Mutterschutz(geld) und Elterngeld....
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Und den angesprochenen Rechner nebst weiterer Info's findest Du hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Auch von mir herzlichen Glückwunsch!
LG, heyman
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Danke! Du bist super!!! Nun Blicke ich durch. Herrlich
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PS: noch herzlichen Glückwunsch und alles Gute, hab ich vergessen...
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Bei mir ist es noch nicht allzu lange her, ich beantworte mal die Fragen:
> Mutterschutz ist ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Mutterschutzgeld bezahlt die Krankenkasse (13 Euro pro Tag) den Rest stockt der Arbeitgeber bis zum Nettogehalt auf!! Richtig??
Ja, stimmt. In dieser Zeit wirst Du kein Elterngeld bekommen. Aber taggenau nach den acht Wochen! Es "fehlen" also nicht zwei Monate, sondern acht Wochen (und in der Zeit hast Du ja das Mutterschaftsgeld).
> Elterngeld (67% vom Nettogehalt) kann ich volle 12 Monate beantragen oder aber 24 Monate, dann wird das Eltergeld geteilt? Wenn wir die Partnermonate nehmen, können wir 14 Monate beantragen (z.B. 12 Monate ich, 2 Monat mein Freund). Richtig?!
Ja. Du kannst als Mutter aber die ersten zwei Monate bei der Beantragung nicht auslassen (also erst nach dem Mutterschutz starten).
> Kann mein Freund Elterngeld/Zeit beantragen, wenn ich noch im Mutterschutz bin, also in den ersten 2 Lebensmonaten des Kindes?
Ja, natürlich. Man kann parallel, hintereinander, wie man will. Ist übrigens ne tolle Sache, wenn er das gleich am Anfang macht, besonders wenn keine Oma etc da ist, die mithilft (Haushalt etc. stemmt man am Anfang nicht unbedingt nebenbei).
> Wenn ich Mutterschutzgeld beziehe, fallen mir 2 Monate Elterngeld weg (ich habe 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld) oder habe ich erst Mutterschutz(geld) und nach diesen 2 Monaten beziehe ich 12 Monate Elterngeld? ??
Wie oben geschrieben: ersteres!!
> Die Partnermonate können wir zusammen nehmen (z.B. im Lebensmonat 11 und 12) mein Freund kann die Monate aber auch hinten ran hängen (ich beziehe Elterngeld im Lebensmonate 1-12, mein Freund nimmt dann den 13 und 14 Monat?)
Ja, ganz nach Wunsch.
Thema Progressionsvorbehalt wurde schon genannt. Weiterhin aufpassen:
Elterngeld wird nur auf das Grundgehalt gezahlt!! Jedwede nicht monatlich wiederkehrenden Einnahmen werden gestrichen (Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, aber auch Schichtzuschläge etc). Deshalb bekommen viele Leute, bei denen solche Zuschläge relevant sind, deutlich weniger als 67% des Netto.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen.
Außerdem werden, wenn so das "Grundgehalt" ermittelt ist, dann noch 920EUR Werbungskostenpauschale abgezogen, Frau arbeitet ja jetzt nicht (Was für ein Quark, als ob man das vorher 100% als Netto bekommen hätte). Das führt dann zu ca. 50EUR weniger Elterngeld.
Trotzdem profitieren wohl fast alle, die berufstätig sind (außer denen, die ganz schlecht verdienen), vom Elterngeld, also nicht beschweren.
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Da bin ich ja beruhigt
Die Broschüre die ich habe (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) mag ja ganz gut sein, um das aber zu verstehen versucht muss man sie echt zig mal lesen...
@ Ditschi: Das hört sich schon besser an.
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Hallo Britta-Lotta,
vergiss es alles zu verstehen! Ich bin Juristin und bei mir sind die Unterlagen auch ein oder zweimal zurückgekommen!!!!
Keine Ahnung wer sich den Kram ausgedacht hat, aber ich vermute die waren dabei nicht ganz nüchtern. Es ist einfach nicht wirklich zu kapieren.
Du kannst dir über das Internet auch die Höhe des Elterngeldes ausrechnen lassen ( keine Ahnung welcher Link das war, geht aber über Google). Da ist auch das Prozedere ganz gut erklärt, aber eben nicht vollständig...
Kleiner Tipp: Sollte dein Mann auch am Anfang Elternzeit nehmen habt ihr in der Zeit ja kein Einkommen. Legt bloß Geld zur Seite, bei mir hat das lange gedauert, bis das Geld kam...........
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Sorry, muss die Aussage mit den 10.5 Monaten korregieren:
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Dies gilt ebenfalls für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
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Zitat von ditschi Beitrag anzeigenMuss mich da auch mal in aller Ruhe durcharbeiten.
.
Wirst Du Vater?
Das nur 10,5 Monate Erwerbseinkommen berücksicht werden ist mir neu und finde ich ziemlich hart ... Ist ja nun nicht unwesentlich.
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Ist in der Tat kompliziert. Muss mich da auch mal in aller Ruhe durcharbeiten.
Aber eines steht fest - Elterngeld ist so eine Art Trickbetrügerspielchen.
Zum einen werden nicht de Fakto die letzten 12 Monate bei der Berechnung berücksichtigt. Elterngeld soll das Erwerbseinkommen ausgleichen. Also werden die 6 Wochen Mutterschutzfrist schon mal nicht mit berücksichtigt sondern nur mal knapp 10,5 Monate Erwerbseinkommen. Denn bekommt man ja auch keine 12 Monate 67 % - sondern nur 10 Monate. Das Mutterschutzgeld wird angerechnet auf das Elterngeld.
Und ganz wichtig - und das beachten um evtl. Überraschungen vorzubeugen.
Grundsätzlich ist Elterngeld ja steuerfrei. Jedoch wird das gezahlte Elterngeld beim Partner als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung mit zugerechnet! Und das kann schnell mal zu Steuernachzahlungen führen! Und das soll beim Bezug von Elterngeld über 24 Monate (gleiches Budget verteilt über diesen Zeitraum) steuerlich sich noch mehr auswirken.
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Danke, das ist lieb :-)Zuletzt geändert von Britta-Lotta; 27.05.2010, 08:50.
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Ich lege einfach mal los wie ich es verstanden habe, okay?
Mutterschutz ist ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Mutterschutzgeld bezahlt die Krankenkasse (13 Euro pro Tag) den Rest stockt der Arbeitgeber bis zum Nettogehalt auf!! Richtig??
Elterngeld (67% vom Nettogehalt) kann ich volle 12 Monate beantragen oder aber 24 Monate, dann wird das Eltergeld geteilt? Wenn wir die Partnermonate nehmen, können wir 14 Monate beantragen (z.B. 12 Monate ich, 2 Monat mein Freund). Richtig?!
Kann mein Freund Elterngeld/Zeit beantragen, wenn ich noch im Mutterschutz bin, also in den ersten 2 Lebensmonaten des Kindes?
Wenn ich Mutterschutzgeld beziehe, fallen mir 2 Monate Elterngeld weg (ich habe 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld) oder habe ich erst Mutterschutz(geld) und nach diesen 2 Monaten beziehe ich 12 Monate Elterngeld? ??
Die Partnermonate können wir zusammen nehmen (z.B. im Lebensmonat 11 und 12) mein Freund kann die Monate aber auch hinten ran hängen (ich beziehe Elterngeld im Lebensmonate 1-12, mein Freund nimmt dann den 13 und 14 Monat?)
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und welche Fragen? Weiß nicht, ob ich mich noch an alles erinnere, aber solange ich nicht weiß, was du wissen magst...
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Mutterschutz(geld) und Elterngeld....
Guten Morgen,
ich kämpfe mich seit gestern durch Broschüren bezüglich Mutterschutz(geld), Elterngeld, etc.
Leider finde ich es nicht immer logisch beschrieben und ich habe ein paar dringende Fragen.
Vielleicht finden sich hier ja jemand, die (oder der) das alles schon durch hat oder halt mitten drin steckt. Wäre toll wenn mir jemand ein paar Fragen beantworten könnte, gerne auch per PN!
Liebe GrüßeStichworte: -
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