Folgendes Problem:
Jungpferd gekauft mit Nabelbruch, Verkäufer hat dies beim Kauf nicht angegeben.
Wer muss die Kosten für die OP und Nachbehandlung übernehmen?
(aufgrund der Qualität soll das Pferd nicht gegen Erstattung aller bisher entstandener Kosten zurückgegeben werden)
Stellt dies später (nach erfolgreicher OP) eine Wertminderung dar?
Muss viel später, sagen wir mal im Reitpferdealter natürlich nach erfolgreicher OP, bei eventuellem Verkauf dies auch dem Käufer mitgeteilt werden?
(Chip-OP´s muss man ja auch angeben, auch wenn auf den Röntgenbildern nichts mehr zu sehen ist, oder liege ich da falsch?)
Danke schon mal im Voraus für die Hilfe!
Jungpferd gekauft mit Nabelbruch, Verkäufer hat dies beim Kauf nicht angegeben.
Wer muss die Kosten für die OP und Nachbehandlung übernehmen?
(aufgrund der Qualität soll das Pferd nicht gegen Erstattung aller bisher entstandener Kosten zurückgegeben werden)
Stellt dies später (nach erfolgreicher OP) eine Wertminderung dar?
Muss viel später, sagen wir mal im Reitpferdealter natürlich nach erfolgreicher OP, bei eventuellem Verkauf dies auch dem Käufer mitgeteilt werden?
(Chip-OP´s muss man ja auch angeben, auch wenn auf den Röntgenbildern nichts mehr zu sehen ist, oder liege ich da falsch?)
Danke schon mal im Voraus für die Hilfe!
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