Folgende Frage.
Wenn man ein Pferd verkauft hat, welches während des laufenden Monats (20.3.) auszieht, und die Boxenmiete ganz normal voll bezahlt war, hat man dann ab dem Tag des Verkaufes/Auszug, einen Anspruch auf Rückvergütung des sozusagen überzahlten Geldes, da ja auch keine Leistung mehr erbracht werden muss durch den Stallbesitzer?
Eigentlich kenne ich es so, dass bei Tod oder Verkauf, abgerechnet wird für die tatsächliche Einstellzeit. Unser Stallbesitzer verweigert dies jedoch mit der Begründung, dass man froh sein solle, dass er auf die Kündigungsfrist und Leerboxmiete verzichtet.
LG
Wenn man ein Pferd verkauft hat, welches während des laufenden Monats (20.3.) auszieht, und die Boxenmiete ganz normal voll bezahlt war, hat man dann ab dem Tag des Verkaufes/Auszug, einen Anspruch auf Rückvergütung des sozusagen überzahlten Geldes, da ja auch keine Leistung mehr erbracht werden muss durch den Stallbesitzer?
Eigentlich kenne ich es so, dass bei Tod oder Verkauf, abgerechnet wird für die tatsächliche Einstellzeit. Unser Stallbesitzer verweigert dies jedoch mit der Begründung, dass man froh sein solle, dass er auf die Kündigungsfrist und Leerboxmiete verzichtet.

LG
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