Aufklärungspflicht

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  • Aimee
    • 15.07.2008
    • 586

    Aufklärungspflicht

    Wer von euch kann das zufällig beantworten:
    In wie weit sind Geschäfte dazu verpflichtet beim Verkauf von Zusatzpräparaten, auf Substanzen die unter Dopingmittel laufen, hinzuweisen?

    L.G. Aimee
    Humor ist der Knopf, der verhindert, das uns der Kragen platzt.
  • No Limit
    • 23.12.2009
    • 1494

    #2
    soweit ich weis garn nicht auser du fragst extra danach.nur bei reinen futtermitteln muß es glaub ich angegeben werden aber nicht bei zusatzfutter,da mußt du dir die mühe immer selber machen und auf den listen nachschauen.viele habens aber mittlerweile auf den dosen angegeben.

    Kommentar

    • Charly
      • 25.11.2004
      • 6009

      #3
      bei reitsportgeschäften gibt es keine aufklärugnspflicht, da mußt du selbst gucken.
      bei Medikamenten/pülverchen, die ausschließlich über den TA zu beziehen sind, sieht das wieder anders aus.

      Kommentar


      • #4
        Wir haben letzte Woche ein Merkblatt bekommen wg. dopingrelavanter Mittelchen - Grundlage österr. Antitopinggesetz: (ich war mal baff!!!)

        Grundsätzlich hat jeder Sportler die Pflicht sich über die Anti-Doping Bestimmungen seines Fachverbandes und der NADA ausreichend zu informieren.
        Jeder Sportler ist dafür verantwortlich was sich in seinem Körper oder seiner Körperflüssigkeiten befindet!!!
        Jeder Sportler ist verpflichtet, sich bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen über die Zulässigkeit nach der Anti-Doping-Konvention zu informieren.

        Zum Tier:
        Jeder Sportler hat dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in den Körper des Tieres gelangen und keine verbotenen Methoden am Pferd angewendet werden.
        Informieren Sie Ihren behandelnden Tierarzt darüber, wenn sie ein aktives Turnierpferd haben.
        Es besteht keine Informationspflicht im Vorhinein bei Notfällen. (was immer das auch heißt).

        Also ist man als Tierbesitzer und Sportler letztendlich immer selber verantwortlich was man oder sein 4-Beiner INTUS hat.

        Meines Wissens muß auf normalem Futter eventuell dopingrelevante Zusätze angeführt werden. Bei den Supplementen steht das normalerweise auch drauf, ob und wie oder wie lange es vor dem Bewerb abgesetzt werden muß.
        Bei Medikamenten müßte das der Tierarzt wissen, aber der ist da nur auf Nachfrage bzw. auf den Hinweis des Besitzers - das es sich um ein Sportpferd handelt - aufklärungspflichtig.

        Ich würde jedenfalls auf alle Fälle auch im Geschäft nachfragen und mir das schriftlich geben lassen, das ein Zusatzfuttermittel dopingfrei ist.
        zB. sind einige Kühlgels dopingrelevant und dürfen mind. 48 Std. vor Bewerben nicht angewendet werden!!!! Und da sind einige dabei, die echt nur Naturwirkstoffe drin haben!!!
        Zuletzt geändert von Gast; 04.04.2011, 12:10. Grund: i

        Kommentar

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