Pferd verkauft - Boxenmiete weg, oder Erstattung?

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  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #21
    Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht, sprich ohne vereinbarte Kündigungsfrist, ist taggenau abzurechnen.
    Bei schriftlichen Verträgen ist man verpflichtet, sich an die Klauseln zu halten.
    Bist Du da sicher ? Würde da nicht eine gesetzliche Kündigungsfrist ziehen ? Und die ist doch 3 Monate. Zumindest ist das im "normalen" Mietrecht der Fall.

    Und bei mündlichen Verträgen ist man im übrigen auch verpflichtet, sich an die Klauseln zu halten. Ein Vertrag ist ein Vertrag. Wieso stellst Du so heraus, dass man das bei schriftlichen Verträgen muss ?
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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    • #22
      Mir fällt gerade ein, ich habe in der Pferdemarkt mal einen Artikel gelesen, worin stand: Ist eine Kündigungsfrist schriftlich festgelegt, gilt diese, ansonsten könne der Einsteller jederzeit kündigen und ausziehen, ohne Frist...

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      • sahen
        • 11.10.2005
        • 1045

        #23
        Na, das ist auch nicht ganz richtig so. Es gibt mehrere sich teilweise widersprechende Urteile, als was ein Einstellvertrag zu werten ist, von der Vertragsform her.

        Zu denen, die darauf abheben, dass dann ein anderes Pferd in der Box steht: das gilt nur dann, wenn wirklich eine bestimmte Box im Stallgebäude an sie vergeben wurde und das auch so im Vertrag steht. Ist generell nur "eine Box" ohne Spezifikation vermietet, dann ist es völlig egal, ob ein anderes Pferd da einstellt wird, so lange nur eine weitere Box frei ist.

        Der Verkauf eines Pferdes geht nciht von heute auf morgen, sprechenden Menschen hätte da sicher geholfen werden können, in dem man dem SB vom geplanten Verkauf vorab erzählt und eine einvernehmliche Regelung trifft. Jetzt nach dem Motto "Huch, verkauft" anzukommen und Geld zurück haben zu wollen ist bestenfalls kleinlich, aber in meinen Augen eher ehrenrührig.


        @Santana: Dir ist aber schon klar, dass solche Regelung gegenseitig gesehen werden kann? ich möchte DEN Einsteller mal sehen, der nciht aus allen Wolken fällt, wenn ihm der SB sagt: Geh, und zwar sofort.... Denn das ist die andere Seite der Medaille.
        www.lohmann-hannoveraner.de

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        • werther
          • 19.01.2005
          • 147

          #24

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          • Fife
            • 06.02.2009
            • 4401

            #25
            Zitat von pacyra Beitrag anzeigen
            Das ist doch das gleiche wie mit Mietwohnungen. Da kann ich auch von dem ehemaligen Mieter kein Geld mehr verlangen und doppelt kassieren wenn bereits ein neuer Nachmieter da ist.
            Falsch,
            das gilt wenn der Mieter einen Nachmieter stellt der aktzeptiert werden kann

            Kommentar

            • Fife
              • 06.02.2009
              • 4401

              #26
              Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
              Bist Du da sicher ? Würde da nicht eine gesetzliche Kündigungsfrist ziehen ? Und die ist doch 3 Monate. Zumindest ist das im "normalen" Mietrecht der Fall.

              Und bei mündlichen Verträgen ist man im übrigen auch verpflichtet, sich an die Klauseln zu halten. Ein Vertrag ist ein Vertrag. Wieso stellst Du so heraus, dass man das bei schriftlichen Verträgen muss ?
              Ein Einstellvertrag ist rechtlich nicht mit einem Mietvertrag bei Wohnungen gleichzusetzen

              Kommentar

              • carolinen
                • 11.03.2010
                • 3563

                #27
                Zitat von Fife Beitrag anzeigen
                Falsch,
                das gilt wenn der Mieter einen Nachmieter stellt der aktzeptiert werden kann
                Das ist die allergrößte Mär unter deutschen Wohungs- und Geschäftsraummietern:
                Man kann nicht einfach frühzeitig aus einem Mietvertrag heraus, bloss weil man drei Nachmieter gestellt hat. Das ist schlichtweg falsch und ein weitverbreiteter Irrglauben. Bitte diesen (entschuldigung) Unsinn nicht auch noch weiterverbreiten.

                (Ist im Vertrag so eine Nachmieterklausel enthalten, dann gilt diese natürlich.)

                Und ganz sicher darf man in Deutschland nicht für eine Mietsache zweimal kassieren. Nicht vom Mieter der die Box verlässt plus vom (neuen) Mieter in der Box.
                Zuletzt geändert von carolinen; 26.03.2012, 09:06.
                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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