                #8
                Hast du dir das Fohlen den nicht angesehen als du ihn abgeholt hast, Nabelbruch kann man auch als laie erkennen, warum sollte es arglistige täuschung sein

                Kommentar

                • ponypower
                  • 13.07.2005
                  • 2441

                  #9
                  Zitat von [b
                  Zitat[/b] (Dori @ Juli 17 2006,18:36)]Hast du dir das Fohlen den nicht angesehen als du ihn abgeholt hast, Nabelbruch kann man auch als laie erkennen, warum sollte es arglistige täuschung sein
                  Es ist auf jeden Fall ein verschwiegener Mangel, der Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen.

                  Kommentar

                  • Chiara
                    • 23.09.2004
                    • 51

                    #10
                    Wenn es sich wirklich aufgrund einer Bindegewebsschäche, die nicht nur den Nabelring betrifft sondern das ganze Pferd, auch in Zukunft um eine erhebliche Wertminderung handelt, muss ich mir vielleicht doch überlegen ob ich ihn nicht zurückgeben sollte.
                    Und ich war so glücklich endlich einen so Guten gefunden zu haben....
                    Na in jedem Fall verspricht das viel Stress mit dem Züchter zu geben...


                    Weiß jemand was eine Nabelbruch-OP inklusive Vor- und Nachsorge kostet?



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                    • living doll
                      • 30.05.2005
                      • 2180

                      #11
                      Zitat von [b
                      Zitat[/b] (Dori @ Juli 17 2006,18:36)]Hast du dir das Fohlen den nicht angesehen als du ihn abgeholt hast, Nabelbruch kann man auch als laie erkennen, warum sollte es arglistige täuschung sein
                      DAS war auch meine erste Idee.
                      Ich hatte mal einen Schäferhund-Welpen mit Nabelbruch verkauft, da konnte man es nur sehen, wenn man den Hund auf den Rücken drehte.
                      Aber bei einem Fohlen sieht man es doch auf den ersten Blick.
                      "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                      Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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                      • Tati2210
                        • 16.03.2006
                        • 1576

                        #12
                        Denke auch das ein Nabelbruch zu sehen ist.Kann aber auch nachträglich geschehen sein!! Weil ich es bei einem 3-4Monaten schon gesehen habe das nichts war und mit 8Monaten hatte dieses Fohlen nen Nabelbruch(ist schon einige Jahre her,hat nie Probleme gemacht ,Pferd wurde damit normal geritten) .Frage ist wie schlimm ist es ?Wie groß?.Wenn es dir nicht gefällt gib es halt zurück,oder akzeptiere es und behalte das Fohlen.Vielleicht kann und will der Züchter ja auch einen Teil der Kosten(Hälfte?) übernehmen??Wenn nicht ist die Frage: Willst du es trotzdem halten ,weil es so gut und trotzdem günstig war?

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                        • vielePferde01

                          #13
                          Wenn in dem Vertrag steht "gekauft wie besehen", dann hätte der Käufer besser hingucken müssen, würde ich denken. Wenn der Käufer auch nicht speziell nachgefragt hat und ein Nabelbruch verneint wurde, kann ich mir nicht denken, dass es sich um arglistige Täuschung handelt. Arglist setzt bestimmte Dinge/Handlungsweisen im juristischem Sinne voraus, genau wie Fahrlässigkeit. So habe ich es irgendwann einmal gelernt.

                          Was ich jetzt nicht ganz an der forderung von Chaira verstehe: Die Vorteiles des Pferdes nutzen ja, aber ein Risiko übernehmen nein. Dafür habe ich nicht soooo viel Verständnis. Wenn man mit dem Risiko späterer Erkrankungen nicht leben kann und möchte, sollte man das Pferd ohne wenn und aber gegen den Kaufpreis zurückgeben. Ärger ist doch sonst in jedem Falle vorprogrammiert.
                          Ich als Verkäufer würde mich auf so einen Vorschlag nicht einlassen und ich denke, dass muss man auch nicht. Ich würde anbieten OP bezahlen (kommt darauf an wie Vertrag ausgestaltet war/ist und wie die Gespräche/Besichtigungen vorher abliefen). Würde das der Käufer nicht akzeptieren, würde ich Geld zurück anbieten. Man könnte nämlich auch formulieren, sonst ist der Verkäufer der Dumme, der ständig zahlt... Ich denke, gegen einen Wandlungsvorschlag kann ein Käufer auch nicht angehen. Meine persönliche Einstellung, aber ich bin kein Jurist.

                          An Stelle von Chiara würde ich zunächst einmal in Ruhe mit dem Verkäufer sprechen und ihn fragen was er zum Fall des Nabelbruches denkt. Dann in Ruhe nachdenken !
                          Wenn das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, mitsamt dem abgeschlossenem Vertrag und der Bescheinigung der tierärztlichen Untersuchung zu einem Fachanwalt gehen und mich entsprechend beraten lassen. Oft ist empfundene Gerechtigkeit ungleich geltendem Recht !
                          Es müssen ja nicht zuviele unnütze Kosten entstehen, daher vorher mit dem Verkäufer in Ruhe - ohne gleich Forderungen zu stellen - sprechen !



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                          • Chiara
                            • 23.09.2004
                            • 51

                            #14
                            Er hatte diesen Mangel schon vor den Kauf. Sichtbar war es (wie mir dummerweise erst im nachhinein auffällt), erwähnt wurde der Mangel in keinem Wort. Auch nicht auf Nachfrage nach bisherigen Erkrankungen (vor Zeugen).

                            Zitat von [b
                            Zitat[/b] ]Vielleicht kann und will der Züchter ja auch einen Teil der Kosten(Hälfte?) übernehmen??
                            Es geht nicht um wollen oder können.....muss er oder muss er nicht ist hier die Frage.

                            Im Vertrag steht nichts von "gekauft wie gesehen", auch nichts in Richtung eines Gewährleistungsausschlusses.
                            Da steht vielmehr: Habe Frau X ein gesundes Pferd Name Y verkauft. Ist mehr eine Quittung denn ein Kaufvertrag....

                            Zitat von [b
                            Zitat[/b] ]Was ich jetzt nicht ganz an der forderung von Chaira verstehe: Die Vorteiles des Pferdes nutzen ja, aber ein Risiko übernehmen nein. Dafür habe ich nicht soooo viel Verständnis. Wenn man mit dem Risiko späterer Erkrankungen nicht leben kann und möchte, sollte man das Pferd ohne wenn und aber gegen den Kaufpreis zurückgeben. Ärger ist doch sonst in jedem Falle vorprogrammiert.
                            Ich als Verkäufer würde mich auf so einen Vorschlag nicht einlassen und ich denke, dass muss man auch nicht.
                            --> Missverständniss! Ich will nur wissen ob es ein Risiko oder eine Wertminderung beim eventuellen Verkauf im Reitpferdealter gibt oder nicht, ich will nicht nachträglich den Kaufpreis drücken oder den Züchter zu irgendeiner Form der Risikoübernahme verpflichten.
                            Nur muss ich mir auch über das Risiko im Klaren sein, was ich mit der Entscheidung ihn zu behalten eingehe.

                            Zitat von [b
                            Zitat[/b] ]Ich würde anbieten OP bezahlen (kommt darauf an wie Vertrag ausgestaltet war/ist und wie die Gespräche/Besichtigungen vorher abliefen). Würde das der Käufer nicht akzeptieren, würde ich Geld zurück anbieten.
                            Genau das will ich ja von ihm.....entweder alle Kosten die im Rahmen der OP entstehen zahlen, oder aber Geld zurück (Kaufpreis plus aller bisher entstandenen Kosten).

                            Zitat von [b
                            Zitat[/b] ]An Stelle von Chiara würde ich zunächst einmal in Ruhe mit dem Verkäufer sprechen und ihn fragen was er zum Fall des Nabelbruches denkt. Dann in Ruhe nachdenken !
                            Wenn das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, mitsamt dem abgeschlossenem Vertrag und der Bescheinigung der tierärztlichen Untersuchung zu einem Fachanwalt gehen und mich entsprechend beraten lassen. Oft ist empfundene Gerechtigkeit ungleich geltendem Recht !
                            Es müssen ja nicht zuviele unnütze Kosten entstehen, daher vorher mit dem Verkäufer in Ruhe - ohne gleich Forderungen zu stellen - sprechen !
                            Genau so ist es geplant....nur muss ich mir erst mal sicher sein ob ich ihn mit diesem "Mangel" weiterhin gehalten möchte oder nicht (wie gesagt, eigentlich schon, bin nur etwas verunsichert wegen der Bindegewebsschächungsgeschichte....)
                            Erst wenn der Züchter dann abblockt, die OP nicht zahlen will (und ihn auch nicht zurücknehmen will), muss ich wissen wo ich rechtlich stehe.



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                            • living doll
                              • 30.05.2005
                              • 2180

                              #15
                              Also,
                              ich hab nochmal nachgelesen, es handelt sich um ein Jungpferd, kein Fohlen.
                              Außerdem ist es ein "Er", also wohl kein Zuchteinsatz geplant.
                              Meiner Meinung nach ist ein Nabelbruch doch keine Erkrankung, also auch nicht unter "Vorerkrankungen" anzugeben.

                              Warum sollte der Züchter die OP-Kosten übernehmen?
                              Würde ich auch nicht wollen.
                              Außerdem - um welche Unsummen mag es denn hier gehen? Wie lange hast Du denn das Pferd schon?
                              Was kostet denn die OP?
                              Was sind denn bisher für Kosten entstanden?

                              Es hört sich ganz danach an, als wolle hier jemand das neue Rückgabegesetz für seine Zwecke ausnutzen.
                              "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                              Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                              Kommentar

                              • Chiara
                                • 23.09.2004
                                • 51

                                #16
                                Richtig, es ist nur der Einsatz im Sport, nicht zur Zucht geplant.

                                Zitat von [b
                                Zitat[/b] ]Meiner Meinung nach ist ein Nabelbruch doch keine Erkrankung, also auch nicht unter "Vorerkrankungen" anzugeben.

                                Warum sollte der Züchter die OP-Kosten übernehmen?
                                Hmmm, was ist es dann? In jedem Fall doch ein Mangel der hätte angegeben werde müssen (auch wenn ich es selbst bei genauerer Betrachtung hätte sehen müssen) und aus genau dem Grund sollte der Züchter die OP Kosten übernehmen.

                                Ich habe ihn erst ein paar Wochen, ich denke die Kosten im Rahmen der OP übersteigen die bisher angefallenen Kosten.

                                Zitat von [b
                                Zitat[/b] ]Es hört sich ganz danach an, als wolle hier jemand das neue Rückgabegesetz für seine Zwecke ausnutzen.
                                Schwachsinn! Wie ich schon mehrfach versucht habe deutlich zu machen, will ich ihn ja gar nicht unbedingt hergeben.
                                Und selbst wenn es zu einer Rückgabe kommen sollte, muss der Züchter doch vor einem erneuten Verkauf die OP durchführen und damit die Kosten tragen oder aber seine Preisvorstellung herabsetzen (min. im Rahmen der OP-Kosten)!

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                                • vielePferde01

                                  #17
                                  Zitat von [b
                                  Zitat[/b] (Chiara @ Juli 17 2006,19:49)]Er hatte diesen Mangel schon vor den Kauf. Sichtbar war es (wie mir dummerweise erst im nachhinein auffällt), erwähnt wurde der Mangel in keinem Wort. Auch nicht auf Nachfrage nach bisherigen Erkrankungen (vor Zeugen).

                                  Zitat von [b
                                  Zitat[/b] ]Vielleicht kann und will der Züchter ja auch einen Teil der Kosten(Hälfte?) übernehmen??
                                  Es geht nicht um wollen oder können.....muss er oder muss er nicht ist hier die Frage.

                                  Im Vertrag steht nichts von "gekauft wie gesehen", auch nichts in Richtung eines Gewährleistungsausschlusses.
                                  Da steht vielmehr: Habe Frau X ein gesundes Pferd Name Y verkauft. Ist mehr eine Quittung denn ein Kaufvertrag....

                                  Zitat von [b
                                  Zitat[/b] ]Was ich jetzt nicht ganz an der forderung von Chaira verstehe: Die Vorteiles des Pferdes nutzen ja, aber ein Risiko übernehmen nein. Dafür habe ich nicht soooo viel Verständnis. Wenn man mit dem Risiko späterer Erkrankungen nicht leben kann und möchte, sollte man das Pferd ohne wenn und aber gegen den Kaufpreis zurückgeben. Ärger ist doch sonst in jedem Falle vorprogrammiert.
                                  Ich als Verkäufer würde mich auf so einen Vorschlag nicht einlassen und ich denke, dass muss man auch nicht.
                                  --> Missverständniss! Ich will nur wissen ob es ein Risiko oder eine Wertminderung beim eventuellen Verkauf im Reitpferdealter gibt oder nicht, ich will nicht nachträglich den Kaufpreis drücken oder den Züchter zu irgendeiner Form der Risikoübernahme verpflichten.
                                  Nur muss ich mir auch über das Risiko im Klaren sein, was ich mit der Entscheidung ihn zu behalten eingehe.

                                  Zitat von [b
                                  Zitat[/b] ]Ich würde anbieten OP bezahlen (kommt darauf an wie Vertrag ausgestaltet war/ist und wie die Gespräche/Besichtigungen vorher abliefen). Würde das der Käufer nicht akzeptieren, würde ich Geld zurück anbieten.
                                  Genau das will ich ja von ihm.....entweder alle Kosten die im Rahmen der OP entstehen zahlen, oder aber Geld zurück (Kaufpreis plus aller bisher entstandenen Kosten).

                                  Zitat von [b
                                  Zitat[/b] ]An Stelle von Chiara würde ich zunächst einmal in Ruhe mit dem Verkäufer sprechen und ihn fragen was er zum Fall des Nabelbruches denkt. Dann in Ruhe nachdenken !
                                  Wenn das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, mitsamt dem abgeschlossenem Vertrag und der Bescheinigung der tierärztlichen Untersuchung zu einem Fachanwalt gehen und mich entsprechend beraten lassen. Oft ist empfundene Gerechtigkeit ungleich geltendem Recht !
                                  Es müssen ja nicht zuviele unnütze Kosten entstehen, daher vorher mit dem Verkäufer in Ruhe - ohne gleich Forderungen zu stellen - sprechen !
                                  Genau so ist es geplant....nur muss ich mir erst mal sicher sein ob ich ihn mit diesem "Mangel" weiterhin gehalten möchte oder nicht (wie gesagt, eigentlich schon, bin nur etwas verunsichert wegen der Bindegewebsschächungsgeschichte....)
                                  Erst wenn der Züchter dann abblockt, die OP nicht zahlen will (und ihn auch nicht zurücknehmen will), muss ich wissen wo ich rechtlich stehe.
                                  Na, dann kam das wohl alles ein wenig anders herüber ;-)

                                  Und: Einen Nabelbruch würde ich auch nicht als Erkrankung auffassen...ohne bösen Willen.
                                  Gab es keine tierärztliche Untersuchung ? Der hätte den Nabelbruch als Veränderung wie z.B. ein Überbein oder -biss aufnehmen müssen.

                                  Dann viel Erfolg beim Nachdenken...

                                  Ich glaube, ich würde an deiner Stelle wohl anbieten Kaufpreis zurück. Die bis dato aufgelaufenen Kosten würde ich nicht einfordern, wenn Dir sogar jetzt klar ist, dass man den Nabelbruch schon damals bereits sah.
                                  Ich fände es dann als Verkäufer auch erstaunlich, dass der Käufer noch zwei Monate benötigt, den Nabelbruch zu entdecken. (Als Richter mit gesundem Menschenverstand würde ich es auch nicht verstehen).
                                  Die zwei Monate Kosten würde ich, so leid es mir täte, unter Lehrgeld verbuchen und den Kauf schnellstens rückgängig machen. Sicherlich sind diese Kosten weniger, als auf Dich zukäme, wenn Du vor Gericht gingest und dann vielleicht sogar in Bezug auf diese Maximalforderung verlierst. Plus den ganzen Ärger und die Zeit, die damit verschwendet wird zuzüglich der Ungewissheit, wie es ausgeht. So hast Du die Chance, schellstens ein anderes Pferd zu suchen und dabei dann einen ordentlichen Vertrag (Muster von FN) zu nutzen und eine einfache tierärztiche Untersuchung vornehmen zu lassen...

                                  Zum Widerverkauf: so wie Du nun erwartest, dass der Verkäufer Dir hätte sagen müssen, dass ein Nabelbruch vorhanden ist, so wirst Du es wohl deinen Käufern gegenüber ebenso halten müssen -mitteilen, dass eine Operation vorgenommen wurde, oder ?

                                  Der Züchter "muss" gar nicht sowieso eine OP vornehmen lassen. Er "muss" auch nicht bei erneutem verkauf mit dem Preis hinuntergehen. Er kann das Pferd genauso anbieten, den Nabelbruch anzeigen und wenn er Glück hat, kauft das Pferdchen jemand so und operiert ihn selber. Da ist das Verkaufsgeschick des Züchters gefordert und die Marktsituation.
                                  Mit der Argumentation würdest Du bei mir evtl. keine Minderung oder OP-Kostenerstattung erreichen (käme auf den erhaltenen Preis an, sowie auf die Qualität des Pferdes...).



                                  Kommentar


                                  • #18
                                    @ponypower: Interessant. In Kinderheilkunde kenn' ich mich ja nun nicht aus Ich kann da gerne noch mal nach Literaturstellen fahnden. Nachdem ich einige hundert Fohlen mit und ohne Nabelbruch palpiert habe, tendiere ich aber rein gefühlsmäßig und eben auch nach meinem aktuellen Wissensstand zu 'Lücke' vs. 'Schwäche'. Bei den Fohlen fühlt man da eindeutig eine (eben unterschiedlich große) kreisrunde Lücke in der Bauchdecke. Wenn's ein sekundärer Riss aufgrund von Bdgwbs.schwäche wär, müsste da doch eher ein schlitzartiger (eben 'rissförmiger&#39 Hiatus sein oder?
                                    Ich guck' mal ob ich dazu noch was finde.

                                    Re. Ausgangsfrage würde ich in jedem Fall einen spezialisierten Juristen befragen, da das Thema ein weites Feld ist.
                                    Meinem vet.med. Verständnis nach sollte ein operierter Nabelbruch normalerweise keine Wertminderung zur Verwendung als Reitpferd mehr nach sich ziehen, sofern der Eingriff bereits weiter zurückliegt und somit die OP-Wunde als 'verheilt' gelten kann. Trickig wird es natürlich, wenn sich im Nachhinein Komplikationen nachweisen lassen (z.B. Bauchfellverklebungen). Diese können das spätere Kolikrisiko selbstverständlich beeinflussen.
                                    Bei einem Nabelbruch könnte man fast argumentieren, dass der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde, da es sich in diesem Fall wie Chiara sagte um einen sehr offensichtlichen Bruch handelt. Bei dem kann man fast davon ausgehen, dass er dem Käufer vor dem Kauf hätte auffallen müssen. Mit arglistig wäre dann natürlich nix.
                                    Als Verkäufer würde ich jedenfalls so argumentieren. Davon ganz abgesehen denke ich, hat der Betreffende sich damit einen Bärendienst erwiesen, den Mangel nicht ausdrücklich in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da ein Recht auf Nachbesserung oder eben Wandlung ja nur dann besteht, wenn a) der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden hat UND b) dem Käufer der Mangel nicht bekannt war.
                                    Das beste wird sein, wenn Käufer und Verkäufer sich mal an einen Tisch setzen und einen Kompromiß ausarbeiten. Denn darauf läuft es auch beim gerichtlichen Verfahren ja fast immer hinaus - nur, dass einem darüber leicht das Pferd wegsterben kann so lange wie der Tanz dauert...*LOL*

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                                    • Chiara
                                      • 23.09.2004
                                      • 51

                                      #19
                                      Hmmm, so gehen die Meinungen auseinander.......

                                      Also eine tierärztliche Untersuchung fand nicht statt, was ich bereits beginne zu bereuen.

                                      Im Grunde ist es egal wer was akzeptieren würde, wenn er der Verkäufer wäre; sondern darum wer im Recht ist und wer nicht.

                                      Das läßt sich glaube ich nur klären wenn ich, für den Fall dass sich der Züchter komplett quer stellt, einen Anwalt aufsuche der auf Pferderecht spezialisiert ist. Die Rechtslage scheint ja alles andere als eindeutig zu sein, wovon ich eigentlich ausgegangen bin. In jedem Fall scheue ich was das betrifft werden Mühe noch Ärger und werde (gesetz dem Fall ich bin im Recht) auch nicht das Lehrgeld für den Züchter zahlen....

                                      Selbst wenn es keine Erkrankung ist (immer noch meine Frage: Was ist es dann?), muss dies ähnlich Unarten (Weben, Koppen, Headshaker...) oder Fehlstellungen (Bockhuf...) doch angegeben werden, auch wenn man es ggf. sehen kann.

                                      Der Verkäufer hat suggeriert, dass ich ein gesundes, mängelfreies Pferd von ihm kaufe.
                                      (Telefonisch habe ich auch nach anderen Mängeln und Fehlstellungen gefragt, da wurde dies auch nicht erwähnt.)
                                      Ich habe aber definitiv ein Pferd mir einem Mangel von ihm gekauft!
                                      Also entweder er behebt den Mangel nachträglich oder er nimmt das Pferd (und zwar samt aller für mich bereits entstandenen Kosten) zurück.
                                      So im Unrecht kann ich doch gar nicht sein??? Wer kennt sich was das betrifft den mal wirklich aus?

                                      Die einzige Sache dir mir so richtig Unbehagen bereitet ist, dass ich wohl nicht entscheiden kann ob er die OP zahlt oder das Pferd zurücknimmt.

                                      In jedem Fall werde ich Morgen noch einmal mit meinem TA sprechen, bevor ich den Züchter kontaktiere und mal freundlich aber bestimmt frage, wie er das so sieht...

                                      Kommentar

                                      • ponypower
                                        • 13.07.2005
                                        • 2441

                                        #20
                                        @ kareen


                                        Hab ich jetzt auf die Schnelle gefunden, aber die Fachliteratur sieht es auch so.



                                        Kommentar

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