Computer-Problem

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  • Charly
    • 25.11.2004
    • 6025

    #41
    bei uns im lokalradio gab es gerade letzte und diese woche eine auklärung zu diesem thema. ein fachanwalt sagt auch, früher gab es 5 anwälte dafür , heute sind es 30. schnell verdientes geld.
    er rät eindringlich, wenn man post bekommt, diese nicht selbst zu beantworten, sondern sich immer an einen fachanwalt zu wenden, da viele tricks und kniffe zu beachten sind, um heil aus der sache zu kommen.
    bei diesen tauschbörsen kann es sogar sein, dass man für einen song 2 anzeigen bekommt. einmal von der plattenfirma und einmal vom produzenten und dann zweimal zahlen muß. von daher ist immer sehr viel vorsicht geboten. wenn du rechtsschutz hast , würde ich mich auf jeden fall anwaltlich beraten lassen. ansonsten könnte das böse für dich ausgehen.

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    • Chrissi1968
      • 29.12.2005
      • 836

      #42
      Hi !

      Ich hatte mal so eine ähnliche Email in meinem Postfach. Ging auch um irgendwelches runterladen von irgendeinem Anwalt. Keine Ahnung was da drin stand die Mail ließ sich nämlich nicht öffnen. Habe sie gelöscht und kam nix mehr. Kurz darauf habe ich in einer Zeitung von genau dieser Sache gelesen. Der arme Anwalt wußte von gar nix . War alles Abzocke.
      Hm wenn ich so einen Brief per Post bekommen hätte dann hätte ich da vermutlich erst einmal versucht anzurufen weil es nicht sein kann. Aber Dank eurer Tips wüßte ich jetzt wenn ich mal so einen Brief bekommen würde.

      Dafür sage ich Danke !!!

      LG
      Chrissi
      www.chrissis-pferdebilder.com

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      • cps5
        • 07.07.2009
        • 1607

        #43
        Kannst nicht bei einem Polizei-Dienst anrufen. Die haben doch so Spezialisten die die PC auf allesmögliche durchfiltern können (zB. auch die ganze Kinderporno-Seiten). Erklär denen Dein Problem und ob Du da selber nachgucken kannst, wann wo und wie du online warst.
        Ja, an so etwas Ähnliches habe ich auch schon gedacht. Nur, dass die Polizei nicht unbedingt da ist, die Computer-Probleme eines Haushalts zu lösen. Und meines Wissens dürfen sie auch nicht anderen Berufsgruppen sozusagen die Kundschaft wegnehmen.

        Eine Betrugsanzeige gegen die Kanzlei bzw. deren Mandanten ist auch keine gute Idee. Selbst wenn die tatsächlich IP-Adressen wie wild aus dem Internet herausschreiben würde, um Namen für ihre Abmahnungen herauszukriegen, könnte das nie im Leben bewiesen werden, da hole ich mir nur noch mehr Ärger ins Haus. Die einzige Möglichkeit, mein Laptop von den Ermittlungsbehörden durchsuchen zu lassen, wäre eine Selbstanzeige wegen Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Möglicherweise frage ich mal bei der Verbraucherzentrale an, was die davon hält. Etwas verrückt die Idee, aber mit einem "sauberen" PC ja machbar.

        @suznQ: Und der Besuch der Website allein ist nicht verboten, das stimmt natürlich. Habe noch gelernt, dass die Webseiten selbst mit dem Kürzel .to versehen sind, das für Torrent-Dateien steht, die man dazu wohl braucht und sich herunterladen muss. Das sieht dann wohl so aus:

        www. tauschboerse .to/...

        Habe das jetzt mit Leerzeichen geschrieben, damit niemand denkt, das wäre ein Link, den man anklicken soll. Da es eine Tauschbörse ist, gehe ich mal davon aus, dass dann dieser "Tausch" von dem Anbieter zu dem Interessenten geht, wenn der Download-Befehl gegeben wird. Möglicherweise ist so eine Anzeige im Internet-Adressfeld bereits der Befehl, und über die IP-Adresse soll man dann den erkennen können, der diesen Download vollzogen hat.
        Zuletzt geändert von cps5; 09.02.2011, 22:47.

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        • Coyana_78
          • 18.05.2007
          • 8335

          #44
          Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Du benutzt kein WLAN? Hat Dein Router/Modem WLAN? Falls ja, so einen Fall gab es: Rentnerpaar wurde Telefon vom neuen Anbieter installiert. Gab es nur mit Internet, da war WLAN dran, Rentner haben nie Internet benutzt, WLAN wurde von außerhalb geknackt, Tauschbörse, Brief vom Anwalt, usw

          Das Dein Laptop zur fraglichen Zeit ausgeschaltet war, müßte in einem Systemprotokoll abgelegt worden sein.

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          • cps5
            • 07.07.2009
            • 1607

            #45
            Aha, das ist eine der technischen Fragen, um die es geht. Wenn es mit W-LAN möglich ist durch Wände hindurch auf eine Station zuzugreifen (wenn es auch nicht meine Hardware ist), kann das von außerhalb geschehen, da mein Router mit Sicherheit WLan-fähig ist. Und woher soll er "wissen", dass nicht ich es bin, die sich gerade reinwählt. Ich habe vorgestern den Stecker gezogen (ich hoffe, damit hat kein W-LAN-Gerät mehr Zugriff). Meine Flat wird zwar im Prinzip durch diejenige mit dem Surf-Stick abgelöst, die Vertragslaufzeit beträgt aber noch drei Monate.

            Nun ist die Frage, ob sich vielleicht jemand auch bei einem Surf-Stick als Parasit einwählen kann (das läuft ja wohl über Funk). Und ob das auch funktioniert, wenn der Stick sich nicht im Gerät befindet, also im absoluten Ruhezustand ist. Wenn nein, ganz hervorragend! Dann habe ich diese Probleme in der Zukunft nicht mehr.

            Und, danke Coyana, das mit dem Systemprotokoll beruhigt mich außerordentlich. Kannst du mir mehr darüber sagen? Es wäre prima, wenn an dieses Protokoll niemand (ohne besondere Fachkenntnisse) herankommen würde, so dass es auch nicht von jedem (z. B. von mir) manipuliert werden kann. Es ist zwar schön und erst einmal ausreichend, wenn mir niemand einen Verstoß beweisen kann. Noch besser würde ich es allerdings finden, wenn ich beweisen könnte, dass der Verstoß gar nicht vorgelegen hat (jedenfalls nicht von mir).
            Zuletzt geändert von cps5; 10.02.2011, 09:52.

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            • Bobbala
              • 13.02.2005
              • 1523

              #46
              Dazu brauchst du keinen Surfstick ...

              Im Moment surfe ich bei einem Nachbarn mit, der sein Netzwerk nicht gesichert hat ..
              er weiß es mit SICHERHEIT nicht !!
              Aber ich weiß auch nicht welcher Nachbar es ist, sonst hätte ich ihn auch brav gefragt.

              Also auf gut deutsch, bau ich jetzt Sch.... ist mein Nachbar dran.

              Jedes Lappy hat heute WLAN eingebaut, da brauchste keinen Stick mehr, oder ne WLan-karte

              ( ach ja .. ich mach das nur, weil mein DSL nach einem Providerwechsel erst am 15.02 wieder scharf geschalten wird ... )

              UPS: gerade gelesen .. nein, bei einem Surfstick kann keiner rein, so weit ich weiß
              Avatar: Kipitten v. E.H. Parforce/Pascal/E.H. Arogno

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              • Coyana_78
                • 18.05.2007
                • 8335

                #47
                Normalerweise!!! sollte ein WLAN Router werksseitig geschützt sein. Ist aber wohl teilweise leicht zu knacken.
                Durch Wände geht das oft hervorragend.

                Mit dem Systemprotokoll ist das so ne Sache. Ich weiß, wie ich das unter Linux lesen kann. Manipulieren kann ich das nicht.
                Das es das auch unter windows gibt sagte mein Mann. Ich werd den mal löchern, ob er das ausfindig machen kann.

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                • cps5
                  • 07.07.2009
                  • 1607

                  #48
                  Danke euch allen schon einmal! Ein Grund mehr, mit meinem neuen Surf-Stick glücklich zu sein, auch wenn die Volumenbegrenzung ein wenig bedauerlich ist. Aber so oft bin ich abends und am Wochenende nun auch nicht im Netz, dass das für mich ärgerlich wäre (vor allem sehe ich kaum Livestreams).

                  Da kommt mir eine ganz "geschäftstüchtige Idee": Jeder musikalisch angehauchte Künstler, der es schafft, einen Namen zu bekommen, kann seinen Song Tauschbörsen zur Verfügung stellen. Dann fährt er damit durch die Gegend, versucht ob er sich vor dem Haus irgendwo erfolgreich einwählen kann, lädt selbst seinen Song herunter und der, dessen IP-Adresse er dann erwischt hat, kriegt die Abmahnung, nachdem er seinen Anwalt mit der Verfolgung beauftragt hat - oder wie?

                  Ich habe beim Stöbern gelesen, dass im letzten Jahr rund 575.000 Abmahnungen geschrieben wurden (wenn auch für mehrere Künstler). Bei einem "Preis" von 350,- bis 700,- Euro pro Stück (nehmen wir also im Schnitt mal glatte 500,- Euro) wäre das ein Gesamtwert von 287.500.000,-- Euro. Nicht schlecht! Selbst wenn man Produktions-, Anwalts- und sonstige Nebenkosten abzieht, bleibt für die Rechteinhaber noch ein nettes Trinkgeld übrig. (Und das ist erst der Anfang. Mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung und etwaiger darauf folgender tatsächlicher oder manipulierter Downloads geht es ja weiter. Das wird dann erst richtig teuer.)

                  Vielleicht sollten wir einen Horse-Gate-Song auf diese Art zu vertreiben versuchen.

                  (Das war nicht Ernst gemeint, bevor ich hier auch noch abgemahnt werde.)
                  Zuletzt geändert von cps5; 10.02.2011, 17:47.

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                  • Chrissi1968
                    • 29.12.2005
                    • 836

                    #49
                    Hi !
                    Wie ist denn jetzt eigentlich der Stand der Dinge ???

                    LG
                    Chrissi


                    www.chrissis-pferdebilder.com

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                    • cps5
                      • 07.07.2009
                      • 1607

                      #50
                      Tja, sie möchten immer noch das Geld und auch eine unterzeichnete Unterlassungserklärung und haben ein BGH-Urteil genannt, das ihre Ansprüche (bzw. die ihrer Mandanten) stützen soll.

                      Ich habe mir das BGH-Urteil durchgelesen. Tatsächlich ist es so, dass ein nicht abgesicherter W-LAN-Router, der "fremdes Eindringen" erlaubt, bereits Schadenersatzansprüche auslöst. Diese bewegen sich bei einem Song aber wohl bei höchstens 100,- Euro. Über die Berechtigung von Mahnkosten wurde in dem BGH-Urteil nicht entschieden, das muss noch einmal zurück zum Oberlandesgericht zur "Nachbesserung".

                      Also werde ich jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben (aber nicht mit deren Text), sondern in modifizierter Form und als außergerichtlichen Vergleich 100,- Euro anbieten. Mal sehen, was sie dazu sagen. Ich nehme an, sie werden zufrieden sein - zufriedener als ich jedenfalls. Billiger werde ich aus der Sache nicht rauskommen. Ein Anwalt würde mir dasselbe sagen, und das "eingesparte" Geld hätte ich dann als Beratungshonorar ausgegeben - auch keine prickelnde Vorstellung.

                      Bis Ende nächster Woche werde ich wissen, wie es ausgegangen ist.

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                      • #51
                        cps5 - da steht: ein NICHT GESICHERTES W-Lan. Das muß komplett offen sein. Da würde dann auf deinem Router bei wlan ein grünes Licht leuchten - TUTS DAS???
                        Wenn ein rotes oder oranges Licht leuchtet ist der Zugang gesichert!!! Wenn der Zugang gesichert ist, dann hast du auch kein Eindringen von Aussen zu verantworten, weil dann wurde der Zugang geknackt.
                        Guckst mal auf deinen Router, was da für ein Licht aufleuchtet?

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                        • LeDauphin
                          • 27.10.2007
                          • 305

                          #52
                          Zitat von suznQ Beitrag anzeigen
                          cps5 - da steht: ein NICHT GESICHERTES W-Lan. Das muß komplett offen sein. Da würde dann auf deinem Router bei wlan ein grünes Licht leuchten - TUTS DAS???
                          Wenn ein rotes oder oranges Licht leuchtet ist der Zugang gesichert!!! Wenn der Zugang gesichert ist, dann hast du auch kein Eindringen von Aussen zu verantworten, weil dann wurde der Zugang geknackt.
                          Guckst mal auf deinen Router, was da für ein Licht aufleuchtet?
                          Sorry, aber das stimmt so nicht. Hier ist ungesichert im juristischen Sinne gemeint.. Und das ist nachmal was anderes. Gib doch bitte keine Ratschläge, wenn du sowas nicht genau weißt.

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                          • LeDauphin
                            • 27.10.2007
                            • 305

                            #53
                            Zitat von ohle Beitrag anzeigen


                            @LeDauphin:
                            warum möchtest Du nichts mehr zu diesem Thema schreiben? Scheinbar weißt Du mehr als wir - bitte kläre uns doch mal auf. Mich interessiert die Geschichte sehr.
                            Ich habe deswegen nichts mehr geschrieben weil es mir einfach zu doof war, sorry.
                            Wenn man versucht zu erklären, dass das eben nicht dubios ist, sondern eine (leider) sehr gängig Methode, legal sehr einfach viel Geld zu verdienen und das dann immer wieder in Frage gestellt wird, von Leuten die sich damit eben nicht auskennen, aber trotzdem mal eben völlig falsche Ratschläge (Polizei, Betrug anzeigen, in den Papierkorb werfen etc) geben, dann verstehe ich das wirklich nicht.

                            @cps5: ich denke das ist die beste Lösung, so wie du es jetzt gemacht hast. :-)
                            Falls du nochmal nen ITler dein W-LAN anschauen lässt und er was nachbessert bzgl Sicherheit, postest dann nochmal hier? Das würde mich dann auch interessieren. :-)

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                            • Titania
                              • 22.04.2006
                              • 4374

                              #54
                              Zitat von cps5 Beitrag anzeigen
                              ... Ein Anwalt würde mir dasselbe sagen, und das "eingesparte" Geld hätte ich dann als Beratungshonorar ausgegeben - auch keine prickelnde Vorstellung.
                              Wenn Du weißt, was ein Anwalt sagt, ohne ihn gefragt zu haben...
                              "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

                              www.gestuet-reichshof.de

                              Kommentar

                              • cps5
                                • 07.07.2009
                                • 1607

                                #55
                                Ja, in etwa kann ich mir das vorstellen. Ich habe beruflich seit 25 Jahren sehr viel mit ihnen zu tun. Alle im Internet gefundenen Ratschläge, die juristisch fundiert sind, zielen auch genau darauf ab. Der größte Unterschied ist halt, dass ein Rechtsanwalt, der mehr oder weniger dasselbe schreibt, wegen seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung und der ihm gängigen juristischen Klauseln in der Regel die "besseren Worte" findet und natürlich auch weiß, wie er die Kollegen zu nehmen hat. Aber, wie gesagt, selbst wenn ich durch seine Beratung nichts an Schadenersatz zahlen müsste, sähe das so aus: Das Gericht legt den Streitwert in solchen Fällen, wenn ich das richtig verstanden habe, in der Regel auf 10.000,-- Euro fest. Die geringste Gebühr nach dem RVG beträgt 0,3 - das macht dann 145,-- Euro - und ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Gebühr für eine Erstberatung mit anschließendem Schriftsatz usw. ist. Dann kommen noch Auslagen dazu. Natürlich kann ein Anwalt günstigere oder höhere Sätze mit dem Mandanten vereinbaren, aber finanziell rechnet sich das einfach nicht. Von der Zeit, die dabei drauf geht (und um die es mir fast noch mehr Leid tut) ganz zu schweigen.

                                Mein Router war definitiv nicht gesichert, alles was geleuchtet hat, war grün, so dass ich mir um die juristische Seite da erst gar keine Gedanken zu machen brauche - muss ich halt unter Lehrgeld verbuchen.

                                Einen Techniker werde ich jetzt nicht beauftragen. Ich habe meinen W-LAN-Router ohnehin abgekabelt, weil ich auf Surf-Stick umgestiegen bin, und meine Telefondose ist jetzt halt nur noch eine normale Telefondose ohne Internet-Anschluss. Wenn sich die Gelegenheit ergibt, werde ich mal den Techniker fragen, der die Anlage in meiner Firma betreut, wie er den Sicherheitsaspekt sieht.

                                Ich melde mich wieder, wenn ich weiß, wie das Ganze nun endgültig ausgegangen ist.
                                Zuletzt geändert von cps5; 23.02.2011, 08:20.

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                                • Lorbas
                                  • 16.02.2011
                                  • 20

                                  #56
                                  hallo cps5

                                  obacht- wie machst Du das mit der Unterlassungserklärung?
                                  wenn Du die abgibst, unterwirfst Du Dich bei Mißachten einer Strafe oder steht Dir dann der nächste Prozess im Raum?

                                  wenn Du tatsächlich runtergeladen hast, dann hast Du das ja im Griff

                                  wenn Du es nicht warst, wie willst Du einen erneuten Mißbrauch verhindern? da kannst Du doch eigentlich gar keine Unterlassungserklärung abgeben-
                                  verstehst Du, was ich meine?

                                  Kommentar


                                  • #57
                                    Zitat von LeDauphin Beitrag anzeigen
                                    Sorry, aber das stimmt so nicht. Hier ist ungesichert im juristischen Sinne gemeint.. Und das ist nachmal was anderes. Gib doch bitte keine Ratschläge, wenn du sowas nicht genau weißt.
                                    Ungesichert im "juristischen Sinne" ist ungesichert auch im IT-technischen Sinne, nämlich für jeden zugänglich ohne Passwort.
                                    Und ich hab da jetzt insofern keine Ahnung - was Du da jetzt aufziehen willst?
                                    Oder erklär mal vielleicht was man Deiner Meinung nach darunter "juristisch" versteht.
                                    Ich lern gern was dazu.

                                    Kommentar

                                    • cps5
                                      • 07.07.2009
                                      • 1607

                                      #58
                                      Hallo Lorbas,

                                      zukünftiger Missbrauch durch Dritte wird in diesem Fall schon dadurch verhindert, dass es einen W-LAN-Anschluss bei mir nicht mehr gibt durch den Surf-Stick, der durch Kennwort gesichert ist. Ohne W-LAN-Router kann eben auch kein Fremd-Surfen auf meiner IP-Adresse mehr erfolgen.

                                      Im Prinzip hast du aber völlig recht, dass man mit der Unterlassungserklärung vorsichtig sein muss und niemals die verwenden darf, die einem zugeschickt wird; denn die ist schon so gestaltet, dass man mit ihr dann noch ganz andere Forderungen geltend machen könnte. Eine Unterlassungserklärung steht den Rechteinhabern aber ebenso zu wie Schadenersatz, muss also abgegeben werden.

                                      Den Text für "ungefährliche" Unterlassungserklärungen findet man im Internet. Dort ist ein solcher Text so angegeben, dass er alle Ansprüche an eine Unterlassungserklärung erfüllt, aber zum einen dem Rechnung trägt, dass man selbst gerade nicht heruntergeladen, sondern nur über die mangelnde Absicherung der Hardware ein Herunterladen zugelassen hat ("rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - d. h. ich mache auch in Zukunft nicht das, was ich noch nie getan habe), und die vor allem keine Zusicherung über die Zahlung irgendeines Betrages macht. Sonst ist man schnell bei einer Forderung, die vor dem Landgericht entschieden werden müsste, wenn man sich wehrt. Das bedeutet Anwaltszwang und damit zwingende Entstehung von Kosten, die schon bei einem Vergleich relativ üppig ausfallen würden.

                                      Nein, runtergeladen habe ich nichts, zumal ich einen Musiktitel, den ich haben möchte, für (in diesem Fall) 98 Cent ganz legal bei einem gängigen Internet-Anbieter kaufen kann. Aber darauf kommt es leider nicht an. Einem anderen technisch die Möglichkeit zum Download zu geben, reicht völlig aus - und da hat der BGH die Absicherung des W-LAN-Routers offensichtlich sehr hoch angesetzt (möglicherweise höher als die Technik-Abteilungen der Hersteller). Das ist eben der Unterschied zwischen technischer und juristischer Sicherheit. Und LeDauphin ist sicher - wie vermutlich mittlerweile eine ganze Menge Leute - daran interessiert, wie eine technische Absicherung so vorgenommen werden kann, dass sie auch juristisch durchkommt. Das heißt wohl, dass sie so vorgenommen werden muss, dass es absolut nicht mehr möglich ist, weil der BGH den technischen Anspruch halt so hoch geschraubt hat, und es offensichtlich doch relativ leicht ist, die IP-Adressen zu knacken.

                                      Auch Juristen wollen nicht arbeitslos werden (und weiterhin Streitfälle bearbeiten). Zudem sorgt die Rechtsprechung dafür, dass eine Reihe von IT-Technikern sich Gedanken über die Absicherung machen müssen, die Hardware (bzw. die dazugehörige Software) müssen überarbeitet und in den Handel gebracht werden usw. Über die "ethische Seite" mag man grübeln können, immerhin werden so Arbeitsplätze gesichert.
                                      Zuletzt geändert von cps5; 24.02.2011, 08:27.

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                                      • #59
                                        Da ist das Urteil und da steht auch welche Sicherheiten für ein W-Lan auch juristisch notwendig sind.

                                        Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte.
                                        Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
                                        Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar. Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit keinen Mehrkosten verbunden.
                                        Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen
                                        WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat.

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                                        • cps5
                                          • 07.07.2009
                                          • 1607

                                          #60
                                          Ja, genau das ist es. Der zweite fettgedruckte Absatz von unten ist hier das Entscheidende: Es fällt Schadenersatz an (wegen der Nichtsicherung des W-LAN-Zugangs). Das durch dieses Urteil aufgehobene Urteil des Oberlandgerichts hat übrigens dem Kläger (also den Rechteinhabern) überhaupt nichts zusprechen wollen, auch keinen Schadenersatz. Das BGH hat dem Kläger insoweit einen Gefallen getan, dass der W-LAN-Zugang gefälligst so zu schützen ist, dass andere nicht problemlos darauf zugreifen können, sonst wird man schadenersatzpflichtig. Deswegen biete ich ja auch nur die 100,-- Euro an. Über die Berechtigung etwaiger Mahnkosten hat der BGH gerade nicht anderslautend entschieden. Das heißt, die Berechtigung von Mahnkosten wird durch das vorhergehende Urteil des OLG verneint. Es heißt in dem Urteil des BGH nur, dass dies noch zu prüfen wäre (das verschweigen die Anwälte der Rechteinhaber natürlich erst einmal).

                                          Auch bei der Unterlassungserklärung ist wegen der Haftung (die eben nicht besteht) auf den Text genau zu achten.

                                          Heute war unser Techniker da. Er sagt, dass WPA/2 mit zwölfstelliger Zeichenkombination (am besten Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen gemischt) das bisher sicherste System sind. Das kann man zwar auch knacken, da gehört dann aber schon viele kriminelle Energie dahinter, d. h. es müsste Tag und Nacht jemand mit Rechner im Auto vor dem Haus sitzen, um erfolgreich zu sein. Das dürfte sich dann eher für andere Bereiche "lohnen" (Stichwort Kinderpornographie).

                                          Der Surf-Stick sollte keine Probleme bringen (schade nur, dass es die Dinger ohne Volumenbegrenzung noch nicht gibt, sie also für Live-Streams nicht geeignet sind, wenn man nicht irgendwann einen sehr lahmen Zugang haben will).
                                          Zuletzt geändert von cps5; 24.02.2011, 10:35.

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