reine Boxenvermietung - Erfahrungen

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  • Santica
    • 16.02.2009
    • 2230

    reine Boxenvermietung - Erfahrungen

    Aus verschiedenen Gründen möchte ich meine Pensionspferdehaltung in Vollpension und Komplett-Betreuung in reine Boxenvermietung umstellen.

    Alle ursprünglichen Pensionspferde sind gekündigt und werden auch alle den Hof verlassen.

    Ich habe nun einen Interessenten, der 3-4 Pferde als kompletter Selbstversorger einstellen würde.
    Ich würde lediglich folgendes stellen:
    - Box
    - Wasser, Strom
    - Lagerraum für Heu und Stroh, Möglichkeit zur Lagerung des Pferdezubehörs
    - eine Wiese und einen Winterpaddock
    - Platz für einen Mistcontainer
    Alles andere würden die Mieter selber übernehmen - inklusive kleinere Reparaturarbeiten. Kein Verkauf von Heu und Stroh durch mich.

    Ggf. würde ganz selten mal eine Nutzung des Reitplatzes und des Longierzirkels erfolgen - für die ich aber nichts haben möchte.

    Die Einnahmen würden somit steuerrechtlich unter reine Vermietungsleistungen fallen, oder?

    Rechtlich fällt das ganze aber unter das Mietrecht, richtig?
    Dies hätte nun aber Folgen auf eine mögliche schnelle Kündigung der Mieter und das mögliche Pfandrecht auf die eingestallten Pferde, z.B. wenn die Boxenmiete nicht bezahlt wird, richtig?

    Gibt es jemanden von Euch, der eine reine Boxenvermietung macht?
    Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
    Was ist sonst noch zu beachten?
    Hat jemand evtl einen solchen Vermietungsvertrag?

    Ich danke Euch im voraus.
  • satania
    • 11.05.2010
    • 6295

    #2
    Ist das nicht eher Pacht?

    Kommentar

    • sanni031187
      • 30.12.2015
      • 242

      #3
      Nein, Pacht hieße, dass man Früchte aus der Sache zieht, also zum Beispiel von einer Weide Heu machen kann etc. Bei Miete wird nur der Gebrauch der Sache verschafft, das wäre auch wie hier berschrieben einschlägig, ansonsten wird es überwiegend als Verwahrungsvertrag aufgefasst. Beim Verwahrungsvertrag gibt es keine gesetzlichen Kündigungsfristen, können aber vertraglich vereinbart werden, beim Mietvertrag richten sich die Kündigungsfristen nach der Zahlungsmodalität (da idR einmal im Monat gezahlt wird, Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats). Das Pfandrecht besteht beim Mietvertrag, beim Verwahrungsvertrag nicht, kann aber vereinbart werden.
      Hier ist es ganz gut beschrieben: http://kanzlei-sbeaucamp.de/einstallervertraege/

      Kommentar

      • Martina62
        • 30.12.2004
        • 1052

        #4
        Ist auf jeden Fall nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig

        Kommentar

        • feuerteufelchen
          PREMIUM-Mitglied
          • 15.10.2006
          • 977

          #5
          Zitat von Martina62 Beitrag anzeigen
          Ist auf jeden Fall nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig
          Nur Wohnraum ist nicht Umsatzsteuerpflichtig. Und damit ist Wohnraum für Menschen gemeint.

          Kommentar

          • Charly
            • 25.11.2004
            • 6025

            #6
            Santica: was machst du denn, wenn der die Miete nicht bezahlt und sich nicht um die Pferde kümmert?
            Verhungern lassen darfst du sie nicht....

            hier in der gegend hat das mal ein stallbetreiber gemacht, weil der die steuererhöhung nicht mitmachen wollte. nach 6 monaten hat er schnell wieder auf vollpension umgestellt

            Kommentar

            • carolinen
              • 11.03.2010
              • 3563

              #7
              Zitat von feuerteufelchen Beitrag anzeigen
              Nur Wohnraum ist nicht Umsatzsteuerpflichtig. Und damit ist Wohnraum für Menschen gemeint.
              Und dann ist der Jahresumsatz noch relevant.
              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

              Kommentar

              • 7sternchen7
                • 15.12.2015
                • 85

                #8
                hilft das vllt?

                Kommentar

                • feuerteufelchen
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 15.10.2006
                  • 977

                  #9
                  Zitat von Charly Beitrag anzeigen
                  Santica: was machst du denn, wenn der die Miete nicht bezahlt und sich nicht um die Pferde kümmert?
                  Verhungern lassen darfst du sie nicht....

                  hier in der gegend hat das mal ein stallbetreiber gemacht, weil der die steuererhöhung nicht mitmachen wollte. nach 6 monaten hat er schnell wieder auf vollpension umgestellt
                  Aber in der Vollpension hat sie doch das gleiche Problem, wenn der Mieter nicht zahlt?

                  Kommentar

                  • Santica
                    • 16.02.2009
                    • 2230

                    #10
                    Nein, VP = verwahrungsvertrag ( auch fristlos kündbar, wenn nicht anders vereinbart)
                    nackte Box = Mietvertrag (an gesetzliche Fristen gebunden)

                    Kommentar

                    • feuerteufelchen
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 15.10.2006
                      • 977

                      #11
                      Es gibt aber auch für Mietverträge nur bei Wohnraum gesetzlich Kü-Fristen. Bei einer nackten Box kann sie selbst die Kü-Frist festlegen. Genauso wie z. B. bei Garagen auch. Beim Verwahrungsvertrag entfällt ggf die Kü-Frist, wenn es nichts zu verwahren gibt. Und bei Zahlungsverzug oder wiederholten unpünktlichen Zahlungen hast du immer die Möglichkeit fristlos zu Kündigen, selbst bei Wohnraum.

                      Abweichende Kü-Fristen die weniger als drei Monate betragen, können immer vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten gelten. Auch beim Verwahrungsvertrag!

                      Das Vermieterpfandrecht solltest du direkt in den Vertrag mit aufnehmen.
                      Zuletzt geändert von feuerteufelchen; 30.08.2016, 06:42.

                      Kommentar

                      • Santica
                        • 16.02.2009
                        • 2230

                        #12
                        Wir hatten mal einen Wohnungsmieter, der nicht gezahlt hat...... wir mußten ihn rausklagen, Zwangsräumung mit Gerichtsvollzieher.... das hat fast 1 Jahr gedauert und 17.000€ gekostet.

                        Kommentar

                        • Charly
                          • 25.11.2004
                          • 6025

                          #13
                          feuerteufelchen, bei VP bekommst du aber auch boxenmiete für VP und nicht nur das nackte geld für die box.
                          im 2. fall mußt du von deinem eigenen heu/stroh/Futter die pferde versorgen und hast vermutlich höhere kosten als das, was du normalerweise als miete einnimmst.
                          d.h. da bist du deutlich schlechter gestellt

                          Kommentar

                          • feuerteufelchen
                            PREMIUM-Mitglied
                            • 15.10.2006
                            • 977

                            #14
                            Charly, wenn er nicht zahlt, zahlt er nicht. Die Kosten sind nicht höher. Das Heu kostet das gleiche, egal warum nicht bezahlt wird.

                            Santica, das im Falle des Nichtzahlens es meist auf eine Klage und hohe Kosten rauf läuft sind wir uns alle einig. Aber das ist unabhängig, ob VP oder reine Boxenvermietung.

                            Kommentar

                            • carolinen
                              • 11.03.2010
                              • 3563

                              #15
                              Wenn so ein Kunde nicht zahlt, kann man die Pferde durchaus kostengünstiger auf einer Weide halten !
                              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                              Kommentar

                              • silas
                                • 13.01.2011
                                • 4024

                                #16
                                Zitat von Santica Beitrag anzeigen
                                Wir hatten mal einen Wohnungsmieter, der nicht gezahlt hat...... wir mußten ihn rausklagen, Zwangsräumung mit Gerichtsvollzieher.... das hat fast 1 Jahr gedauert und 17.000€ gekostet.
                                Bei einer Pferdebox handelt es sich nicht um Wohnraum, sondern um sonstigen gewerblichen Raum, da gelten etwas andere Fristen bei Gericht. Vor allen Dingen kann die Kündigung nicht durch zahlen der geforderten Summe geheilt werden.

                                Beim Vermieterpfandrecht gilt in jedem Fall: Das Pfand (hier Pferd) muß erstmal sechs Monate ordentlich aufbewahrt werden, ohne den vorhandenen Wert zu vermindern, erst danach kann unter bestimmten Umständen eine Verwertung stattfinden.
                                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                Kommentar

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