Frage - Formfehler im Einstellvertrag Auswirkungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • newbie
    • 27.02.2008
    • 2981

    Frage - Formfehler im Einstellvertrag Auswirkungen

    Folgender Fall:

    Als Stallinhaber stehen 2 Personen, die nicht verheiratet sind, aber zusammen wohnen.

    Unterschrieben hat aber nur eine der Personen.

    Hinzu kommt, dass die sogenannten Stallinhaber lediglich Pächter sind. Der Stall ist nicht deren Eigentum.

    Punkt 1: Ist somit schon der Titel "Stallinhaber" falsch.

    Punkt 2: Ist der Vertrag grundsätzlich gültig, wenn 2 Personen als Stallinhaber da stehen, aber nur eine der Personen unterschreibt.

    Punkt 3: Ich weiß, dass die Person, die unterschrieben hab auch alleiniger Vertragspartner des richtigen "Inhabers" ist, also er nur den Pachtvertrag (der festgesetzt viiile Jahre läuft) unterschrieben hat.

    Wer weiß bescheid, ob der Vertrag überhaupt gültig ist?
    Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin
  • hike
    • 03.12.2002
    • 6721

    #2
    Gültig! Das ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

    Kommentar

    • tina_178
      • 18.03.2007
      • 3704

      #3
      Zitat von newbie Beitrag anzeigen
      Punkt 2: Ist der Vertrag grundsätzlich gültig, wenn 2 Personen als Stallinhaber da stehen, aber nur eine der Personen unterschreibt.
      Wenn beide voll vertretungs- und unterschriftsberechtigt sind, ja.

      Stall Eigentümer ist der Verpächter.
      Stall Besitzer ist/sind der/die Pächter. Er/sie haben den Stall inne, also würde ich mich am Wort Inhaber nicht stören, denn er/sie betreiben den Stall eigenverantwortlich.

      Wenn es 2 Personen gibt, sollte man herausfinden, ob beide gleichermaßen vertretungs- und unterschriftsberechtigt sind. Auch wenn nur einer von beiden der Pächter sein sollte, können beide doch miteinander einen Vertrag/Vereinbarung geschlossen haben, dass sie gleichberechtigt nach außen zu Kunden oder auch im Einkauf sind.
      Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

      Kommentar

      • Fio
        • 11.03.2013
        • 1216

        #4
        Das hat extrem viel mit der Gesellschaftsform zu tun (wenns denn eine gibt). Wenns sich um Privatpersonen handelt, dann ist der unterschriftsberechtigt, der den Pachtvertrag mit dem Eigentümer unterschrieben hat. In Deinem Fall also auch der, der den Einstallvertrag unterschrieben hat.

        Haben die beiden Personen eine GbR müssen beide unterschreiben, bzw. alle Gesellschafter einer GbR. Allerdings gibt es hier häufig Vollmachten, die einen Gesellschafter zur alleinigen Unterschrift bevollmächtigen. Der Grundsatz bei Verträgen heißt: Wer oben drin steht, muss unten unterschreiben.

        Übrigens ist INHABER hier nicht falsch. Der Inhaber ist derjenige der über einen "Sache" Verfügungsgewalt hat. Bsp.: Der Inhaber eines Imbiss muss nicht der Hausbesitzer sein. Somit ist Dein Stallpächter natürlich der INHABER aber nicht der Eigentümer!

        Ich gehaupte jetzt: Vertrag gültig!

        Ist vermutlich nicht das, was Du hören wolltest... sorry.

        /Offtopic: Ich hatte noch nie im Leben einen Einstallervertrag!

        Kommentar

        • newbie
          • 27.02.2008
          • 2981

          #5
          @ Fio: Nein ist schon ok. Das heißt bei einer Vertragsänderung reicht wiederum auch die Unterschrift dieser einen Person, die auch schon den Einstellvertrag unterschrieben hat und die zweite Unterschrift brauche ich nicht. Das ist schon gut, wenn das so ist.
          Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

          Kommentar

          Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

          Einklappen

          Themen Statistiken Letzter Beitrag
          Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
          20 Antworten
          446 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Ramzes
          von Ramzes
           
          Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
          11 Antworten
          5.997 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Marie_Mfr
          von Marie_Mfr
           
          Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
          7 Antworten
          542 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag max-und-moritz  
          Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
          75 Antworten
          29.753 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Roullier
          von Roullier
           
          Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
          56 Antworten
          29.014 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Tante
          von Tante
           
          Lädt...
          X