Pferd verkauft - Boxenmiete weg, oder Erstattung?

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  • Moonlight69
    • 23.09.2006
    • 1860

    Pferd verkauft - Boxenmiete weg, oder Erstattung?

    Folgende Frage.
    Wenn man ein Pferd verkauft hat, welches während des laufenden Monats (20.3.) auszieht, und die Boxenmiete ganz normal voll bezahlt war, hat man dann ab dem Tag des Verkaufes/Auszug, einen Anspruch auf Rückvergütung des sozusagen überzahlten Geldes, da ja auch keine Leistung mehr erbracht werden muss durch den Stallbesitzer?
    Eigentlich kenne ich es so, dass bei Tod oder Verkauf, abgerechnet wird für die tatsächliche Einstellzeit. Unser Stallbesitzer verweigert dies jedoch mit der Begründung, dass man froh sein solle, dass er auf die Kündigungsfrist und Leerboxmiete verzichtet.
    LG
    www.bunte-windspiele.de.tl
    www.langhaar-whippet.eu
  • Lori
    • 20.03.2003
    • 51442

    #2
    Da ist der SB auch im Recht. Er kann ja nix dafür, dass das Pferd verkauft wurde und hat somit innerhalb der Kündigungsfrist weiter Anspruch auf die Boxmiete, mit der er ja kalkulieren muss. Du könntest allenfalls mit ihm verhandeln, ob er dir einen kleinen Nachlass für die nicht mehr anfallenden Futterkosten gibt, aber auch das wäre freiwillig.
    Ich denke, du kannst wirklich froh sein, dass er auf die Kündigungsfrist verzichtet ... und wegen der restlichen 10 Tage würd ich da keinen "Aufriss" machen.
    Ärgerlich für den (Ex-)Pferdebesitzer, aber rechtlich ok.

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    • Lindenhof
      • 17.11.2004
      • 2253

      #3
      Sehe das wie Lori. Was anderes wäre, wenn er die Box sofort neu belegt. Dann wäre dem Stallbetreiber kein Verlust entstanden...
      www.lindenhof-gstach.de

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      • Moonlight69
        • 23.09.2006
        • 1860

        #4
        Das direkt neu belegen war wohl angedacht, aber ich habe klar zu verstehen gegeben, dass ich die Box bezahlt habe bis Ende diesen Monats, und er sie bei Gegenrechnung gerne sofort neu vergeben kann, und ansonsten eben erst zum 1. des nächsten Monats.

        Und danke für eure Antworten.
        www.bunte-windspiele.de.tl
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        • Eberhard
          • 14.02.2010
          • 319

          #5
          Eine Bekannte von mir zieht grade von Dresden nach karsruhe. Hat also im februar die Box gekündigt,da meinte der stallbesitzer : Du weisst ja ,dass du noch 3 Monate Boxenmiete zahlen musst. Steht anscheinend so kleingedruckt im Vertrag.
          Also muss sie noch bis zum April zahlen,auch wenn er die Box gleich wieder vermietet.
          Kann anscheinend jeder so handhaben ,wie er will.


          Bei mir ist am 15 eine einstellerin kurzfristig von heute auf morgen ausgezogen,der habe ich den halben Monat zurückbezahlt.


          www.scheerwiesenhof-umminger.de
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          Stute von Carpaccio/Forever

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          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3563

            #6
            @ Eberhard: Na, wenn er sie gleich wieder vermietet hat und auch ab dem Zeitpunkt Miete einnimmt, darf er nicht kassieren, da er eine Sache nicht zweimal vermieten darf. Da würde ich dann aber doch einen Anwalt einschalten.
            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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            • #7
              Das finde ich auch frech. In unseren Einstellverträgen steht auch eine Kündigungsfrist drinnen. Ich habe aber aus Kulanzgründen noch nie darauf bestanden, dass jemand die vollen 3 Monate weiterzahlt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es tatsächlich nicht legitim ist, den vollen Betrag abzurechnen, weil die zur-Verfügung-Stellung des Stellplatzes ja nur ein Vertragsteil darstellt, der andere Teil (Versorgung, Futter, Einstreu...) aber ja wegfällt.
              Ich denke nicht, dass man als SB Futter abrechnen kann, das nachweislich nicht verzehrt werden konnte.
              Ich finde, das Verhalten des SB von dem Eberhard schreibt, lässt Rückschlüsse auf eine mangelnde Einstellung zum Kunden schließen und grenzt an Unsittlichkeit, denn er nimmt durch dieses Verhalten ja nicht gleich viel sondern mehr ein als wenn der ursprüngliche Einsteller noch da wäre.

              Das geht ganz sicherlich nicht.

              Wenn ich einen Platz gleich wieder belegen kann, habe ich bislang nur bis zum Tag des Auszugs, auch wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Das macht für mich auch betriebswirtschaftlich Sinn, da für mich nicht so relevant ist, ob ich zwei/drei Monate noch eine Miete von einem Einsteller habe sondern viel interessanter, dass ich stets genug Nachfrage habe, dass der Laden immer voll ist sozusagen.
              Kunden die umständehalber aber zufrieden gehen, kommen ja häufig wieder oder empfehlen einen zumindest weiter... Wer sich abgezockt fühlt (und das doppelt kassieren fällt für mich klar unter Abzocke), ist als Kunde sicherlich für immer verloren.

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              • pacyra
                • 19.01.2011
                • 217

                #8
                Das ist doch das gleiche wie mit Mietwohnungen. Da kann ich auch von dem ehemaligen Mieter kein Geld mehr verlangen und doppelt kassieren wenn bereits ein neuer Nachmieter da ist.

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                • newbie
                  • 27.02.2008
                  • 2981

                  #9
                  Genauso ist es: Es darf keine Doppelbelegung da sein.

                  Ansonsten sind Kündigungsfristen einzuhalten. Nur sobald ein Nachmieter einzieht ist kein Geld zu bezahlen.

                  Wenn er nett wäre, würde er die reinen Futterkosten abziehen, ist aber keine Verpflichtung da: Er stellt die Materialien ja, selbst Schuld, wenn man sie nicht mehr nutzt. Wobei wenn der Selbstkostenpreis ... und das sind für nen Bauern vllt. 2 Euro Heu und 1 Euro Stroh am Tag. je nachdem noch Kraftfutter. Aber bei 10 Tagen würden dir da höchstens 30 Euro oder so zustehen. Ob sichs da rentiert Wirbel zu machen?...
                  Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

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                  • Moonlight69
                    • 23.09.2006
                    • 1860

                    #10
                    Nein, da mache ich keinen Wirbel drum, ich habe ihm aber gesagt, dass ich es nicht ok finde, weil das in unserem Stall auch schon anders gehandhabt wurde.
                    www.bunte-windspiele.de.tl
                    www.langhaar-whippet.eu

                    Kommentar


                    • #11
                      Im Fall Stallmiete muss man wohl aber auch zwischen Dienstleistungsvertrag (Versorgung des Pferdes) und Mietvertrag (Reitanlage bzw. Box/Weide und Co als Mietobjekt) unterschieden, irgendwas hab ich da grob in Erinnerung, was auch verschiedene Kündigungsfristen angeht.

                      Alles in allem würde ich aber auch wegen 10 Tagen, auch mit Nachmieter, nicht sagen. Vielleicht möchte man da ja noch mal mit einem neuen Pferd einziehen...das kannste dann vergessen.

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                      • Fee072
                        • 13.01.2011
                        • 418

                        #12
                        Ich kenne es so dass bis zum 15. die halbe Miete berechnet wird und alles danach die volle Miete

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                        • hike
                          • 03.12.2002
                          • 6721

                          #13
                          Mein altes Pferd starb am 26.12.04, 27.12 war die Box neu belegt, am 11.2 kam die Erinnerung, dass Januar noch zu zahlen wäre. Hätte ich gewusst, dass man auf die 4 wöchige Kündigungsfrist besteht, hätte ich mir von Bekannten ein Pferd geliehen und es den Januar in die Box gestellt. Fakt war, dass das auch gerichtlich so geregelt worden wäre.
                          Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

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                          • carolinen
                            • 11.03.2010
                            • 3563

                            #14
                            Zitat von hike Beitrag anzeigen
                            Mein altes Pferd starb am 26.12.04, 27.12 war die Box neu belegt, am 11.2 kam die Erinnerung, dass Januar noch zu zahlen wäre. Hätte ich gewusst, dass man auf die 4 wöchige Kündigungsfrist besteht, hätte ich mir von Bekannten ein Pferd geliehen und es den Januar in die Box gestellt. Fakt war, dass das auch gerichtlich so geregelt worden wäre.
                            Wenn die Box belegt war und nicht dafür eine andere leerstand, hätte ich das nicht bezahlt ! Doppelt vermieten ist nicht erlaubt !
                            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                            • hike
                              • 03.12.2002
                              • 6721

                              #15
                              Ich habe mich beim Anwalt erkundigt. Ich hätte zahlen müssen!
                              Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

                              Kommentar


                              • #16
                                Mein Gott, "wenn ich das gewußt hätte,..." blabla.... Ließt denn von euch keiner Verträge, bevor er sie unterschreibt? Oder fragt genau nach? Finde ich schon sehr seltsam....
                                Und für 10 Tage zuvor gezahlte Stallmiete wieder einfordern wollen, finde ich extrem lächerlich und frech gegenüber dem Stallbesitzer,...sorry!!!

                                Kommentar


                                • #17
                                  Zitat von SANTANA1980 Beitrag anzeigen
                                  Mein Gott, "wenn ich das gewußt hätte,..." blabla.... Ließt denn von euch keiner Verträge, bevor er sie unterschreibt?
                                  Nicht jedes Pferd sagt 4 Wochen vorher bescheid, dass es sterben wird.

                                  Wenn ein Pferd verkauft wird, muss man das planen. Ebenso bei einem Stallwechsel.
                                  Bei einem direkten Nachmieter wäre es für mich aber eine Frage des Anstandes des Stallbesitzers, die Boxenmiete zu erlassen.
                                  Genauso aber auch von Seiten des Mieters, die übrige Zeit zu bezahlen, falls die Box leer bleibt.
                                  Zuletzt geändert von Gast; 25.03.2012, 18:39.

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                                  • hike
                                    • 03.12.2002
                                    • 6721

                                    #18
                                    @Santana: Klar, dass der laufende Monat futsch ist, man kann aber auch eine Leermiete vereinbaren oder sich nach fast 15 Jahren gut verdientem Geld kulant zeigen, insbesondere wenn die Box am nächsten Tag weg ist! So war es jedenfalls bei mir.

                                    Und die Konsequenz wie Kareen sagte: Der Nachfolger stand3 Monate später im STall, allerdings in einem anderen!
                                    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

                                    Kommentar

                                    • Tiger
                                      • 10.12.2009
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                                      #19
                                      Wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht, sprich ohne vereinbarte Kündigungsfrist, ist taggenau abzurechnen.
                                      Bei schriftlichen Verträgen ist man verpflichtet, sich an die Klauseln zu halten.

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                                      • kuhstrophobie
                                        • 24.06.2002
                                        • 787

                                        #20
                                        Also die 10 restlichen Tage des Monats sind sicherlich Verhandlungssache, wie diese zu zahlen sind. Theoretisch wäre für diesen Zeitraum nur eine Leerboxmiete fällig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich ein Stallbetreiber darauf einlassen muss, "untermonatig" den Betrag zu ändern. Für die restlichen Monate der Kündigungsfrist würde ich davon ausgehen, dass Leerboxmiete zu zahlen ist, solange kein anderes Pferd drinsteht. Dann wäre es aber immer noch meine Box und ich würde zur Not irgendwas drin unterstellen. Doppelt kassieren geht nämlich mal nicht.
                                        Rechtschreibfehler wurden absichtlich zur Belustigung hinzugefügt, wer einen findet, darf ihn natürlich behalten...

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